Änderungen bei der Umsatzsteuer für Importe in die EU im Jahr 2021
Wie bereits in den „News für gewerbliche Verkäufer – September 2020“ erwähnt, gelten ab 1. Juli 2021 neue Vorschriften für die Umsatzsteuer auf Einfuhren in die EU sowie für bestimmte Lieferungen innerhalb der EU.
Nächste Schritte
Ab sofort
- Machen Sie sich bitte mit den Änderungen im Bereich Umsatzsteuer vertraut.
Was ändert sich?
Änderungen bei der EU-Umsatzsteuer für den grenzüberschreitenden Internethandel
Änderungen bei eBay und Verpflichtungen von eBay
Änderungen bei der EU-Umsatzsteuer für den grenzüberschreitenden Internethandel
Ab dem 1. Juli 2021 gibt es umfangreiche Änderungen bei der Umsatzsteuer (USt.), die die folgenden Lieferungen betreffen:
- Einfuhren in die EU,
- Lieferungen innerhalb der EU von nicht in der EU ansässigen Verkäufern sowie
- grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EU von EU-Verkäufern.
Änderungen bei eBay und Verpflichtungen von eBay
eBay zieht die Umsatzsteuer für bestimmte Importe in die EU ein und führt sie an die Steuerbehörden ab:
Standort des Verkäufers |
Sendungswert |
Artikelstandort |
eBay zieht die Umsatzsteuer ein und führt sie ab |
Innerhalb der EU |
Bis zu 150 € |
Außerhalb der EU |
Ja |
Innerhalb der EU |
Über 150 € |
Außerhalb der EU |
Nein |
Außerhalb der EU |
Bis zu 150 € |
Außerhalb der EU |
Ja |
Außerhalb der EU |
Über 150 € |
Außerhalb der EU |
Nein |
Außerhalb der EU |
Beliebiger Wert |
Innerhalb der EU* |
Ja |
Innerhalb der EU* |
Beliebiger Wert |
Innerhalb der EU* |
Nein |
*Lieferadresse ist im gleichen EU-Land oder in einem anderen EU-Land
Was müssen Verkäufer tun?
- eBay benötigt von allen Verkäufern die Angabe des Bruttopreises und eine separate Angabe des Umsatzsteuersatzes in den Angeboten. Dies ist erforderlich, damit eBay den korrekten Umsatzsteuerbetrag ermitteln kann, der von Endkunden entsprechend ihrem Standort eingezogen wird.
- EU-Verkäufer mit einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 € für ihre gesamten grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU müssen in der Regel diejenige Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die im jeweiligen EU-Lieferland gilt.
- International tätige Verkäufer sollten die Auswirkungen auf ihr Geschäft prüfen und sich auf diese Änderungen vorbereiten.
- Wir halten Sie bei Updates zu diesem Thema auf dem Laufenden.
Zusätzliche Änderungen
- Die derzeitige Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Waren bis zu einem Wert von 22 € in die EU wird abgeschafft.
- Die aktuellen Lieferschwellen für den Fernabsatz bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU werden abgeschafft.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihren Pflichten hinsichtlich der Umsatzsteuer an Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen der EU finden Sie unter VAT for e-commerce.
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