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19 ZOLL GTR3 ALU FELGEN BMW 1-ER,3-ER,5-ER,X-REIHE,Z4,Z-REIHE,M,390,392,56019 ZOLL GTR3 ALU FELGEN BMW 1-ER,3-ER,5-ER,X-REIHE,Z4,Z-REIHE,M,390,392,560
EUR 899,00EUR 899,00
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19 ZOLL GTR3 ALU FELGEN BMW 1-ER,3-ER,5-ER ,X-REIHE,Z4,Z- REIHE,M,390,39 2,560
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eBay-Artikelnr.:220954212528
Artikelmerkmale
- Artikelzustand
- Neu
- Hersteller/ Marke
- GTR RACING
- Modell
- GTR-3
- Farbe
- SCHWARZ
- Zollgröße
- 19
- Felgenbreite
- 9,5
- Lochzahl
- 5
- Lochkreis
- 120
- Einpresstiefe (ET)
- 35
- Mittenlochbohrung
- 74,1 (ZR 72,6 & 67,1)
- Zulässige Radlast (kg)
- 775 KG
- Material
- Alu
- Schneekettenerlaubnis (Ja/Nein)
- Ja
- Mit Deckel (Ja/Nein)
- Ja
Artikelbeschreibung
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 815048005
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Impressum / Informationen gem. § 5 TMG / Verantwortlich für diesen ebay Store ist:
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Telefon: +49 (0)2102 482 62 11
Telefax: +49 (0)2102 482 62 13
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Inhaber: Benjamin Kruse
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USt-ID Nr. gemäß § 27a UStG: DE 815048005
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Benjamin Kruse, Herbartstr. 9, 40882 Ratingen
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Einzelfirma Benjamin Kruse, im Folgenden „Kruse“ genannt. Entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag niedergelegt und durch Kruse ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Vertragspartner, die Lieferungen und Leistungen von Kruse beziehen, also für natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen des Zivilrechts sowie für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliche Sondervermögen, unabhängig davon, ob es sich um Kaufleute im Sinne des HGB oder um Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB handelt. Abweichende Sonderbestimmungen insbesondere für Verbraucher werden jeweils besonders ausgewiesen. Die nachstehenden Bedingungen gelten weiterhin nicht nur für den Vertrag, für den sie ausdrücklich vereinbart wurden, sondern auch für Folgeverträge und unabhängig vom ersten Vertrag geschlossene Verträge.
§2 Angebote
Angebote von Kruse sind stets freibleibend. Die in Angeboten, Broschüren, Anzeigen und/oder Preislisten enthaltenen Preise, Liefertermine, Angaben und technische Daten sind unverbindlich. Bis zur Annahme eines Angebotes behält sich Kruse stets den Zwischenverkauf vor.
§3 Vertragsabschluss
Der Abschluss eines Vertrages zur Lieferung und Leistung durch Kruse kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: der Bestellungen des Vertragspartners sowie der Auftragsbestätigung von Kruse. Bestellungen können nur unterschrieben vom Vertragspartner akzeptiert werden. Der Vertragspartner hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass seine Bestellung wahrheitsgemäß seinen Namen und registrierten Wohn- bzw. Firmensitz enthält sowie die von ihm bestellte Ware eindeutig spezifiziert nach Bestellmenge, Größe, Typ, Beschreibung und Farbe. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Nebenabreden und Zusicherungen von Mitarbeitern oder Vertretern, werden erst durch die schriftliche Bestätigung von Kruse verbindlich.
§4 Preise
Sofern nicht anderweitig niedergelegt und von Kruse ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten alle Preisangaben von Kruse „ab Werk/ex Works“ gemäß Incoterms 2000. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellgebühren werden gesondert berechnet. Preise für Reparaturen und sonstige Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Aufwand. Gegenüber Verbrauchern gelten die jeweils ausgewiesenen Bruttopreise. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern oder Kaufleuten ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Preisangaben nicht berücksichtigt. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Maßgebend sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise.
