Allgemeine Geschäftsbedingungen der CIS Computer & Internet Services GmbH
im folgenden auch kurz „CIS“ genannt
1. Anerkennung von Lieferbedingungen
Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer, schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend in bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfirst. Es gilt insbesondere der Tag der Lieferung gültige Preis. Sie erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers.
3. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfe, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen Sie Dritte nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Lieferung und Lieferfristen
Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeiten die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Karlsruhe. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen gehen auf die Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk/Lager verläßt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Sämtliche Versand- sowie etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Wir weisen darauf hin, daß auch nach den Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSP), der Besteller der Ware dies unverzüglich zu untersuchen und uns alle Schäden sofort schriftlich mitzuteilen hat. Im übrigen gilt ADSP 60.
6. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich netto, ab Sitz unserer Gesellschaft. Rechungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware.
Zahlungsfähigkeiten:
Bei Systemen: 90% Zahlung sofort nach Lieferung, rein netto ohne Abzug, 10% nach technischer Abnahme sofort rein netto ohne Abzug.
Bei Hard- und Software: sofort rein netto ohne Abzug. Es gilt das auf der Rechnung aufgedruckte Fälligkeitsdatum gemäß § 284 Abs. 2S 1 BGB.
Bei Dienstleistungen: 100% sofort rein netto ohne Abzug, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Skonti sind in unseren Kalkulationen nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung nie zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat.
Wenn infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, fertige Geräte bzw. Systeme nicht abgeliefert, montiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muß die Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Rechnungen für Ersatzteile, Reparaturen und Montage sind nach Zustellung netto bar zu bezahlen oder können per Nachnahme erhoben werden. Die Zurückhaltung der Zahlung wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen des Bestellers und die Aufrechnung sind in jedem Falle ausgeschlossen. Das Recht zur Aufrechnung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Das Recht zu Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung steht dem Besteller nur mit bzw. wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung zu.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Besteller und der CIS Computer & Internet Services GmbH Eigentum der CIS Computer & Internet Services GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der CIS Computer & Internet Services GmbH.
Der Besteller bzw. Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Der Besteller bzw. Abnehmer ist verpflichtet, unsere Vorbehaltsrechte beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der CIS Computer & Internet Services GmbH ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
Der Besteller ist verpflichtet, der CIS Computer & Internet Services GmbH sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Der Besteller hat auf Verlangen der CIS Computer & Internet Services GmbH die Abtretung unverzüglich den Drittschuldnern mitzuteilen.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für die CIS Computer & Internet Services GmbH vor, ohne daß für die CIS Computer & Internet Services GmbH hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht der CIS Computer & Internet Services GmbH gehörenden Waren steht dem Lieferanten der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer der CIS Computer & Internet Services GmbH das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, daß der Abnehmer der CIS Computer & Internet Services GmbH im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,
vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Die CIS Computer & Internet Services GmbH verpflichtet sich, die ihr nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl auf Verlangen den Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% oder mehr übersteigt.
8. Gewährleistung
Auf die von CIS hergestellten Produkte gewährt CIS eine Garantie von 24 Monaten. Bei der von CIS gewährten Garantie handelt es sich um eine 100-prozentige Materialgarantie. Die Kosten für Überprüfung, Reparatur sowie Versand trägt, entsprechend den gültigen Verrechnungssätzen, der Kunde. Für Drittprodukte jeglicher Art, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbestimmungen der Hersteller. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch auf Verschleißteile, Verbrauchsmaterial wie z.B. Toner, Tinte, Disketten, CD-/DVD-Rohlinge, Lüfter etc.. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen grundsätzlich nur dann, wenn ein Fabrikationsfehler vorliegt. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann.
Reklamationen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der nachstehenden Termine nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Fehlende Ware 2 Arbeitstage, fehlendes oder falsches Zubehör 4 Arbeitstage, übrige Reklamationen 10 Arbeitstage.
Unsere Gewährleistungen beschränken sich nach unserer Wahl auf den Ersatz des mangelhaften Gegenstandes oder auf die Vergütung des Fakturenwertes des nicht ersetzten Gegenstandes. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, etwa für Kosten der Montage oder Demontage oder wegen Schäden, die mittel oder unmittelbar auf die von uns gelieferten Gegenstände zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller Garantie, so ist diese für den Umfang unserer Gewährleistung maßgebend. Insoweit treten wir sämtliche Herstellergarantien an den Käufer ab. Jede Gewährleistung unsererseits entfällt in solchen Fällen aber dann, wenn der Hersteller seinen Garantieverpflichtungen nicht nachkommen kann.
Bei den verkauften Waren findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von CIS statt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Wir weisen darauf hin, daß die von uns vertriebenen Systeme teilweise im Ausland entwickelt und hergestellt werden. Diese Systeme sind daher auch nicht auf ihre Übereinstimmung mit deutschen Normen, insbesondere Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, überprüft und werden ihnen daher zum Teil auch nicht entsprechen.
Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften aller Art (VDE, TÜV, Berufsgenossenschaften etc.) ist ausschließlich Sache des Käufers.
Soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, sind wir bereit, auf Kundenwunsch und gegen Berechnung des Mehraufwandes derartige Überprüfungen der betroffenen Systeme durchführen zu lassen.
9. Rücksendungen
Rücksendungen haben an CIS Computer & Internet Services GmbH, Daimlerstr. 37, 76185 Karlsruhe frei Haus zu erfolgen.
Rücksendungen können sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die RMA- und die Kundennummer angegeben sind. Diesen Rücksendungsbegleitschein und die RMA-Nummer erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anforderung in Karlsruhe unter Telefon 0721 / 4008-100 oder Fax 0721 / 4008-333.
Die Bekanntgabe der RMA-Nummer bedeutet auf keinen Fall eine Anerkennung des Mangels oder der sonstigen Beanstandung des Bestellers, in jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers.
10. Garantieabwicklung
Der Kunde schickt das defekte Gerät mit der Rechnungskopie der CIS Computer & Internet Services GmbH und einer detaillierten Fehlerbeschreibung an die dafür zuständigen Lieferanten bzw. Serviceadressen.
11. Nebenabreden, Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede auf Schriftlichkeit zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam.
12. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussvorschriften
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der jeweilige Sitz unserer Gesellschaft.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten sich Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Kunde und wir werden die ungültigen Vorschriften durch neue Bestimmungen ersetzen, die rechtlich zulässig sind und dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nah wie möglich kommen.
Die Geschäftsführung
Im Januar 2003