Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gerhard Brundiers GmbH und den Verbrauchern und Unternehmern, die über den eBay-Marktplatz unsere Waren kaufen. Diese AGB beinhalten weiterhin Kundeninformationen nach der BGB-Infoverordnung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Vertragsschluss
Vertragsschluss bei Festpreisartikeln
a) Durch Einstellen eines Artikels auf der eBay-Website im Angebotsformat Sofort-Kaufen geben wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab (Festpreisangebot). Wir bestimmen dabei einen Festpreis, zu dem das Angebot unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion zu diesem Festpreis angenommen werden kann.
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie über die Sofort-Kaufen Funktion ein Gebot in Höhe des Festpreises abgeben und den Vorgang bestätigen.
c) Geben Sie im Rahmen der Zusatzoption Preis vorschlagen ein Gebot ab, das unter dem Festpreis liegt, kommt ein Vertrag zustande, wenn wir das Gebot annehmen. Unterbreiten wir ein Gegengebot, gilt das Gebot als abgelehnt. In diesem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn Sie das Gegengebot annehmen. Gebot und Gegengebot sind bindend und behalten für 48 Stunden ihre Gültigkeit.
Lieferung, Gefahrübergänge
Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen Lieferungen des Verkäufers ab dem Lager des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer oder an den vom Käufer beauftragten Transporteur auf den Käufer über. Sofern der Verkäufer den Transport übernommen hat, geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Lieferzeit, Verzugsschaden des Käufers
a) Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn dies explizit schriftlich im Vertrag festgelegt wurde. Ansonsten sind sie als ungefähre Zeitangaben zu betrachten, deren Nichteinhaltung allein den Verkäufer noch nicht in Verzug bringt.
b) Wird die Anlieferung von Ware aufgrund von Umständen verzögert, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferfrist bis zur Beseitigung des Umstandes.
Untersuchungs- und Rügepflicht
a) Ist der Käufer Unternehmer ist er verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung auf vertragsgemäße Beschaffenheit und Menge zu untersuchen und dem Verkäufer, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. War der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, muss der Käufer unverzüglich nach Entdeckung eine entsprechende Anzeige machen.
b) Kommt der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche wegen des zu rügenden Mangels ausgeschlossen.
Rücksendekosten im Fall des Widerrufs
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (siehe Widerrufsbelehrung). Sie haben im Fall des Widerrufs die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Sie müssen aber nur die regelmäßigen Kosten der Rücksendung tragen. Mehrkosten, die z.B. durch eine Änderung unseres Geschäftssitzes oder durch den von uns gewünschten Einsatz teurer Transportdienste entstehen, gehen zu unseren Lasten.
Gewährleistung und Schadensersatz
a) Der Verkäufer erfüllt die berechtigten Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Nacherfüllung nach dessen Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) oder durch Reparatur der gelieferten Ware (Nachbesserung).
b) Der Käufer kann erst dann vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und Schadensersatz geltend machen, wenn Nachbesserung oder Nachlieferung zweimal fehlgeschlagen sind, es sei denn, der Mangel ist nicht oder nur unter unvertretbarem Aufwand zu beseitigen.
c) Der Verkäufer haftet auf Zahlung von Schadensersatz nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist, es sei denn, der Schadensersatzanspruch beruht auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht des Verkäufers. Für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Verjährung Ihrer Gewährleistungsansprüche
a) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern bei Gebrauchtware
Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängel bei Gebrauchtware verjähren in 12 Monaten ab Übergabe der verkauften Sache an Sie. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
b) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängel der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, Ansprüche wegen Mängel, die wir arglistig verschwiegen, und Ansprüche aus einer Garantie, die wir für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Ebenfalls ausgenommen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer Unternehmer behält sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen Forderungen vor. (erweiterter Eigentumsvorbehalt)
b) Dem Käufer ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder weiterzuveräußern.
c) Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren wird der Verkäufer Miteigentümer der verbundenen Sache.
d) Bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. (verlängerter Eigentumsvorbehalt)
e) Geht das Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung mit einem Grundstück an einen Dritten über (§ 946 BGB), tritt der Käufer seine Werklohnsprüche einschließlich eines etwaigen Anspruches auf Einräumung einer Sicherungshypothek gegenüber seinem Vertragspartner bis zur Höhe des Bruttorechnungswertes aus der Warenlieferung an den Verkäufer ab.
f) Der Verkäufer ist berechtigt, die Gestattung zur Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verbindung mit einem Grundstück zu widerrufen, wenn ein Fall gemäß den entsprechenden Klauseln dieser AGB vorliegt. Der Käufer ist im Falle des Widerrufs verpflichtet, dem Verkäufer umfassend Auskunft über die Verwendung und der Ware zu geben, ihm auf Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen zu überlassen und auf Verlangen die sich noch in seinem Besitz befindliche Ware herauszugeben. Die Inbesitznahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
Haftungsbeschränkung
Wir schließen die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und unserer gesetzlichen Vertreter. Zu den vertragswesentlichen Pflichten gehört insbesondere die Pflicht, Ihnen die Sache zu übergeben und Ihnen das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin haben wir Ihnen die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ist Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen der Geschäftssitz des Verkäufers.
b) Sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer aus den Verträgen sowie für Wechsel oder Scheckprozesse der Geschäftssitz des Verkäufers.
Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am Nächsten kommen.
Bildschirmdarstellung
Die Bilder, die zur Beschreibung der Ware verwendet werden, sind Beispielfotos. Diese stellen nicht in jedem Fall den Artikel naturgetreu dar, sondern dienen der Veranschaulichung. Je nach verwendeten Bildschirm, können insbesondere Farben und Größen unterschiedlich dargestellt werden. Maßgeblich ist die Beschreibung des jeweiligen Artikels.
Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen der Gerhard Brundiers GmbH und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.