§5 Zahlungsbedingungen
Sofern von Kruse nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich bestätigt, sind Zahlungen ohne jeden Abzug bei Vertragsabschluss in Vorauskasse zu leisten. Die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge sowie Abzüge jeder Art sind unzulässig, die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners von mehr als 12 Werktagen, behält sich Kruse das Recht vor, jederzeit vom Kaufvertrag ohne Gewährung von Schadenersatz zurückzutreten. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzugseintritt oder sonstige Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners mindern, berechtigen Kruse, alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
§6 Lieferfristen und -termine
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von Kruse nach Eingang der vollständigen Zahlung versandfertig gemacht. Bestellte Ware, die nicht am Lager vorrätig ist, wird von Kruse nach Eingang der vollständigen Zahlung bei den jeweiligen Lieferanten / Herstellern bestellt und innerhalb kürzester Frist – mindestens jedoch ca. 3 Wochen – produziert und per Luftfracht an Kruse versandt. Alle Lieferfristen und -termine gelten nur im Sinne von ca.-Angaben, es sei denn, dass sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich von Kruse bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem ersten Tag nach Eingang der vollständigen Zahlung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage eventuell erforderlicher Genehmigungen. Leistungsfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparaturverträgen beginnen nicht vor der Auftragsbestätigung von Kruse sowie der Zurverfügungstellung der zu reparierenden Ware durch den Vertragspartner. Unvorhergesehene Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Kruse, wie z.B. Lieferungsverzögerungen des Zulieferers, Streik, Aussperrung, Materialknappheit, behördliche Maßnahmen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen Kruse, ohne Gewährung von Schadenersatz vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Teillieferungen oder Teilleistungen kann der Vertragspartner nicht zurückweisen, es sei denn, er hat ein berechtigtes, von Kruse unbestrittenes Interesse an deren Ablehnung. Falls Kruse in Verzug gerät, muss der Vertragspartner Kruse schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Liefert Kruse auch innerhalb dieser Nachfrist nicht oder nicht vollständig, ist der Vertragspartner berechtigt, nach Fristablauf in Bezug auf diejenigen Lieferungen und Leistungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht geliefert worden sind. Bei Versandgeschäften steht die Absendung durch Kruse der Lieferung gleich. Entsteht dem Vertragspartner wegen eines von Kruse zu verantwortenden Lieferverzugs ein Schaden, so ersetzt Kruse den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Nettowaren- bzw. Leistungswertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung, es sei denn, Kruse kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Ist der jeweilige Vertragspartner kein Verbraucher und macht er einen Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung geltend, sind derartige Ansprüche bei nicht grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhalten auf Seiten von Kruse ausgeschlossen. Kruse ist von der Einhaltung jeglicher Lieferfrist entbunden, falls der Vertragspartner aus früheren Aufträgen oder hinsichtlich einer Teillieferung eines Auftrages in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Vertragspflichten nicht erfüllt.
§7 Storno und Vertragsänderungen
Vom Vertragspartner innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen oder Stornierung des Liefergegenstandes können zusätzliche Gebühren hervorrufen und unterbrechen bzw. verlängern die Lieferfrist entsprechend. Gemäß seiner Änderungswünsche erhält der Vertragspartner eine erneute Auftragsbestätigung von Kruse inklusive aller durch die Änderungen etwaig entstandenen Zusatzkosten. Die Zahlungsbedingungen gem. §5 gelten entsprechend. Die Lieferfrist bleibt unterbrochen, bis Kruse die vollständige Zahlung gemäß der neuen Auftragsbestätigung erhalten hat. Im Falle einer Stornierung des Kaufvertrags durch den Vertragspartner, ist Kruse berechtigt, alle bis zu diesem Zeitpunkt etwaig entstandenen Kosten aufzurechnen, einzubehalten oder sofort fällig zu stellen – mindestens jedoch 50% des ursprünglichen Bestellwertes. Das Recht von Kruse auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt.
