Häufig gestellte Fragen
Welche Daten werden von eBay bei der Schufa abgefragt?
eBay übermittelt Ihre Angaben zur Identitätsprüfung an die SCHUFA. Die Daten umfassen Ihren Vor- und Nachnamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort sowie Ihr Geburtsdatum. Diese von eBay übermittelten Daten werden nicht von der SCHUFA gespeichert oder genutzt. Nur, wenn Daten über Ihre Person bereits bei der SCHUFA gespeichert sind, ergänzt die SCHUFA den vorhandenen Datensatz um die Information, dass eine Anfrage von eBay beantwortet wurde. Die SCHUFA ist hierzu gesetzlich verpflichtet, da Sie Ihnen gemäß Art. 15 (1) lit. c DS-GVO ggf. mitteilen muss, an wen sie Auskünfte über Ihre Person erteilt hat.
Kann es auch vorkommen, dass ich mich bei negativer Prüfung nicht bei eBay als Nutzer anmelden darf?
Nein, das kann nicht vorkommen, da wir keine SCHUFA Prüfung bei Neuanmeldung durchführen. Wir prüfen Ihre Identität nur anhand der von Ihnen, bei der Anmeldung, angegebenen E-Mail-Adresse. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Hilfeseite Neuanmeldung für ein eBay-Konto.
Lesen Sie hier unseren ganzen Grundsatz
Grundsatz zur Identitätsprüfung (Schufa-Prüfung)
Eine Prüfung der persönlichen Daten hilft uns dabei, Ihnen und allen anderen Nutzern einen sicheren Online-Marktplatz zu bieten.
Erläuterungen zum Grundsatz
Sicherheit ist für uns ein sehr wichtiges Thema. Daher erhöht eine Prüfung der persönlichen Daten die Sicherheit für alle Käufer und Verkäufer bei eBay. Die Angabe von korrekten Daten ist eine wichtige Voraussetzung, um sicher bei eBay handeln zu können.
Abhängig von den Aktivitäten eines Verkäufers kann es zu einer zusätzlichen Prüfung kommen, bevor wir das Anbieten weiterer Artikel zulassen.
Hinweis: Wir benutzen die Schufa-Prüfung nicht, um Ihre Kreditwürdigkeit abzufragen oder andere Auskünfte über Ihre finanzielle Situation einzuholen.
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
- Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten,
- Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich),
- vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz,
- Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote.