Waffenschränke

Gesetzeskonforme Waffenschränke bieten Sicherheit

Schieß- und Jagdsport mit all seinen abwechslungsreichen Disziplinen ist überaus populär. Zugleich legt der Gesetzgeber den Aktiven und Waffenbesitzern zu Recht hohe Vorgaben bezüglich der Verwahrung zu Hause auf. Eine unsachgemäße Aufbewahrung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Je nach Art der Waffen und dem Bedürfnis, die passende Munition zu lagern, bieten die Hersteller stabile Waffenschränke gemäß der aktuellen Gesetzeslage. Bezüglich der Bauart ist der Begriff Waffentresor korrekt, denn diese Gehäuse müssen dem direkten und indirekten Zugriff standhalten. Die für Sie relevante Schutzklasse entnehmen Sie den gesetzlichen Vorgaben. Die Novelle des Waffengesetzes von 2017 sieht beispielsweise für den Verschluss von bis zu fünf Kurzwaffen, unbegrenzten Langwaffen und zugehöriger Munition eine Mindesteinstufung im Grad 0/N nach DIN EN 1143-1 vor.

Was sagt der Gesetzgeber?

Mit der Erlaubnis, Waffen zu besitzen, tragen Sie zugleich die Verantwortung der ordnungsgemäßen, sicheren Verwahrung. Mit dem Stichtag 06.07.2017 tritt das neue Waffengesetz in Kraft. Für alle bis 05.07.2017 gekauften Waffenschränke und Waffentresore, z.B. die der Stufe A und B nach VDMA 24992, gilt Bestandsschutz. Günstige Waffenschränke gebraucht zu kaufen ist daher nur zulässig, wenn sie der neuen Norm entsprechen. Neu ist beispielsweise, dass Munition und Waffen gemeinsam gelagert und verschlossen werden dürfen. Die massiven Waffenschränke müssen nach dem Gesetz von 2017/2018 nicht explizit gegen Entwendung gesichert werden. Eine sichere Verankerung der schweren Waffenschränke im Boden oder der Wand wird jedoch empfohlen. Entsprechende Bohrungen sind zumeist bereits im neuen Waffenschrank vorhanden. Es muss ein Nachweis der korrekten Aufbewahrung in Form von Rechnung oder Foto gegenüber der Zulassungsbehörde erbracht werden.

Welcher Waffenschrank ist nach der Gesetzesnovelle für Ihre Bedürfnisse passend?

Bedenken Sie beim Kauf nicht nur den aktuellen Stand Ihres Besitzes, sondern beziehen Sie bei der Auswahl zukünftig geplante Anschaffungen mit ein. Die Frage des Schlosses obliegt dabei Ihren persönlichen Vorlieben. Vom Schloss mit Schlüssel über die Vorkehrung einer elektronischen Verriegelung mit Zahlenkombination bis hin zum biometrischen Schloss bieten die Hersteller eine große Auswahl, die letztendlich auch den Kaufpreis beeinflusst. Hier ein Überblick über die aktuell vom Gesetzgeber nach Paragraph 36 im Waffengesetz (WaffG) geforderten Waffenschränke (Achtung: Diese Angaben stellen keine rechtliche Grundlage dar und unterliegen der jeweilig aktuellen Gesetzeslage) und was Sie einlagern dürfen:

  • Widerstandsgrad 0, Schrankgewicht <200 kg – mehr als 10 Langwaffen, bis zu 5 Kurzwaffen und Munition
  • Widerstandsgrad 0, Schrankgewicht >200 kg oder entsprechende Verankerung – mehr als 10 Langwaffen, 10 Kurzwaffen und Munition
  • Widerstandsgrad I – mehr als 10 Langwaffen, mehr als 10 Kurzwaffen und Munition
  • Stahlblechschrank M mit – Munitionsaufbewahrung