§8 Versand/Gefahrenübergang
Alle Lieferungen von Kruse erfolgen „ab Werk/ex Works“ gem. Incoterms 2000. Als Lieferdatum gilt der Tag, an dem Kruse seine Lieferbereitschaft dem Vertragspartner anzeigt und die bestellte Ware zur Abholung bereitstellt. Ab dem Lieferdatum geht die Gefahr geht auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm bestellte Ware auf eigene Kosten innerhalb von 6 Werktagen ab dem Lieferdatum beim Werk von Kruse abgeholt wird. Danach gerät der Vertragspartner in Verzug. Auf Verlangen des Vertragspartners ist Kruse bei der Vermittlung eines Transportunternehmens behilflich. Bei Verzug der Abnahme von mehr als 12 Werktagen, behält sich Kruse das Recht vor, jederzeit vom Vertrag ohne Gewährung von Schadenersatz zurückzutreten unter Aufrechnung und Einbehaltung des vollständigen Kaufpreises. Das Recht von Kruse auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
§9 Eigentumsvorbehalt
Bis der Vertragspartner alle bestehenden Ansprüche aus der laufenden Geschäftsverbindung vollständig erfüllt, behält sich Kruse das Eigentum an allen Waren vor. Sämtliche Verfügungsrechte über solche Vorbehaltsware stehen ausschließlich Kruse zu. Verbindet der Vertragspartner Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht Kruse an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die neue Sache gilt insoweit ebenso als Vorbehaltsware i.S. dieser Bedingungen. Sämtliche dem Vertragspartner aus der Verwendung der Vorbehaltsware erwachsenen Forderungen tritt er im Voraus an Kruse ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Kruse nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder wird sie bei Ausführung von Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung denjenigen Erlösanteil, der dem Miteigentumsanteil von Kruse an der Vorbehaltsware entspricht. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Vertragspartner Kruse unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten etwaiger Maßnahmen in diesem Zusammenhang trägt der Vertragspartner. Kruse ist jederzeit berechtigt Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen. Auf Verlangen von Kruse hat der Vertragspartner Kruse sofortigen Zugang zu der Vorbehaltsware zu gewährleisten. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Rücknahme nur dann vor, wenn dies von Kruse ausdrücklich erklärt wird. Auf Verlangen von Kruse ist der Vertragspartner ferner verpflichtet, Kruse die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Übersteigt der Wert der Kruse zur Verfügung stehenden Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 10 %, so ist Kruse auf Verlangen des Vertragspartners verpflichtet, die übersteigenden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben.
§10 Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners können sich nur auf Mängel der Lieferungen und Leistungen von Kruse beziehen. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, die ihm gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen nach Eingang schriftlich zu rügen. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Die Nichtbeachtung der Rügefrist hat den Ausschluss des Vertragspartners mit Ansprüchen jeglicher Art in Bezug auf die nicht oder verspätet gerügten Mängel zur Folge, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Kruse ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel entweder in eigenen Handeln oder im Werk des jeweiligen Herstellers / Produzenten oder in einer von Kruse bestimmten Fachwerkstatt auf eigene Rechnung zu überprüfen. Ohne Zustimmung von Kruse darf an gerügter Ware bzw. Leistung nichts geändert werden oder darüber verfügt werden, anderenfalls verliert der Vertragspartner seine Gewährleistungsansprüche. Nachweisbare Material- oder Ausführungsfehler kann Kruse nach eigener Wahl kostenlos beseitigen oder dem Vertragspartner in angemessenem Maße Minderung gewähren oder gegen Rücklieferung der bemängelten Ware entweder kostenfrei Ersatz leisten oder den Rechnungswert gutschreiben. Kruse verpflichtet sich, die in direktem Zusammenhang mit der Beseitigung des Mangels entstehenden Kosten zu tragen. Unter keinen Umständen jedoch kommt Kruse für Mangelfolgeschäden auf. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. Kommt Kruse seiner Pflicht zur Nacherfüllung nicht oder nicht vertragsgemäß nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht auf Minderung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nach seiner Wahl zu. Hiervon abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.
