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Grundsatz zu gewaltverherrlichenden Angeboten

Angebote, mit gewaltverherrlichenden Artikeln sind verboten.

Was besagt der Grundsatz?

  • Verkäufer dürfen Angebote mit folgenden Artikeln oder Informationen nicht einstellen:
    • Artikel, die Gewalt gegen Menschen oder Tiere fördern oder verherrlichen.
    • Filme, Bilder oder Geräte, die tatsächliche oder angebliche Gewaltakte, Vergewaltigungen, Hinrichtungen, Folterakte, Verbrechensorte, Leichenhallen, Leichen oder Körperteile von toten Personen darstellen.
    • Artikel, die mit Gewaltverbrechern, deren Verbrechen oder Tatorten aus den letzten 100 Jahren eng verbunden sind oder ihnen nützen.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz schützt die Würde der Opfer von Gewaltverbrechen und sorgt dafür, dass unser Marktplatz sicher ist, Vertrauen und Respekt fördert und behördliche Vorschriften befolgt.

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