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Seal Image Laminator 62 Plus - Profigerät in Super Zustand

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eBay-Artikelnr.:113300678689
Zuletzt aktualisiert am 19. Apr. 2024 09:13:46 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
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Marke
Seal
Herstellernummer
nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Brakensiek Systemhaus GmbH & Co. KG
Tim Brakensiek
Riesestr. 15
44287 Dortmund
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT01005891320
:xaF0002589 1320
:liaM-Emoc.keisnekarb@selas
USt-IdNr.:
  • DE 814242882
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Impressum gemäß Telemediengesetz, AGB sowie Datenschutzerklärung:
Anbieter:
Brakensiek Systemhaus GmbH & Co. KG
Rechtsform: Kommanditgesellschaft
Sitz: Dortmund
Registergericht Dortmund - HRA 15689
USt.-ID: DE 814242882
Zollnr./EORI-Nr.: DE6154719
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Color-Management.com GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Dortmund
Registergericht Dortmund HRB Nr. 18684
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Gerda Brakensiek
 
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite gemäß §10 Absatz 3 MDStV:
Brakensiek Systemhaus GmbH & Co. KG
Rechtsform: GmbH
Sitz: Dortmund
Registergericht Dortmund HRB Nr. 18684
Die Firma Brakensiek Systemhaus GmbH & Co.
KG nachfolgend „BS“- verwendet AGB. Die vollständigen AGB finden Sie auf www.brakensiek.com/AGB.pdf
 
Auszüge aus der AGB:
AGB der Firma Brakensiek Systemhaus GmbH &
Co.KG nachfolgend „BS“ Präambel:
Die BS schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern
in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit.
Angebote zum Vertragsschluss durch Verbraucher
nimmt die BS nicht an. Vor jedem Vertragsschluss wird
der potenzielle Vertragspartner aufgefordert werden,
seine Unternehmereigenschaft zu bestätigen. Sollte
die BS feststellen müssen, dass sich ein Verbraucher
als Unternehmer ausgegeben hat und so durch
Täuschung den Vertragsschluss herbeiführen konnte,
so haftet der Verbraucher der BS auf alle dadurch
entstehenden Schäden (BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az.
VIII ZR 91/04). “
Legal Info Center:
www.brakensiek.com -> Impressum
Im Impressum finden Sie den Link zu unserem Legal
Info Center: Hier finden Sie neben dem Impressum unter
anderem: Datenschutzerklärung, Dienstleistungspreisliste,
alle AGBs, Widerrufsformular, Umlizensierungsformular,
Transportschadensanzeigeformular, Bestellformular,
Serviceauftragsformular, Checklisten etc. und weitere
nützliche Links in der jeweils aktuellsten Fassung sowie
den Kontakt zu unserer Rechtsabteilung.
1. Allgemeines:
Die nachfolgenden AGB sind Bestandteil jedes von uns
geschlossenen Vertrages. Für den Fall, dass der Kunde
die nachfolgenden Bedingungen nicht gelten lassen will,
hat er dies vorher schriftlich BS anzuzeigen. Etwaige
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht,
es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich
anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so soll es auf die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages
als solchen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame
Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die
geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung zu verwirklichen. Für die gesamten
Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt ausschließlich
deutsches Recht. Es wird als Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung sowie Gerichtsstand Dortmund vereinbart,
mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am
Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu
klagen. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel
selbst. Deutsch ist die Vertragssprache.
2. Angebote, Vertragsabschluss und Preise:
Unsere Angebote sind nach Menge, Preis und
Lieferzeit freibleibend. Irrtum, Änderungen vorbehalten.
Bei Lieferung frei Haus verstehen sich diese frei
Bordsteinkante. Mit seiner Bestellung erklärt der Kunde
verbindlich, die von ihm bestellte Ware und Leistung
erwerben zu wollen.
