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Lebensmittelfett OPN Food Tech Öl nach DAB 10 Lebensmittel Industrie 400 ml.!!Lebensmittelfett OPN Food Tech Öl nach DAB 10 Lebensmittel Industrie 400 ml.!!
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Lebensmittelfe tt OPN Food Tech Öl nach DAB 10 Lebensmittel Industrie 400 ml.!!
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Artikelbeschreibung
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 264925458
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Zusätzliche Angaben:
Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind einzusehen unter.WWW.imberg-industrievertretung.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: 1. Januar 2011
1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Besondere Vereinbarung und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen
von Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch
wenn wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Im Rahmen des
Datenschutz rechtlich Zulässigen ist die Imberg-Industrievertretung GmbH
berechtigt, Daten zu speichern und zu verarbeiten.
Pläne, Zeichnungen, technische Beratungsleistungen sind unverbindlich,
wenn sie nicht zu einem Liefervertrag gehören. Wir behalten uns das
Urheberrecht an Plänen, Zeichnungen etc. vor. Die Weitergabe an Dritte ist
ggf. schadensersatzpflichtig.
2. Angebote, Bestellung, Prüfungspflicht der Bestellannahme
(Auftragsbestätigung)
Unsere Angebote sind freibleibend. Für die Annahme des Vertrages und den
Umfang der Lieferung ist allein unsere schriftliche Bestellannahme
(Auftragsbestätigung) maßgebend.
Wir sind aus organisatorischen Gründen nicht verpflichtet, den Bestellungen
beigefügte Formulare auszufüllen, zu beachten oder aber als Lieferscheine
zu verwenden. Der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung.
Enthält unsere Bestellannahme (Auftragsbestätigung) Abweichungen vom
Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als
genehmigt, wenn nicht binnen acht Tagen nach dem Ausstelldatum unserer
Bestellannahme (Auftragsbestätigung) ein Widerspruch eingegangen ist.
Gleiches gilt für die in der Bestellannahme (Auftragsbestätigung) enthaltene
Lieferungs- und Rechnungsanschrift sowie die Anlieferungs-Zeiten.
Gleichlautende Mehrfachbestellungen sind branchenüblich. Es obliegt dem
Kunden, versehentliche Doppelbestellungen zu vermeiden.
3. Allgemeine Leistungsbedingungen und Preise
Geringfügige Abweichungen der Oberflächenbeschaffenheit und der
Farbtöne sind zulässig, soweit der Gesamteindruck und die
Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigt werden.
Farb-, Maß- und Ausführungsveränderungen, die der Verbesserung dienen,
behalten wir uns vor. Gleichlautende Farb-Nummern zu unterschiedlichen
Artikel-Gruppen gewährleisten keine absolute Farbgleichheit. Teillieferungen
und Lieferung ab Werk bleiben vorbehalten. Preise verstehen sich immer
zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise die einen Zusammenbau erfordern,
verstehen sich unmontiert.Wir sind gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen
Sondervermögen im Rahmen billigen ermessens berechtigt, die jeweils zum
Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen bzw. Nachberechnungen
vorzunehmen, wenn unsere Lieferanten rückwirkend höhere Preise in
Rechnung stellen oder wir durch höhere Gewalt hierzu gezwungen sind
(Rohstoffverknappung). Bei den übrigen Kunden gilt dies nur, wenn die
Lieferung frühestens drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll bzw.
durch das Verschulden erfolgt oder wenn es sich um
Dauerschuldverhältnisse handelt.
4. Imberg-Industrievertretung GmbH-Frachtkosten, Lieferung und
Lieferfrist
Wir liefern ab Werk, innerhalb der BRD nach unserer Wahl.
Die Lieferung "frei Verwendungsstelle" schulden wir nur, wenn der Transport
vor Ort mit üblichen Transportmitteln (Sackkarre, Möbelroller) möglich ist und
die Zuwegung zum Lieferort der Größe der Verpackungseinheit entspricht.
Andernfalls schulden wir nur die Lieferung bis zum Hindernis; der Transport
mit schweren Lastmitteln obliegt dem Kunden.
Dem Kunden obliegt es, Anfahrt und Entladung zu gewährleisten.
Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd. Lieferfristen beginnen
nicht vor völliger Klarstellung sämtlicher Ausführungseinzelheiten und
Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen durch den Kunden.
Sollten wir aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger von
uns nicht zu vertretender Umstände nicht zur termingerechten Lieferung in
der Lage sein, wird die Lieferfrist für die Dauer dieses Ereignisses
verlängert. Dies gilt insbesondere auch für die nicht rechtzeitige oder richtige
Belieferung durch unsere eigenen Lieferanten.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind - soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt - innerhalb
von 14 Tagen netto zahlbar. Verzug tritt bei Fälligkeit sowie mit dem Ende
der Zahlungsfrist ein. Die Zahlungsfrist beginnt mit unserem
Rechnungsdatum.
