Liefer- und Zahlungsbedingungen
(Stand 01.01.2014)
Personen des offentlichen Rechts und offentlich-rechtlichen
Sondervermogen. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschlieslich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.
Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers, die von uns
nicht ausdrucklich anerkannt werden, werden auch durch Auftragsannahme
nicht Vertragsinhalt.
1. Angebot und Vertragsabschlus
Grundlage unserer Liefervertrage ist unser Katalog in der letzten
Fassung. Auftrage gelten erst als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestatigt sind. Wenn Ihnen bei Vorratslieferungen aus
organisatorischen Grunden keine separate Bestatigung zugeht,
gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestatigung. Mas- und Gewichtsangaben
sowie Abbildungen, Zeichnungen und Dateien sind
unverbindlich und konnen jederzeit von uns geandert werden. Abweichungen
konnen nicht ausgeschlossen werden.
2. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ausschlieslich Umsatzsteuer,
Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Soweit nicht
abweichend vereinbart, gelten unsere Listenpreise am Tag der Lieferung.
3. Lieferzeit
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne
Gewahr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer
Bestellungsannahme und beziehen sich auf die Fertigstellung im
Werk.
4. Gefahrenübergang
Mit Ubergabe des Liefergegenstandes an die zur Ausfuhrung der
Sendung bestimmte Person, Firma oder Einrichtung geht die Gefahr
auf Sie über. Das gilt auch fur Teillieferungen, oder wenn wir
die Versandkosten oder Anlieferung oder Aufstellung ubernommen
haben. Die Gefahr geht auch dann auf Sie uber, wenn Sie im
Verzug der Abnahme sind.
5. Versand
Die Ware wird ab Werk geliefert. Der Versand erfolgt auf Ihre Kosten
und Gefahr, letzteres auch bei Frist-, FOB- oder CIF-Lieferung.
Mangels bestimmter Weisungen fur den Versand nehmen wir
denselben nach bestem Ermessen vor, ohne jedoch eine Verpflichtung
fur gunstigste oder zweckmasigste Verfrachtung zu ubernehmen.
Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Bestellung auch
in Teillieferungen ausgeliefert werden kann, soweit dies fur Sie
zumutbar ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstandigen Bezahlung samtlicher
Forderungen bzw. bis zur Einlosung der dafur gegebenen
Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen
in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung
beruhren den Eigentumsvorbehalt nicht. Sie sind zur
Weiterverauserung der Vorbehaltsware im normalen Geschaftsverkehr
berechtigt. Eine Verpfandung oder Sicherungsubereignung
ist Ihnen jedoch nicht gestattet. Ihre Forderung aus der Weiterverauserung
der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns
ab. Sie sind zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, wie
Sie Ihren Verpflichtungen uns gegenuber nachkommen. Auf unser
Verlangen sind Sie verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und
wir sind berechtigt, dies und die Abtretung anzuzeigen.
7. Rücktrittsrecht bei verspateter Zahlung und Insolvenz
Bezahlen Sie die Ware nach Eintritt der Falligkeit der Zahlung nicht,
so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen
Frist berechtigt, vom Vertrag zuruckzutreten und die
bereits ubergebene Ware heraus zu verlangen. § 323 BGB bleibt
im Ubrigen unberuhrt. Der Antrag auf Eroffnung des Insolvenzverfahrens
berechtigt uns, vor der Anordnung von Sicherungsmasnahmen
durch das Insolvenzgericht vom Vertrag zuruckzutreten
und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
8. Verpackung
Die Verpackung entspricht der Verpackungsordnung (WO).
Die Einwegverpackung berechnen wir zu Selbstkosten. Die Verpackung
kann nicht zuruckgenommen werden.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum
netto und kostenfrei zahlbar. Bei Zieluberschreitungen sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Hohe des Satzes, den die Bank uns
fur Kontokorrentkredite berechnet, in Rechnung zu stellen, mindestens
aber in Hohe von 8 Prozentpunkten uber dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europaischen Zentralbank. Bei Zahlungsverzug
konnen wir nach schriftlichen Mitteilungen an Sie die Erfullung
unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlung einstellen.
10. Aufrechnungsverbot
Sie konnen nur mit rechtskraftig festgestellten
oder unbestrittenen Gegenanspruchen aufrechnen.
11. Gewährleistung
Vereinbaren Sie mit uns die Beschaffenheit der Ware, legen wir dieser
Vereinbarung unsere technischen Liefervorschriften zugrunde.
Falls wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. zu
liefern haben, ubernehmen Sie das Risiko der Eignung fur den vorgesehenen
Verwendungszweck. Entscheidend fur den vertragsmasigen
Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenubergangs.
Die Abnutzung von Verschleisteilen im Rahmen einer verkehrsublichen
Benutzung stellt keinen Mangel dar. Bei Vorliegen eines
Mangels des Liefergegenstandes liefern wir, nach angemessener
Fristsetzung durch Sie, nach unserer Wahl Ersatz oder bessern
nach. Schlagt die Nacherfullung fehl, so sind Sie berechtigt, den
Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zuruckzutreten. Weitergehende
Gewahrleistungsanspruche sind ausgeschlossen. Die Feststellung
solcher Mangel muss uns unverzuglich, bei erkennbaren
Mangeln jedoch spatestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme,
bei nicht erkennbaren Mangeln unverzuglich nach Erkennbarkeit
schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewahrleistung betragt 12
Monate, sie beginnt mit der Auslieferung der Ware ab Werk.
12. Leistungserschwerung bzw. Leistungsunmoglichkeit
Wenn wir an der Erfullung unserer Verpflichtung durch den Eintritt
von unvorhersehbaren Umstanden gehindert werden, die
wir trotz der nach den Umstanden des Falles zumutbaren Sorgfalt
nicht abwenden konnten, z. B. Betriebsstorung, Verzogerung in der
Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, so verlangert sich, wenn die
Lieferung oder Leistung nicht unmoglich wird, die Lieferfrist in angemessenem
Umfang.
13. Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Korper, Gesundheit durch
eine Pflichtverletzung unsererseits, haften wir nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlassigkeit.
14. Sonderanfertigungen
erfordern bei Bestellung verbindliche Angaben uber Ausfuhrung,
Menge usw. in schriftlicher Form. Aus fertigungstechnischen
Grunden behalten wir uns eine Uber- oder Unterlieferung der
Bestellmenge von bis zu 10 % vor. Technische Anderungen oder
Streichungen sind nur gegen Berechnung der anfallenden Kosten
moglich.
15. Mustersendungen / Rücksendungen
Muster werden berechnet. Die Rucknahme von Waren ist nur nach
Vereinbarung moglich. Sonderanfertigungen sind von der Rucknahme
ausgeschlossen. Fur Rucksendungen, deren Grund der
Besteller zu vertreten hat (z. B. Falschbestellung), berechnen wir
einen Verwaltungskostenanteil von 10 %, mindestens jedoch EUR 15,–.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfullungsort fur alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaltnis
ist DE-72116 Mossingen. Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten ist
DE-72074 Tubingen. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die
Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bedingungen nicht rechtsgultig sein, so bleiben
die ubrigen Bedingungen bestehen. An die Stelle der nicht
rechtsgultigen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die
dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener
Wahrung der beidseitigen Interessen am nachsten kommen. Mit
Publizierung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen werden alle
fruheren ungultig. Dies gilt nicht fur vor der Bekanntgabe geschlossene
Vertrage.