3. Versand:
Es reisen alle Lieferungen an BS grundsätzlich auf
Gefahr des Versenders. Alle Lieferungen an uns werden
nur unter dem Vorbehalt angenommen, dass jene nach
ADS Norm verpackt sind und zur Volldeckung versichert
wurden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden
und die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald
die Sendung an den Transportführer übergeben
worden ist oder zwecks Versendung unser Lager
verlassen hat.
4. Lieferung, Rücktritt:
Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht.
Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei
denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
bindend vereinbart wird. „Angaben über die Lieferfrist
verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten.“ (LG
Frankfurt 03.07.2008 (2-31 O 128/07). Verlangt der
Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder
Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige
Umstände ein, die BS eine Einhaltung des Liefertermins
unmöglich machen, obwohl BS diese Umstände nicht
zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin
um einen angemessenen Zeitraum. Der Kunde kann
vom Vertrag zurücktreten, wenn er BS nach Ablauf der
verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt.
5. Schadenersatz:
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand
innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen.Im Falle der Nichtabnahme
kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten
Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz,
so beträgt dieser 25 % des Kaufpreises. Der
Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer
einen geringeren Schaden nachweist (BGH Urteil
vom 14.04.2010 AZ VIII 123/09, AG München Urteil
vom 14.2.08 AZ 264 C 32516/07). Alternativ kann der
Verkäufer somit auch auf Vertragserfüllung bestehen. BS
ist berechtigt die Ware ab dem 9ten Tag auf Kosten des
Käufers einlagern zu lassen zum Preis von 1,19 EUR/qm
je angefangenem qm pro Tag plus Verpackung/Transport.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen von BS aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden Haupt- und Nebensache
Eigentum BS. Der Kunde ist verpflichtet, die
unter dem Eigentumsvorbehalt BS stehenden Sachen
ordnungsgemäß zu versichern (d.h. Diebstahl-, Feuer-,
Wasser- und Schwachstromversicherung) und BS auf
Aufforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des
Kunden als an BS abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung
über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden
Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen
hat der Kunde BS unverzüglich schriftlich zu
unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt
BS unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Der Käufer darf die in unserem Eigentum stehende
Vorbehaltsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware oder
auf eine an uns abgetretene Forderung, insbesondere
Pfändungen, sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns
die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer
für den uns entstandenen Ausfall. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und BS
das genehmigen sollte, tritt der Kunde BS bereits mit
Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer
ab.
7. Zahlung:
Die Forderungen aus unseren Rechnungen sind nach
unserer Wahl, sofern nichts anderes vereinbart ist,
per Vorauskasse oder per Bargeldnachnahme oder in
bar zahlbar. Unbeschadet einer einzelvertraglichen
Abrede ist die durch uns gelieferte Ware sofort
zu zahlen bei Abholung bzw. Lieferung. Wir sind
berechtigt, trotz anderslautender Zahlungsbestimmungen
des Kunden, Zahlungen zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung
in Verzug, wenn entweder ein fest vereinbarter
Zahlungstermin überschritten ist, oder wenn er nach
Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung nicht
gezahlt hat. Verzugszins wird in gesetzlicher Höhe
geltend gemacht. Die Geltendmachung eines höheren
Zinsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Käufer
seine Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß
nach, oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns
andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt,
die gesamte Restschuld fällig zu stellen. § 321 BGB
findet mit der Maßnahme Anwendung, dass uns
die dort vorgesehene Einrede auch dann zusteht,
wenn die Vermögenslage des Käufers bereits bei
Vertragsschluss schlecht war, dies uns jedoch nicht
bekannt gewesen ist. Die Aufrechnung gegenüber
unseren Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Gegenanspruch bzw. die Gegenforderung ist
unbestritten, rechtskräftig festgestellt. Der Kunde kann
seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit BS nur
mit schriftlicher Einwilligung BS abtreten.