Wir sind auch bei Zielverkäufen zur sofortigen Fälligstellung berechtigt, wenn
nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden zu mindern geeignet sind.
Auch bei Vorkasse wird Skonto gewährt. Montagerechnungen sind sofort bei
Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist
befindet sich der Kunde in Verzug. Unsere Mitarbeiter haben grundsätzlich
keine Inkasso-Vollmacht, es sei denn, sie legen eine schriftliche Inkasso-
Vollmacht vor oder wir erklären dem Kunden gegenüber, dass bestimmte
Mitarbeiter zum Inkasso berechtigt sind.
Diskont- und Einzugsspesen hat der Kunde zu tragen. Dies gilt nicht für
Rücklastschriftkosten.Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen,
wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Dies gilt
auch für Zurückbehaltungsrechte, wenn der Kunde Unternehmer, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder aber öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
In jedem Fall sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, wenn sie aus
einem anderen Rechtsverhältnis als dem jeweiligen konkreten
Vertrag herrühren.
6. Verzug
Wenn wir in Lieferverzug sind, kann der Kunde einen von ihm
nachgewiesenen Schaden in Höhe von höchstens 8% (p.a.) des Lieferwertes
geltend machen. Diese Beschränkung gilt nicht, falls wir insoweit Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben oder aber die Schäden an
Leben, Körper oder Gesundheit
eines Menschen eingetreten sind.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so können wir die Kosten der An- und Rücklieferung
sowie den Verwaltungsaufwand entsprechend den Regelungen zur
freiwilligen Retoure (Ziff. 7 AGB) geltend machen, soweit wir nicht darüber
hinausgehenden Schaden geltend machen.
Im Fall des Annahmeverzuges geht auch die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.
7. Retour und Reklamationen ohne Rechtsgrund
Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, vom Kunden ohne Rücktritts-,
Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zurückgesandte Ware, welche sich im
einwandfreien und fabrikneuen Zustand befindet, unter Erteilung einer
Gutschrift über den Kaufpreis abzüglich der von uns aufgewandten Kosten
der An- und Rücklieferung sowie abzüglich 20%, mindestens aber € 20,–,
zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer für Verwaltungsaufwand zurückzunehmen. Ist
die Ware beschädigt oder befindet sie sich nicht mehr in einem fabrikneuen
Zustand, so wird bei der Gutschrift zusätzlich die Wertminderung in Abzug
gebracht. Der Abzug für Verwaltungsaufwand ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn wir einen höheren Aufwand nachweisen oder der Kunde
einen geringeren Aufwand nachweist. Entsprechendes gilt für
Vertragsaufhebungen (einvernehmliche Stornierung).
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen
gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der endgültigen Einlösung bzw.
Wertstellung sämtlicher Wechsel und Schecks und der Unwiderruflichkeit von
Lastschriften.
Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese
auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Der Kunde hat für den nötigen
Versicherungsschutz zu sorgen.
Die Be- oder Verarbeitung der Ware durch Unternehmer erfolgt stets im
Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an den neuen Sachen das
Miteigentum im Verhältnis des Werts der von uns gelieferten Ware zu dem der
sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Das gleiche gilt, wenn die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird. Die Kosten der
Verwahrung der neu entstandenen Sache trägt der Kunde. Auf das Miteigentum
finden die nachstehenden Vorschriften für Vorbehaltsware entsprechend
Anwendung. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware
zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder
Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung
an Dritte oder Verbringung zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Kunden,
ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu veräußern. In diesem Fall darf der Kunde mit seinem Abnehmer kein
Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist verpflichtet, Zielverkäufe nur unter
Eigentumsvorbehalt auszuführen. Der Kunde ist bis zur Einziehung der uns
nach abgetretenen Forderungen nur solange ermächtigt, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht
in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Namen
seiner Abnehmer mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind zur
Offenlegung der Abtretung berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir – auch ohne angemessene
Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, die
Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw.
Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm
aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu
den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet. Hinsichtlich der
Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
a) Bei Verbrauchern richtet sich die Verwertung des Vorbehaltseigentums nach
den gesetzlichen Rücktrittsregeln der §§ 449 Abs. 2, 346 ff. BGB.
b) Bei Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch
freihändig zu verwerten. Der bei der Verwertung erzielte Erlös wird abzüglich der
uns entstandenen Kosten und Zinsen auf die offene Kaufpreisforderung
angerechnet. Unsere Kosten können wir nach den Vorschriften der Retouren
pauschalieren. Überschüsse werden an den Kunden ausgekehrt.
c) An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten
einziehen. Die eingezogenen Forderungen werden abzüglich der uns
entstandenen Kosten und Zinsen mit dem Kaufpreis verrechnet. Ein Überschuss
wird an den Kunden ausgekehrt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir intervenieren können. Der
Kunde tritt der etwaigen Schuld des Dritten wegen eines
Kostenerstattungsanspruches aus einem Verfahren wegen § 771 ZPO bei.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheit unsere Forderung um
mehr als 20%, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach
unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
9. Exportbedingungen
Der Mindestbestellwert je Bestellung beträgt € 500,00 Die deutsche
Mehrwertsteuer wird nicht berechnet. Die Lieferung erfolgt gegen Vorkasse.
