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Grundsatz zu gestohlenen Gegenständen

Der Verkauf von gestohlenen oder unterschlagenen Gegenständen ist bei eBay unzulässig.

Der vorsätzliche Verkauf von gestohlenen oder unterschlagenen Gegenständen ist strafbar. Wir arbeiten eng mit Strafverfolgungsbehörden zusammen, um diese bei ihren Ermittlungen zu unterstützen.

Was besagt der Grundsatz?

  • Gestohlene oder unterschlagene Gegenstände dürfen nicht zum Verkauf angeboten werden.
  • Wenn Sie bei eBay Angebote mit mutmaßlich gestohlenen oder unterschlagenen Gegenständen sehen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Polizei. In vielen Bundesländern ist dies online über die Internetwachen der Polizei möglich.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Mit diesem Grundsatz wird sichergestellt, dass Käufer und Verkäufer die Gesetze einhalten und eBay ein sicherer und seriöser Marktplatz bleibt.

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