Was besagt der Grundsatz?
- Banknoten dürfen nur angeboten werden, soweit diese derzeit kein gesetzliches Zahlungsmittel im In- oder Ausland sind.
- Banknoten, die auf Deutsche Mark lauten dürfen angeboten werden, soweit es sich um Sammlerbanknoten handelt. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt der Bafin: Hinweise zum Angebot von Banknoten und Münzen im Internet.
- Für Angebote von Papiergeld-Repliken (farbig und schwarzweiß) gilt Folgendes:
- Alle gesetzlichen Bestimmungen zur Abbildung von Geld und zur Geldreproduktion müssen eingehalten werden. Weitere Informationen zum Thema „Vorschriften zu Abbildungen und Reproduktionen“:
für eBay.de: Beschluss der Europäischen Zentralbank - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet,
für eBay.at: Beschluss der Europäischen Zentralbank - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet,
für eBay.ch: Information der Schweizerischen Nationalbank - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. - Repliken dürfen nur einseitig bedruckt sein.
- Die Größe der Replik darf bis zu 75 % oder 150 % und mehr des Originals betragen.
- Angebote müssen eine Abbildung des tatsächlich zum Verkauf stehenden Artikels enthalten. Angebote mit Standardfotos oder mit Abbildungen, die dunkel, unscharf, nachbearbeitet oder irreführend sind, sind unzulässig.
- Repliken von Banknoten müssen korrekt beschrieben werden.
- In der Artikelbezeichnung und in der Beschreibung des Angebots muss durch Angabe von „Reproduktion“, „Replik“ oder „Kopie“ deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um ein Original handelt. Diese Artikelbezeichnungen dürfen auch nicht abgekürzt dargestellt werden.
- Alle gesetzlichen Bestimmungen zur Abbildung von Geld und zur Geldreproduktion müssen eingehalten werden. Weitere Informationen zum Thema „Vorschriften zu Abbildungen und Reproduktionen“:
- Münzen müssen mit einem Bild eingestellt werden, das die zu verkaufende Münze darstellt, und alle Abweichungen oder Fehler, die auf dem Foto nicht zu erkennen sind, müssen beschrieben werden. Zudem muss angegeben sein, wann die Münze geprägt oder herausgegeben wurde und in welchem Zustand sie sich befindet.
- Bei Zahlungsmitteln aus der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) muss der Verkäufer auf den Bildern in seinem Angebot etwaige auf dem Artikel vorhandene verfassungsfeindliche Symbole unkenntlich machen.
- Bitte beachten Sie beim Einstellen von Münzen, dass die Angabe vom jeweiligen Erhaltungsgrad Pflicht ist. Sie finden dazu weiter unten eine Übersichtstabelle mit Erläuterungen.
- Repliken von Münzen sind unzulässig.
- Gefälschte oder veränderte Münzen und Banknoten sowie Geräte zu ihrer Herstellung sind unzulässig.
Weitere Informationen:
Angaben von Erhaltungsgraden beim Einstellen von Münzen
Verkäufer, die Münzen einstellen, müssen diese Erhaltungsgrade in der Artikelbeschreibung bzw. als Artikelmerkmal angeben. Im Folgenden haben wir eine Übersichtstabelle mit einer jeweiligen Erläuterung zu international anerkannten Erhaltungsgraden zusammengestellt:
Abkürzung | Deutsche Erhaltungsgrade | Erläuterung |
PP | Polierte Platte | Polierte Platte bezeichnet die höchste Qualitätsstufe einer Münze. Bei der aufwendigen und im Vergleich teuren Herstellung werden polierte Rohlinge und Prägewerkzeuge, die regelmäßig erneuert werden, verwendet, sodass sich die Münzen durch einen besonderen Glanz auszeichnen. Mattierte Flächen werden anschließend mit Sandstrahl nachbearbeitet. Durch eine Einzelbehandlung der Münzen während der Prägung werden unliebsame Kratzer und Herstellungsschäden vermieden. |
PL | Proof-Like / Spiegelglanz | Die Herstellung ähnelt der von PP-Ausgaben, allerdings werden nur die Prägestempel gesondert poliert, nicht unbedingt die Rohlinge. Daher gibt es keine spiegelnden Flächen, sondern nur eine gleichmäßig glänzende Oberfläche. Solche Münzen dürfen keine Beschädigungen aufweisen, weshalb sie meist in Münzkapseln aufbewahrt werden. Die Qualität kommt der PP aber recht nahe. |
ST (Unzirkuliert) | Stempelglanz, Unzirkuliert | Dieser Erhaltungsgrad trifft für prägefrische Münzen zu, die ebenfalls nicht im Umlauf gewesen sind. Sie dürfen aber keine Spuren der Massenbehandlung aufweisen. |
UNZ (Fast unzirkuliert) | Stempelglanz, Fast-unzirkuliert | Dieser Erhaltungsgrad trifft für Münzen zu, die nicht im Umlauf gewesen sind. Nur kleinste Spuren durch die Massenbehandlung in der Münzstätte sind ersichtlich. |
VZ | Vorzüglich | Münzen, die nur kurze Zeit im Umlauf waren und nur geringe Gebrauchsspuren und Kratzer aufweisen, wobei das Relief und die Details der Münze noch sehr gut erkennbar sind, werden als vorzüglich bezeichnet. |
SS | Sehr schön | „Sehr schöne“ Münzen waren längere Zeit im Umlauf und weisen daher sichtbare Abnutzungsspuren, Kratzer oder kleinere Randbeschädigungen auf. |
S | Schön | „Schöne“ Münzen waren lange im Umlauf und lassen deshalb sehr deutliche Abnutzungsspuren erkennen, sodass z. B. Details des Reliefs kaum noch erkennbar sind. Die Münze ist jedoch trotzdem noch eindeutig zu bestimmen. |
SGE | Sehr gut erhalten | Münzen im Erhaltungsgrad „sehr gut“ sind nur noch schwer zu identifizieren und weisen sehr starke Beschädigungen, tiefe Kratzer und erhebliche Randschäden auf. |
GE | Gering erhalten | Erhaltungsgrad für Münzen, die praktisch ihr ganzes Münzbild verloren haben und kaum mehr identifiziert werden können. |
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