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EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen (EAA) für Verkäufer

Mit der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Die Mitgliedstaaten der EU haben diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und gewerbliche Verkäufer, die auf den EU-Websites von eBay handeln oder Verbrauchern in der EU etwas zum Kauf anbieten, müssen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Unser Ziel ist es, eBay für alle Nutzer zugänglicher zu machen. In diesem Sinne und in Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen Anforderungen gemäß der EAA und den damit verbundenen nationalen Gesetzen, entwickeln wir unsere Plattform unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit weiter.

Im Rahmen der EAA gelten gewerbliche Verkäufer, die Verbrauchern in der EU etwas zum Kauf anbieten, als Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Verkäufer müssen ab dem 28. Juni 2025

  • Ihrem Konto eine Erklärung zur Barrierefreiheit hinzufügen,
  • Ihren Angeboten Informationen zur Barrierefreiheit hinzufügen, sofern verfügbar,
  • Ihren Angeboten Informationen zur Produktsicherheit hinzufügen, sofern erforderlich, und
  • Ihre Angebote barrierefrei gestalten.

eBay kann keine Rechtsberatung leisten und dieser Artikel enthält nur allgemeine Informationen zum Verkaufen bei eBay. Wenn Sie eine ausführliche Beratung dazu benötigen, inwieweit die EAA und die damit verbundenen nationalen Gesetze für Sie und Ihre konkreten Produkte und Dienstleistungen gelten, einschließlich Offline-Verpflichtungen, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater, da es je nach Land zusätzliche Anforderungen geben kann.

Hinzufügen Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit

Gewerbliche eBay-Verkäufer, die Verbrauchern in der EU etwas zum Kauf anbieten, müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen und sie ihrem Konto hinzufügen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit sollte Informationen dazu enthalten, wie Ihre Dienstleistung für alle Verbraucher barrierefrei erbracht wird.

Auch wenn die Erklärung zur Barrierefreiheit für jeden Verkäufer unterschiedlich sein wird, sollte sie dennoch mindestens die folgenden Informationen enthalten:

  • Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, die Sie beim Einstellen von Angeboten bei eBay erbringen.
  • Eine Erläuterung der relevanten Anforderungen an die Barrierefreiheit und wie diese durch Ihre Dienstleistung erfüllt werden.
  • Etwaige zusätzliche Beschreibungen und Erläuterungen, die erforderlich sind, um zu verstehen, wie Ihre Dienstleistung funktioniert.
  • Alle wesentlichen Informationen, die den Verbrauchern vor dem Kauf mitgeteilt werden müssen, einschließlich wesentlicher Informationen darüber, wie die digitalen Inhalte funktionieren.

So fügen Sie Ihrem eBay-Konto die Erklärung zur Barrierefreiheit hinzu:

  1. Gehen Sie zu Kontoeinstellungen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
  2. Wählen Sie Öffentliche Informationen zum Unternehmen aus.
  3. Gehen Sie zu „Erklärung zu Barrierefreiheit“ und wählen Sie Bearbeiten aus.
  4. Geben Sie die Details Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit ein und wählen Sie Speichern aus.

Tipp
Wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind, d.h. ein gewerblicher Verkäufer, der weniger als zehn Personen beschäftigt und der entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft, sind Sie von dienstleistungsbezogenen Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen, einschließlich der Pflicht, eine Erklärung zur Barrierefreiheit hinzuzufügen.

Hinzufügen von Informationen zur Barrierefreiheit zu Ihren Angeboten

Wenn der Hersteller oder jemand anderes in der Lieferkette Informationen zur Barrierefreiheit der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen bereitgestellt hat, müssen gewerbliche Verkäufer diese Informationen in ihre Angebote aufnehmen, wenn sie Verbrauchern in der EU etwas zum Kauf anbieten. Sie sollten diese Informationen in Ihren Angeboten im PDF-Format hinzufügen, sofern verfügbar.

Sie können die Informationen sowohl vorhandenen als auch neuen Angeboten hinzufügen. So geht's:

  1. Gehen Sie beim Einstellen zu Produkthinweise.
  2. Aktivieren Sie Produktdokumente und wählen Sie Dokument hinzufügen.
  3. Wählen Sie Informationen zur Barrierefreiheit aus, um Ihr Dokument hochzuladen.

Alternativ können Sie diese Informationen auch im Textformat in Ihre Artikelbeschreibung einfügen.

Hinzufügen von Informationen zur Produktsicherheit

Im Rahmen der Anforderungen des EAA und der damit verbundenen nationalen Gesetze, müssen gewerbliche Verkäufer bestimmte Informationen zur Produktsicherheit barrierefrei bereitstellen.

Dies gilt für die folgenden Produkte oder Verbraucherprodukte:

  • Hardwaresysteme für Universalrechner für Verbraucher und deren Betriebssysteme
  • Bestimmte Selbstbedienungsterminals
  • Endgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für elektronische Kommunikationsdienste verwendet werden
  • Endgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer Verbrauchern in der EU etwas zum Kauf anbieten, sind diese Informationen zur Produktsicherheit bereits gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) verpflichtend. Weitere Informationen zur GPSR finden Sie auf unserer Hilfeseite Hinweise zur Produktsicherheit und Kennzeichnung von Gefahrstoffen.

Barrierefreie Angebote

Wenn Sie als gewerblicher Verkäufer Verbrauchern in der EU etwas zum Kauf anbieten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Angebote barrierefrei sind.

Wenn Sie Ihren Angeboten PDF-Dateien hinzufügen, müssen Sie sicherstellen, dass die PDF-Dateien barrierefrei sind. Vergewissern Sie sich vor dem Konvertieren in das PDF-Format, dass das Ausgangsdokument barrierefrei ist. Die Barrierefreiheit Ihrer PDFs können Sie mit Authoring-Tools wie Adobe Acrobat Pro, Microsoft Word oder Google Docs prüfen, die über integrierte Barrierefreiheitsfunktionen verfügen.

Zur Erfüllung der EAA-Vorgaben müssen gewerbliche Verkäufer, die Verbrauchern in der EU etwas zum Kauf anbieten, ihrem Konto eine Erklärung zur Barrierefreiheit hinzufügen. Desweiteren müssen sie dafür sorgen, dass die von ihnen eingestellten Angebote barrierefrei sind und entsprechende Informationen zur Barrierefreiheit (sofern verfügbar) und zur Produktsicherheit (sofern erforderlich) enthalten.

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