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Stromaggregat Ersatzteil Anker Rotor Läufer 3kw China GeneratorStromaggregat Ersatzteil Anker Rotor Läufer 3kw China Generator
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Stromaggregat Ersatzteil Anker Rotor Läufer 3kw China Generator
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eBay-Artikelnr.:361399967285
Artikelmerkmale
- Artikelzustand
- GebrauchtArtikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
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- Kraftstoffart
- Benzin
- Tragbar
- Ja
- Tankvolumen
- 12,1-15 Liter
- Anschluss
- 1 x 12,3 x 220 1 x 380 V
- Maximale Leistung
- 4001-5000 Watt
- Hersteller
- Hengyi
- Gewicht
- 15 kg
- Zustand
- Gebraucht
Artikelbeschreibung
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 243150476
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Zusätzliche Angaben:
Völsen Transporte & Mehr Inh. Theodor Völsen Franz-Schlüter-Strasse 10-16 44147 Dortmund Tel.( 0049 )-171-6255706 Fax.( 0049 )-231-3944530 @mail = voeltrans@t-online.de Umsatzsteuer-Identnummer :DE 243 150 476 Steuernummer Finanzamt Dortmund 314 / 5195 / 1386
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Theodor Völsen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Rechtsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB) und nicht im Rechtsverkehr mit Verbrauchern § 13 BGB
§ 1 Geltung der Bedingung
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Theodor Völsen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Firma Theodor Völsen sind auf dem Auktionshaus Ebay verbindlich in allen anderen Fällen freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten der Firma Theodor Völsen
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die Firma Theodor Völsen an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Dortmund.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Firma Theodor Völsen steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von der Firma Theodor Völsen durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Firma Theodor Völsen die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von der Firma Theodor Völsen zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handeslverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei der Firma Theodor Völsen, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen die Firma Theodor Völsen , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Montate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ( mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Firma Theodor Völsen von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma Theodor Völsen nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern die Firma Theodor Völsen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma Theodor Völsen.
5. Die Firma Theodor Völsen ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Lieferung.
§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die Firma Theodor Völsen berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die Firma Theodor Völsen kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Firma Theodor Völsen als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25 EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann die Firma Theodor Völsen den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Theodor Völsen die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma Theodor Völsen ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Firma Theodor Völsen und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer, der kein Verbraucher ist, über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. Theodor Völsen verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Firma Theodor Völsen hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang. Vorstehende Regelung gilt ausdrücklich nicht bei einem Kauf durch einen Verbraucher. Die Gefahr geht auf einen Käufer mit Verbrauchereigenschaft erst mit Übergabe der Kaufsache über.
§ 8 Gewährleistung
1. Theodor Völsen gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung beträgt für Neuware 24 Monate, für Restposten und / oder gebraucht Ware 12 Monate. Gewerbetreibende erhalten 30 Tage Garantie
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung , Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer, der Unternehmer ist muß uns optische Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Diese Pflicht trifft den Käufer, der Verbraucher ist, nicht.
4. Die Geräte dürfen auf unsere Kosten eintreffen und werden von uns frankiert wieder ausgeliefert, es sei denn, daß die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, daß auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatrueingriffen verlorengehen können. Die Firma Theodor Völsen übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
5. Schlägt die 3. Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Erstattung des Kaufbetrages erfolgt erst nach Erhalt sämtlicher Gebühren.
6. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird die Firma Theodor Völsen den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
8. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Theodor Völsen stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Theodor Völsen vorliegt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Theodor Völsen (Vorbehaltsware). eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Firma Theodor Völsen als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Firma Theodor Völsen zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Firma Theodor Völsen grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Theodor Völsen hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma Theodor Völsen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-bar, Nachnahme- Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
2. Die Firma Theodor Völsen ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei einem Rechtsgeschäft, an dem ein Verbraucher beteiligt ist, andernfalls 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Aus anderem Rechtsgrund als Verzug können ggf. höhere Zinsen verlangt werden.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
7. Nachnahmen werden nur bei folgenden Kriterien berücksichtigt: Der Besteller/User muß in Einschlägigen Auktionshäusern mindestens 10 positive Bewertungen haben und die Summe der gesammten positiven Bewertungen muß mindestens 98% betragen. Anderenfalls ist die Versendung per Nachnahme nicht möglich.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt uneingeschränkt im Verhältnis zu einem Unternehmer. Ist ein Verbraucher Vertragspartner gilt der obige Haftungsausschluss für nur fahrlässige Pflichtverletzungen nicht, wenn Leben, Körper oder Gesundheit durch ein Verkaufsprodukt geschädigt worden sein sollten
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von der Firma Theodor Völsen zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von der Firma Theodor Völsen erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 15 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Theodor Völsen und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Dortmund Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Firma Theodor Völsen ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Dortmund Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
§ 16 Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma Theodor Völsen per Telefax ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Diese Zustimmung kann durch schriftliche Mitteilung an die Firma Theodor Völsen
widerrufen werden
§ 17 Auktionsabwicklung
1. Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten zur Auktionsabwicklung an Afterbuy Zwecks Abwicklung der Auktionen an Afterbuy übermittelt werden.
2. Es werden Auktionen von maximal 2 aufeinanderfolgenden Tagen zusammengefasst.
§ 18 Datenschutz
Ihre persönlichen Daten, die bei einer Bestellung übermittelt werden, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Auktion verwendet. Ihre Daten werden hierbei an Afterbuy zur Auktionsabwicklung weitergegeben. Eine weitere Weiterverwendung oder der Weitervertrieb ohne Ihre Zustimmung ist ausgeschlossen. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG).< br>
§19 Versandkosten / Bearbeitungspauschale
1. Für sperrige / große Güter wie z.B. Monitore, Komplettsysteme etc. wird eine Versandgebühr pro Artikel erhoben.
2. Es gibt keine Bearbeitungspauschale
Hinweis nach Verpackungsverordnung:
Gemäß Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, Verkaufsverpackungen, die nicht mit einem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (dem "grünen Punkt") gekennzeichnet sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Sie können uns daher diese Verpackungen auf unsere Kosten an uns übersenden. Die Adresse entnehmen Sie bitte der Anbieterkennzeichnung. Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, setzten Sie sich hierzu mit uns per Email oder telefonisch in Verbindung
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