§11 Garantie
Kruse vergibt eine 2-jährige Garantie auf ihre angebotenen Produkte gemäß ihren Garantiebedingungen. Ansprüche wegen Verletzung dieser Garantie kann nur der Endkunde geltend machen, der als erster die Kruse Produkte neu bei Kruse oder bei einem von Kruse autorisierten Handelspartner erworben hat. Vorbehaltlich der Garantiebedingungen von Kruse kann der Vertragspartner Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Garantie insoweit geltend machen, als er durch die Garantie gerade gegen Schäden der eingetretenen Art abgesichert wurde.
§12 Haftung
Die Haftung von Kruse richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Weitere, in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten inkl. Beratung und Erteilung von Auskünften, Verschulden bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Mängelansprüchen des Vertragspartners stehen – werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung/Unterlassung von Kruse bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder darauf beruhen, dass Kruse, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen fahrlässig vertragliche Kardinalpflichten oder in sonstiger Weise vertragswesentliche Pflichten verletzt haben oder eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit eines Dritten in Rede steht. Unberührt hiervon bleiben abweichende zwingende gesetzliche Regelungen zugunsten von Verbrauchern. Sämtliche Ansprüche gegen Kruse, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr, es sei denn, es liegt ein Kruse zurechenbares vorsätzliches oder arglistiges Verhalten vor. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichende zwingende gesetzliche Vorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt. Die oben aufgeführten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§13 Pfandrecht
Kruse steht wegen seiner Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Verträgen geltend gemacht werden, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand zweifelsfrei dem Vertragspartner gehört.
§14 Abbauteile
Im Falle einer Montageleistung durch Kruse sind etwaige aus dem Fahrzeug ausgebaute und nicht weiter benötigte Teile vom Vertragspartner auf eigene Kosten innerhalb von 18 Werktagen nach Anzeige der Lieferbereitschaft durch Kruse beim Werk von Kruse abzuholen. Auf Verlangen des Vertragspartners ist Kruse bei der Vermittlung eines Transportunternehmens behilflich. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Für eine über den o.g. Zeitraum hinausgehende Lagerung übernimmt Kruse keine Gewähr. Wiederbeschaffung ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht bei ausgebauten Teilen, die verrechnet werden oder in sonstiger Weise in das Eigentum von Kruse übergehen.
§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendendbares Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von Kruse ist der Sitz der Kruse GmbH. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von Kruse, die jedoch berechtigt ist, den Vertragspartner sonstigen gesetzlich zulässigen Gerichtsständen in Anspruch zu nehmen. Für Lieferungen und Leistungen von Kruse gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nur, wenn es sich beim jeweiligen Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
§16 Datenschutz
Kruse verpflichtet sich dem Schutz der persönlichen Daten des Vertragspartners gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden bei Kruse mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet.
§17 Unwirksamkeit
Sollte eine der oben genannten Bedingungen ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. Ungültige, unwirksame oder undurchsetzbare Bedingungen werden durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bedingung ersetzt.
§18 Widerrufsrecht und Widerrufsformular
A: Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular für Verbraucher
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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Telefon: +49 (0)2102 482 62 11
Telefax: +49 (0)2102 482 62 13
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Inhaber: Benjamin Kruse
USt-ID Nr. gemäß § 27a UStG: DE 815048005
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wenn die Ware auf Grund ihrer Beschaffenheit normal mit der Post zurückgesandt werden kann, gilt folgendes: Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. (Dazu zählen alle Arten von Kompletträdern (fertig montierte Felgen mit Reifen, gewuchtet und befüllt), Karosseriekits (da diese auf Bestellung des Kunden angefertigt werden und nicht auf Lager liegen), Carbon Teile und maßangefertigte Auspuffanlagen.
2. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Z.B. lackierte Teile, veränderte Teile etc.
Ende der Widerrufsbelehrung
B: Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) bestellt
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Datum des Widerrufs
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