Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundsätzlich gilt für gebrauchte Ersatzteile:
Der von uns angebotene Gegenstand ist ein gebrauchtes Ersatzteil. Gebrauchte Ersatzteile weisen in der Regel immer Gebrauchsspuren auf. Gebrauchsspuren sind deshalb kein Grund für eine Reklamation. Sie sollten deshalb die Ware nur kaufen, wenn Sie tatsächlich einen gebrauchten Gegenstand erwerben möchten. Auch die Herkunft und Vorgeschichte ist uns nicht immer bekannt, was somit Risiken in sich birgt. Sofern ein Alter oder eine Laufleistung angegeben wurde, ist diese insoweit unverbindlich. Bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verkauf an Privat) findet der § 433 Abs.1, Satz 2 BGB Anwendung. Der Zeitraum für die Sachmängelhaftung beschränkt sich auf ein Jahr ab Eigentumsübergang. Für gewerbliche Käufer gilt ein Gewährleistungsausschluss. Für festgestellte Mängel nach dem Eigentumsübergang leisten wir somit keinen Ersatz. Kulanzregelungen sind unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall möglich.
1. Allgemeines / Vertragsabschluss
1.1 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Autohaus Widmann GmbH & Co. KG
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne gesondertes Zubehör, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Autohaus Widmann GmbH & Co. KG über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die Autohaus Widmann GmbH & Co. KG berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an die Autohaus Widmann GmbH & Co. KG Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal Euro 25,- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.4 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1 Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.
5. Widerrufsrecht
5.1 Dem Verbraucher steht ein Widerrufs recht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Autohaus Widmann GmbH & Co. KG Herrenweiher 20 D-89165 Dietenheim Regglisweiler.
5.2 Bei Ausübung des Widerrufs rechts trägt der Verbraucher die Rücksendekosten.
5.3 Ein Widerrufs recht besteht grundsätzlich nicht bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden.
6. Kulanzrücknahme
6.1 Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme- oder Gutschrifftsersuchen, deren Ursache Autohaus Widmann GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung hierfür, ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer Storno-/Bearbeitungsgebühr von 10 Prozent des Rechnungsbetrags.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.
7.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.
8. Gewährleistung / Haftungsausschluss
8.1 Wir gewährleisten für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind (z.B. müssen Zahnriemen bei Gebrauchtmotoren erneuert werden! Bei Bruch des alten keine Gewährleistung!)
8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Artikeln ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Autohaus Widmann GmbH & Co. KG oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns autorisiert wurden.
8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
8.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt.
8.6 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
8.7 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, Aus-/Einbaukosten der Gebrauchtwaren, Nutzungsentschädigung und Mietwagenkosten oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
8.8 Bei Gebrauchtmotoren, Gebrauchtgetriebe oder sonstigen Bauteilen besteht auf eventuell noch angebaute Teile keine Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder Garantie. Reklamationen auf Anbauteile sind ausgeschlossen.
8.9 Gewährleistungsausschluss gegenüber Gewerbekunden (gewerblicher Käufer). Der Verkauf an Gewerbekunden erfolgt unter Ausschluss jedweder Gewährleistung und Sachmängelhaftung im Hinblick auf technische und optische Mängel jeglicher Art. Das Gebrauchtteil wird daher ausdrücklich als optisch und technisch nicht mängelfrei verkauft. Des weiteren wird für die Standhaftigkeit und Haltbarkeit keine Gewähr übernommen.
9. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
9.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
10. Literatur / andere Medien
10.1 Bei Lieferung von Literatur usw. gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Literatur erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
11. Verwendung von Kundendaten
11.1 Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.
12. Ausfuhrgenehmigung
12.1 Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Ulm vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
14. Datenschutz
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zur Erfüllung des Vertrages gespeichert und weiterverarbeitet werden.