Grundsatz zu jugendgefährdenden Medien
Filme und Computerspiele, die mit „FSK ab 18“ bzw. „USK ab 18“ gekennzeichnet sind, dürfen wie folgt angeboten werden:
Verkäufer müssen den Versand im Rahmen der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes vornehmen und insbesondere eine Altersverifikation sicherstellen.
Es ist verboten, von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) indizierte oder gerichtlich beschlagnahmte Trägermedien oder Artikel mit schwer jugendgefährdenden Inhalten anzubieten.
Trägermedien mit pornographischen oder überwiegend soft-erotischen Inhalten sind unabhängig von etwaigen Altersfreigaben verboten.
In Artikelbeschreibungen (Bild & Text) dürfen keine unzulässigen oder entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte gemäß §§ 4, 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) enthalten sein. Zudem sind die Bestimmungen für Werbung in § 6 JMStV zu beachten. Weitere Informationen zum JMStV finden sich auf der Internetseite der Kommission für Jugendmedienschutz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Auf dem eBay-Marktplatz gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Jugendschutzrecht beschränkt oder verbietet das Verbreiten, Überlassen, Anbieten und Zugänglichmachen bestimmter Trägermedien an Kinder und Jugendliche.
Erläuterungen zum Grundsatz
- Trägermedien im Sinne dieses Grundsatzes sind zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Bilder, Plakate, Schallplatten, Audio- und Videokassetten, BRs, DVDs, CDs oder CD-ROMs.
- „FSK ab 18“-Kennzeichnung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), d. h. „Keine Jugendfreigabe“ oder „Freigegeben ab 18 Jahre“
- „USK ab 18“-Kennzeichnung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), d. h. „Keine Jugendfreigabe“
Wir haben im Folgenden eine – nicht abschließende – Liste der verbotenen bzw. nur eingeschränkt erlaubten Trägermedien zusammengestellt:
Trägermedien, die mit „FSK ab 18“ oder „USK ab 18“ gekennzeichnet sind
Eingeschränkt
Private Verkäufer dürfen Trägermedien, die mit „FSK ab 18“ oder „USK ab 18“ gekennzeichnet sind, nur dann anbieten, wenn sie:
- Versand mit Altersverifizierung anbieten und
- im Angebot beim Artikelmerkmal „FSK-Einstufung“ bzw. „USK-Einstufung“, die entsprechende Einstufung auswählen.
Gewerbliche Verkäufer sind dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.
Insbesondere muss durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt sein, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt (§§ 1 Abs. 4 in Verbindung mit 12 Abs. 3 Nr. 2 Jugendschutzgesetz).
Mögliche Versandarten für gewerbliche Verkäufer, die sicherstellen können, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt:
- Versand per DHL Ident-Check oder Hermes Identservice.
Versand per „Einschreiben eigenhändig“. Dies ist möglich, wenn:
- der Verkäufer die Volljährigkeit des Käufers auf andere geeignete Weise überprüft (z. B. durch einen E-Post Brief) oder
- der Verkäufer die Volljährigkeit des Käufers bereits schon einmal überprüft hat (z. B. bei einer früheren Bestellung).
Persönliche Prüfung der Volljährigkeit des Käufers bei Selbstabholung.
Jugendgefährdende (indizierte) Trägermedien
Verboten
- Trägermedien, die die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) indiziert hat
- Medien, die ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich mit indizierten Medien sind
- Werbung für indizierte Medien (insbesondere Merchandising-Artikel, wie z. B. T-Shirts, Poster oder Aufkleber), auch wenn die Werbung selbst nicht jugendgefährdend ist
Schwer jugendgefährdende Trägermedien
Verboten
Trägermedien, die unabhängig von einer Indizierung schwer jugendgefährdend sind, da sie z. B.
- gegen Verbote des Strafgesetzbuchs verstoßen (z. B. Verbreitung von Propagandamitteln, Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Gewaltdarstellung und Verbreitung pornographischer Schriften).
- den Krieg verherrlichen.
- Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt.
- Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen.
- offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.
Bildträger mit Filmen oder Spielen, die nicht gekennzeichnet sind
Verboten
Alle
- bespielten Videokassetten,
- DVDs,
- Computerspiele,
die nicht von der FSK oder USK gekennzeichnet sind.
Hierunter fallen insbesondere (aber nicht ausschließlich) pornografische Filme. Deren Verbreitung ist unter Umständen nach § 184 StGB – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet sogar strafbar.
Verstoß gegen unsere Grundsätze
Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
- Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d. h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
- vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
- Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten
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- Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote