Dieses Angebot wurde verkauft am So, 13. Mär um 12:25.

Verkauft
A140 270 11 61 Original Elektriksatz für Mercedes Benz 722.6 2WD/4WDA140 270 11 61 Original Elektriksatz für Mercedes Benz 722.6 2WD/4WD
EUR 149,00EUR 149,00
So, 13. Mär, 12:25So, 13. Mär, 12:25
Bild 1 von 2


VERKAUFT
Galerie
Bild 1 von 2


Sie haben so einen Artikel?
A140 270 11 61 Original Elektriksatz für Mercedes Benz 722.6 2WD/4WD
getronic-parts24
(1707)
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
EUR 149,00
(inkl. MwSt.)
Artikelzustand:
NeuNeu
Neu
Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
Mehr als 10 verfügbar5 verkauft
Oops! Looks like we're having trouble connecting to our server.
Refresh your browser window to try again.
Versand:
Kein Versand nach USA.
Standort: Bochum, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahme:
Keine Rücknahme.
Zahlungen:
EUR 25,80/Monat in 6 Raten
Ratenzahlung zu festen Konditionen
1
Gewünschte(n) Artikel auswählen2
Klarna als Zahlungsmethode auswählenKlarna als Zahlungsmethode auswählen3
Zahlung in der Klarna-App verwaltenKaufbetrag
EUR 149,00
Monatliche Rate
EUR 25,80
Raten
6
Sollzinssatz
13,27%
Effektiver Jahreszins
13,27%
Monatliche Gebühr
EUR 0,00
GesamtGesamt
EUR 154,82
(Ohne Versand)
Je nach Transaktionsdatum kann die Höhe der monatlichen Rate und des Gesamtbetrags leicht variieren. Kreditgeber: Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden.
Sicher einkaufen
eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. Mehr erfahreneBay-Käuferschutz - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Gratis Rückversand im Inland
- Punkte für jeden Kauf und Verkauf
- Exklusive Plus-Deals
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:271641393881
Artikelmerkmale
- Artikelzustand
- Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ... Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Produktgruppe
- Getriebeteile
- Produkttyp
- Elektrosatz
Artikelbeschreibung
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 268547575
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an
Kraftfahrzeugen,Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
Stand: März 2008
L Auftragserteilung
1. lm Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
ll. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1 . Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind dieArbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis
zu versehen. DerAuftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zurAbgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustiinmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
lll. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Andert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt
dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unterAngabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die lnstandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht
ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zurVerfügung zu stellen
oder 80% der Kosten für eine tatsächliche lnanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. DerAuftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung
eingetreten sein würde.Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann derAuftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfalfrzeugs oder der Übernahme von
Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfa I I ersetzen.
3. Wenn derAuftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betr:iebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung
zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung
eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche lnanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten,soweit dies möglich und zumutbar ist.
lV. Abnahme
1. DieAbnahme desAuftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder
Ubersendung der Rechnung abzuholen. lm Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden,verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. ln der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes,erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr, Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird derAuftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt,so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung desTauschpreises imTauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebauteAggregat oderTeil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung
unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers,ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers,spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind beiAbnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder übersendung der R'echnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder übersendung
der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche desAuftragnehmers kann der Besteller nur dann aufrechnen,wenn die Gegenforderung des Bestellers unbestritten ist oder ein rechtskräftigerTitel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es aufAnsprüchen aus dem Auftrag beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nuL soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand
dem Auftraggeber gehört.
Vlll. Sachmangel
1. Ansprüche des Auftraggebers wellen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. lst Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist derAuftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmel der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren
Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr
ab Ablieferung. Für andere Auftra(;geber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. WeitergehendeAnsprüche bleiben unberührt, soweit derAuftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat derAuftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt derAuftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
5. Wird derAuftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich derAuftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. ln diesem Fall hat
der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zurVerfügung zu halten sind. DerAuftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten
verpflichtet.
6. lm Falle der Nachbesserung kann.derAuftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend
machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
7. Abschnitt Vlll Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt lX Haftung.
lX. Haftung
1. Hat derAuftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem lnhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung derAuftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist
ausgeschlossen.
lst der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechtt ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Abnahme oder - bei Lieferungen herzustellender oder zu erzeugender
beweglicher Sachen - nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen 5chaden,
der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Auftragnehmers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
2. Unabhängig von einem Verschulden desAuftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den
Auftragnehmer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Schiedsstelle (Schiedsverfahren)
(Gilt nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,51)
l. lst der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen lnnung des Kraftfahrzeughandwerks,kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag oder - mit dessen Einverständnis - der Auftragnehmer die für den
Auftragnehmer zuständige Schiedsstelle des
Kraftfahrzeughandwerks oder -gewerbes anrufen. DieAnrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch dieAnrufung der Schiedsstelle ist dieVerjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsund Verfahrensordnung, die den Parteien aufVerlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.
5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
6. Für die lnanspruchnahme der Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
Xll. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im lnland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem lnland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicherAufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Info zu diesem Verkäufer
Mitglied seit Apr 2009
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Verkäuferbewertungen
Noch keine Bewertungen vorhanden
Noch mehr entdecken:
- Mercedes-Benz E 270 Autoradios,
- Mercedes-Benz Autoradios ML 270,
- Autoradios für Mercedes-Benz C 270,
- Autoradios für Mercedes-Benz CLK 270,
- Mercedes-Benz E 270 Autoradios für Mercedes-Benz,
- Autoradios für Mercedes-Benz G 270,
- Mercedes-Benz E 270 Autoradios mit Sicherheitscode,
- CLK 270 Autoradios mit Bluetooth für Mercedes-Benz,
- Mercedes-Benz-Original Automobilia-Reparaturanleitung,
- Mercedes-Benz G 270 1-DIN Autoradios
Informationen zum Verkäufer
Mitglied seit Apr 2009
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
Verkäuferbewertungen
Noch keine Bewertungen vorhanden