8. Gewährleistung/Sachmängelhaftung bei
Neu und Nicht-Neu Verkauf:
Angaben zu unseren Waren sind generell reine
Beschaffenheitsangaben. Mängel, die offen zu Tage
liegen, so dass sie auch dem nicht fachkundigen Kunden
ohne besondere Aufmerksamkeit sofort auffallen,
sind unverzüglich jedoch spätestens innerhalb einer Frist
von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich uns gegenüber
anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr
gelten im übrigen die §377 ff. HGB. Im übrigen sind
Gewährleistungsansprüche generell ausgeschlossen,
wenn infolge von Weiterversand oder Bearbeitung bzw.
Verarbeitung der von uns gelieferten Ware oder anderer
Umstände unsererseits nicht mehr einwandfrei
geprüft und festgestellt werden kann on ein Mangel der
Ware zum Zeitpunkt der Übergabe tatsächlich vorlag.
Gewährleistungsansprüche bei Neuverkauf verjähren
innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung (auch Teillieferung).
“Fabrikneuheit” setzt voraus, dass zwischen der
Herstellung und dem Verkauf nicht mehr als 12 Monate
liegen und das Produkt aktuell noch produziert wird.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2003, Az.: VIII ZR
227/02). „Nicht Neu“ Produkte sind folglich gebraucht.
Handelt es sich bei den Liefergegenständen um
gebrauchte Gegenstände (Nicht-Neu Verkauf), so ist
die Gewährleistung, Haftung und Sachmängelhaftung
generell ausgeschlossen. Ausgeschlossen von den
Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistung
sind Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit und bei groben Verschulden (§309 Nr.7
BGB). Danach werden von dem Haftungsausschluss
solche Ansprüche nicht erfasst, die in der folgend
zitierten Vorschrift benannt sind 㤠309 Nr. 7 BGB
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper,
Gesundheit und bei groben Verschulden) a) (Verletzung
von Leben, Körper, Gesundheit) Nicht erfasst ist: Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die aus eine fahrlässigen Pflichtverletzung
des Verwenders (der AGB) oder einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders (der
AGB) beruhen; b) (Grobes Verschulden) Nicht erfasst
ist: Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung
für sonstige Schäden die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verwenders (der AGB) oder auf einer
vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Verwenders (der AGB) beruhen“.
Gebrauchtgeräte werden in dem Zustand verkauft, wie
jene sich befinden. BS erklärt, das er beim Verkauf beim
Verkauf von Software diese selbst durch Kaufvertrag
erworben hat. Der Kunde erklärt, dass er die Nuzungsund
Lizenzbestimmungen für die aufgeführte
Software zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich
anerkennt. Bei Lizenzprodukten ist das Umlizensieren
bei Nicht-Neu Software bzw. Lizensieren bei Neu Software
Sache des Kunden. Umlizensierungskosten sind
vom Käufer zu tragen. Er hat die Pflicht das Produkt
auf seine Kosten durch ein vom Hersteller autorisiertes
Unternehmen abnehmen zu lassen und es in einen Vollwartungsvertrag
für mindestens 12 Monate zu nehmen.
9. „im Austausch“ Lieferungen
Bei „im Austausch“ Lieferungen geht das ausgetauschte
Teil sowie die Verpackung des Austauschteils
in unser Eigentum über. Das gelieferte Teil wird
generell im Nicht-Neu Verkauf gemäß §8 verkauft.
10. Rücktritt:
Bei Durchführung des Rücktritts wird der reine
Kaufpreis bzw. Werklohn erstattet. In der Rechnung
enthaltene Nebenleistungen wie Schulung, evtl. Wartungsverträge,
Systemintegration und sonstige Leistungen,
werden nicht rückerstattet. Sie sind gemäß nachzuweisender
interner Kalkulation von BS abzugsfähig.
Dienstleistungen und Nutzungsvorteile werden von BS
in Rechnung gestellt. Die Kosten für das Beheben
von Schäden durch unterlassene Wartung sind ebenso
abzugsfähig wie eventuelle Reinigung. Der Kunde hat
das Recht geringere Nutzungsvorteile nachzuweisen.
In der Regel beträgt der Nutzungsvorteil: Anzahl Tage
geteilt durch (Rest-)Nutzungsdauer mal Kaufpreis.
11. Nutzungsdauer:
Wir empfehlen von einer Nutzungsdauer bzw.
Restnutzungsdauer bei Gebrauchtgeräten gemäß
dem aktuellen Leasingerlass des Finanzministeriums
auszugehen bei der Amortisationskalkulation.
12. Haftungsbeschränkung:
In allen Fällen, in denen wir im Geschäftsverkehr
aufgrund vertraglicher oder gesetzlichen Anspruchsgrundlagen
zum Schadens- oder
Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir
nur, soweit uns Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit,
oder eine Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt insoweit
die verschuldensunabhängige Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz und die Haftung für die
schuldhafte Verletzungwesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist insoweit jedoch auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden beschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BS nur, wenn eine
wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt
wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit
vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit
wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt,
die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung
gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit
auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf
Seiten BS. Im Falle einer Inanspruchnahme von BS
aus Gewährleistung oder Haftung istein Mitverschulden
des Kunden angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen
oder unzu-reichender Datensicherung (DS).
Unzureichende DS liegt insbesondere dann vor, wenn
der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem
Stand der Technik (siehe www.bsi.bund.de) entsprechende
Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen
von außen, insbesondere gegen Computerviren
und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder
einen gesamten Datenbestand gefährden können,
Vorkehrungen zu treffen, Schadensersatzansprüche
des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss,
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus positiver
Vertragsverletzung, für Mangelfolgeschäden, aus
unerlaubter Handlung, Unmöglichkeit oder Verzug
der Leistungen sind sowohl gegen uns, als auch
gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Eine Haftung für reine
Vermögensschäden und Betriebsunterbrechungsschäden
ist ausgeschlossen. Die Haftung für Rechtsmängel
ist vollständig ausgeschlossen.
13. Produkthaftung:
Unsere Kunden stellen uns von der Produkthaftung
insofern frei, als sie selbst oder unser Zulieferer für
den schadensursächlichen Fehler und dessen Folgen
verantwortlich sind.
14. Pflichten des Kunden:
Der Kunde darf nur geschulte Mitarbeiter einsetzen.
Ist eine permanente Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes
von besonderer Bedeutung, dann ist es
Sache des Kunden, entsprechende Vorsorge nach
dem Stand der Technik zu treffen. Vor und nach
jedem Technikereinsatz/Hardwareinstallation ist eine
dreifache Datensicherung anzufertigen. Der Kunde hat
sicherzustellen, dass die Betriebsumgebung während
des Betriebes der wärmefreisetzenden Anlagen 21°
C Raumtemperatur und eine Luftfeuchtigkeit zwischen
50%-60% aufweist, am Aufstellort kein Magnetfeld
vorhanden ist und der Strom einen reinen Sinus hat
sowie ein nivellierter ESD Fußboden mit ausreichend
Punkbelastbarkeit vorhanden ist. Die Anlagen sind
jährlich sowie nach jeder Wartung und Installation
durch einen DIN VDE, DGU und VDS unterwiesenen
Elektrikermeister nach allen DIN VDE, DGU und VDS
Sicherheitsrichtlinen in ihrer Gesamtheit und einzeln zu
prüfen und zu zertifizieren. Entsprechende Prüfgeräte
kann Ihr betreuender Elektriker bei uns kostenpflichtig
mieten.
15. Miete, Teststellung und Leihstellung
Bei Miete, Teststellung und Leihstellung muss die
Ware an dem auf dem Lieferschein angegebenen
Ort verbleiben. Ein Einsatz an einem anderen Ort
ist nur bei schriftlicher Zustimmung von BS zulässig.
Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, Unvollständigkeit
bei Rückgabe der Ware und hat eine
Bringschuld. Eine eventuell kostenlose Teststellung
oder Leihstellung ist ein Mietverhältnis ohne Berechnung
für höchstens 30 Tage. Wird die Ware nicht bei
Teststellung nicht wie vereinbart nach Ablauf der Frist
unverzüglich zurückgesendet kommt ein Kaufvertrag
zu Stande, was das Ziel der Teststellung ist. Sollte es
Probleme beim Test geben, so sind diese schriftlich
zu melden. Das Ziel der Miete und Leihstellung ist
die temporäre Überbrückung von Engpässen. Die
Leihstellung erfolgt nur im Rahmen von erhaltenen
Serviceaufträgen und ist nur deshalb für 30 Tage
kostenfrei. Wird die Leihstellung nicht innnerhalb von
30 Tagen zurückgesendet kommt ein kostenpflichtiger
Mietvertrag zustande: Der Mietzins beträgt 1% pro
Tag des geltenden Listenpreises in den ersten 30 Tagen ab Beginn der kostenpflichtigen Miete, für jeden
weiteren Tag 0,75% des Listenpreises, nach 60 Tagen
für jeden weiteren Tag 0,5% des Listenpreises pro
Tag bis Mietende, wenn nichts anderes vereinbart ist.
16. Dienstleistungen:
Diese Aufträge werden nur als Dienstvertrag ausgeführt.
Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom
Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann seitens
des Auftragnehmers besonders bei Durchführung
von Platinenreparaturversuchen, Lichquellentausch,
Lichtleitertausch, Justagen, Sanierungen und Datenrettungen,
nicht gewährleistet werden. Für den Fall,
dass zwecks Durchführung des Auftrages Eingriffe am
Datenträger notwendig sind, so wird vorsorglich darauf
hingewiesen, dass eine eventuell noch vorhandene
Gewährleistung des solchen dann erlischt.
17. Kennzeichenrecht, Copyright:
BS ist bestrebt, in seinen Angeboten die Urheberrechte
der verwendeten Grafiken, Bilder und Texte zu beachten,
von ihm selbst erstellte Grafiken, Bilder und Texte
zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Bilder und
Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Angebotes
genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken-
und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt
den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts
und den Besitzrechten der jeweiligen
eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der
bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass
Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt
sind. Das Copyright für veröffentlichte, von BS selbst
erstellte Grafiken, Bilder und Texte bleibt allein bei
BS. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher
Grafiken, Bilder und Texte in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche
Zustimmung BS nicht gestattet.
Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an
diesen AGB und an allen von uns abgegebenen Angeboten
und Kostenvoranschlägen, Texten sowie dem Käufer
zur Verfügung gestellten Unterlagen und anderen
Hilfsmitteln vor. Der Käufer darf diese Unterlagen ohne
unsere schriftliche Zustimmung weder als solche noch
inhaltlich Dritten zugänglich oder bekannt machen,
selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Der
Käufer hat auf unser Verlangen diese Unterlagen unverzüglich
vollständig an uns zurückzugeben und eventuell
gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt
werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss
eines Vertrages führen.
An diesen Unterlagen behalten wir uns die Eigentumsund
Urheberrechte vor. Die Unterlagen darf der Käufer
ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht
zugänglich machen.
18. Schutz- oder Urheberrechte:
Der Kunde wird uns unverzüglich und schriftlich
unterrichten, falls er auf die Verletzung von Schutzoder
Urheberrechten durch ein von uns geliefertes
Produkt hingewiesen wird.
Wir sind allein berechtigt und verpflichtet, den
Kunden gegen die Ansprüche des Inhabers derartiger
Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche
auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die
unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes
Produkt gestützt sind.
Grundsätzlich werden wir uns bemühen, dem Käufer
das Recht zur Benutzung zu verschaffen. Falls uns
dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen
nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl
dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass
das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt
zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines
etwaigen Betrages für die gewährte Nutzungsmöglichkeit
erstatten. Umgekehrt wirdder Käufer uns
gegenüber allen Ansprüchen des Inhabers derartiger
Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen
uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des
Kunden befolgt haben oder der Kunde das Produkt
ändert oder in das System integriert.