Die Lieferung erfolgt ab Lager Bremen zuzüglich aller Transportkosten wie
Porto, Luftpostgebühr, Fracht, Rollgeld, Versicherung und Verpackung. Andere
Lieferkonditionen wie "frei deutsche Grenze" sind bei uns zu erfragen. Die
Verzollung muss vom Empfänger vorgenommen werden.
10. Transport-Bezogene Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Kunde hat bei der Anlieferung und Abnahme der Ware äußerlich
erkennbare Schäden beim anliefernden Frachtführer/Fahrer sofort zu melden
und den Umfang und Wert quittieren zu lassen.
Bei nicht erkennbaren Schäden hat die Meldung binnen sieben Tagen zu
erfolgen. Nach Ablauf der genannten Frist müssen wir davon ausgehen, dass
die Anlieferung ordnungsgemäß und einwandfrei erfolgt ist. Dies gilt nicht,
soweit der Kunde Verbraucher ist.
Der Kunde ist verpflichtet, unser Hinweisblatt "Im Falle eines Transportschadens
.....", das jedem Lieferschein beiliegt, pflichtgemäß zu bearbeiten.
11. Gewährleistung
Der Mangel gilt als vom Käufer genehmigt, wenn er offenkundig ist und nicht
binnen vier Werktagen schriftlich gerügt wird. § 377 HGB bleibt gegen Kaufleute
unbenommen. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfolgen soll. Wir sind
jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie
nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Um eine
möglichst unverzügliche Behebung des Mangels durchzuführen, sind wir
berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Ausübung seines
Wahlrechts zu setzen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der
Zugang bei uns. Nach Ablauf der Frist können wir nach unserer Wahl
Nachlieferung oder Nachbesserung vornehmen.
Bei Kunden, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlichrechtliche Sondervermögen sind, sind wir nach eigener Wahl zur
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Soweit wir den Mangel nicht zu vertreten haben, können wir die Nacherfüllung
wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten verweigern, wenn die
Nacherfüllungskosten den Wert der Ware im mangelfreien Zustand um 150 %
übersteigen. Das gleiche gilt, wenn die Nacherfüllungskosten die aufgrund des
Mangels bestehende Wertminderung (Mangelunwert) um 200 % übersteigen.
Die uns zur Nachbesserung auferlegbare Frist muss angemessen sein,
jedenfalls aber 20 Tage betragen. Wir sind zur dreifachen Nachbesserung
berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist Bei mangelhafter
Montageanleitung beschränkt sich die Gewährleistung zunächst auf die
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung, soweit eine ordnungsgemäße
Montage nicht erfolgt ist.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind wir zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt oder ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung entbehrlich, kann der
Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung)
oder Rücktritt oder Schadensersatz statt Leistung
erlangen, wobei geringfügige Vertragswidrigkeiten, insbesondere geringfügige
Mängel, kein Rücktrittsrecht begründen.
Schadensersatz steht dem Kunden nur im gesetzlichen Umfang zu, wenn uns
der Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit trifft oder der
Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit von Menschen eingetreten ist.
Wiederverkäufern bleiben die Rechte aus § 478 BGB unbenommen, der
Schadensersatzanspruch bleibt jedoch beschränkt.
Die Gewährleistungsansprüche von Nichtverbrauchern gegen uns verjähren ein
Jahr nach Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die
Gewährleistungsverjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung, bei gebrauchten
Sachen ein Jahr ab Ablieferung. Die Gewährleistungsverjährungsfrist-
Verkürzungen gelten nicht, soweit neu hergestellte Sachen im Sinne
von § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB betroffen sind oder uns der Vorwurf des Vorsatzes
trifft. Die Rechte des Unternehmers aus § 479 BGB bleiben unbenommen.
Nimmt ein Kunde uns unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er
uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden
Kosten zu ersetzen, sofern er unsere Inanspruchnahme zu vertreten
hat.
12. Schadensersatz im Allgemeinen
Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung
gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Dieser Ausschluß gilt nicht, soweit
die Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen
eingetreten sind. Soweit in den vorangegangenen Paragraphen
besondere Regelungen getroffen wurden, gehen diese vor.
13.Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Bremen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zum
Kunden ist Bremen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser
Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch vor
jedem anderen nach gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in
Anspruch zu nehmen.
Auf unser gesamtes Rechtsverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung.
Imberg Industrievertretung GmbH
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