Von uns zur Verfügung gestellte Programme und
dazugehörige Dokumentationen sind nur für den
eigenen Gebrauch des Kunden im Rahmen einer
einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und
zwar ausschließlich auf von uns gelieferten Produkten.
Der Kunde darf diese Programme und Dokumentationen
ohne unsere schriftliche Einwilligung Dritten nicht
zugänglich machen, auch nicht bei Weiterveräußerung unserer Hardware. Kopien dürfen - ohne Übernahme
von Kosten und Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke,
als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt
werden. Sofern Originale einen auf Urheberschutz
hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden
auch auf Kopien anzubringen.
19. Export:
Der Export unserer Waren in Nicht-EU-Länder bedarf
unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon,
dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher
Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
20. Datenschutz:
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir
die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen
personenbezogenen Daten über unsere Kunden,
gleich ob sie von diesem selbst oder von Dritten
übermittelt werden, im Einklang mit den Vorschriften
des Bundesdatenschutzes verarbeiten, speichern und im
Rahmen der Geschäftsbeziehung verwerten.
21. Instruktionen, Einrichtungen von Workflows:
Liegen die im Auftrag genannten Voraussetzungen
nicht vor, bzw. es sind Leistungen gefordert, die
technisch unmöglich oder im Auftrag nicht erfasst
sind, kann der Auftrag abgelehnt werden. Evtl. bis
dahin angefallene Kosten (Reisekosten, Spesen) werden
dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Verwendbarkeit von durch BS erstellte Farbanpassungen
oder Workflows ist vor dem endgültigen
Einsatz in der Produktion durch den Auftraggeber
selbst durch geeignete Mittel zu prüfen (Andrucke,
Ausdrucke, Vergleichsmessungen, etc ...).Dem Kunden ist es bekannt, dass bei Verbrauchsmaterialwechsel
(VMW) es zu Farbabweichungen kommen
kann und er deshalb bei einem VMW erneut kontrollieren
und ggf. eine kostenpflichtige Nachkalibration
in Auftrag geben muss. BS führt Farbanpassungen unter
der Voraussetzung durch, dass sich der Produktionsstandard,
welcher abgebildet wird, nicht ändert.
BS haftet nicht für Schäden (verdruckte Auflagen,
Personalkosten, Materialaufwände, o.ä.), die aus der
Unterlassung dieser Kontrollpflicht entstehen. In
jedem Fall der Haftung beschränkt sich diese auf den
voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist
in jedem Fall beschränkt auf das Dreifache des vollen
Preises des betreffenden Dienstleistungsauftrages.
Für die Aufbewahrung von Originalvorlagen (Farbanpassungen)
oder Archivierung von Daten wird keine
Haftung übernommen. Werden Nachbesserungen
erforderlich, deren Notwendigkeit vom Kunden zu
verantworten sind, gehen die Kosten für eine notwendige
Überarbeitung mit neuen Unterlagen zu Lasten
des Auftraggebers. Es wird darauf hingewiesen, dass
die Simulationsdrucke durch Alterung unbrauchbar
werden. Laut Fogra gibt es bis zum heutigen Tage kein
Simulationsverfahren das ohne Farbabweichungen ist.
22. Mitwirkung des Kunden bei Mängeln
Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter
Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben. Für
eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller
die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen
Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und
uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung
oder Telefon einen geschulten und kompetenten
Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der
Nachbesserung mitwirkt.
Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Mängel an
Hard- oder Software möglichst detailliert und nachvollziehbar
anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle im
Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und
der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen,
wenn der Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht
(z.B. bei Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung
der Ware, Fehlen eines Mangels) es sei denn, er hat
unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu
vertretenden Fehler stellen wir die Daten in dem
vor dem Ausfall vom Kunden zuletzt durchgeführten
Stand der Datensicherung wieder her. Die Daten stellt
der Kunde in kompatibler Form zur Verfügung.
Wird der Kunde wegen der Missachtung von Rechten
Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung
des Liefergegenstandes hingewiesen, so hat er uns
hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzten.
22. Verjährungshemmung bei Verhandlungen
Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten
schriftlichen Äußerung. Eine Hemmung der Verjährung
von Ansprüchen des Kunden tritt nur ein, wenn
wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen
haben.
23. Abnahmen
Soweit der Vertrag oder das Gesetz es erfordert
gelten die folgenden Bestimmungen:Wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert
prüfbar sind, können wir an diesen auf unseren
Wunsch hin in Teilabnahmen durchführen, sofern
Sie selbständig genutzt werden können. Gehört zur
abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung
von Hardware oder Standardsoftware, so sind wir
berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme
der Leistung im Übrigen dem Besteller zu berechnen.
Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte
Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
24. Sonderregelungen bei Gebrauchsüberlassung
auf Zeit
Wird die Überlassung eines Gegenstandes auf Zeit,
z.B. Hardware- oder Software oder Speicherplatz
(Cloud-Computing), mit einem Kunden vereinbart so
gelten diese Geschäftsbedingungen nach Maßgabe
der folgenden vorrangigen Bestimmungen.
Das ist monatlich im Voraus zu leisten, soweit es
nicht abweichend geregelt ist. Bei Beginn oder
Ende während des Monats ist das Nutzungsentgelt
zeitanteilig zu leisten. Soweit es sich nicht um eine
von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276
Abs. 1 BGB) handelt Ist die verschuldensunabhängige
Haftung für anfängliche Mängel ausgeschlossen.
em Kunden ist es nicht gestattet eine Gebrauchsüberlassung
an Dritte, z.B. im Rahmen einer Untermiete,
zu leisten.
Bei körperlichen Gegenständen sind wir nicht zur
Erhaltung des überlassenen Gegenstandes, oder bei
Software während der Vertragslaufzeit verpflichtet.
Dies übernimmt der Kunde. Dem Kunden steht es frei,
von uns oder dem Hersteller ggf. entgeltlich angebotene
Support- oder Pflegeleistungen in Anspruch
zu nehmen. Wir wirken an einem etwaigen Erwerb
solcher Leistungen vom Hersteller mit. Nur mit
unserer Einwilligung dürfen Veränderungen des Vertragsgegenstandes
vorgenommen werden. Dies gilt
bei Hardware insbesondere für die Installation neuer
Hardwareteile oder Betriebsprogramme. Bei Software
ist die Installation und Anwendung von Updates nur
mit unserer Einwilligung gestattet. Generell erfolgt
die Installation von Anwendungssoftware auf eigenes
Risiko und auf eigene Kosten des Kunden. Soweit
es zur Erhaltung der Software erforderlich ist sind
wir zur Einwilligung verpflichtet. Gegenüber dem
Nutzungsentgelt kann der Kunde Minderung geltend
machen, jedoch bleiben sämtliche Ansprüche auf
Rückzahlung des Nutzungsentgelts unberührt.Bei unkörperlichen Gegenständen, wie bei Speicherplatz
(Cloud) oder ASP-Verträgen (Application
Service Providing) dürfen wir die Leistung ganz oder
teilweise durch Dritte erbringen. Hier richtet sich die
Nutzbarkeit nach der vereinbarten Verfügbarkeitsquote.
Werden im Vertrag bestimmte Dritte bezeichnet,
so gelten vorrangig deren Nutzungs-/Leistungsbedingungen.
Auf Wunsch erhält der Besteller schon
vor Vertragsschluss Auskunft über den Einsatz
Dritter sowie Einsicht in deren Nutzungs-/Leistungsbedingungen,
nach Vertragsschluss können diese
Information jederzeit angefragt werden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
GRAFISCHES SYSTEMHAUS SEIT 1990
Shop besuchenKontakt
Mitglied seit Sep 2001

Verkäuferbewertungen (344)

m***d (839)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Das Gerät funktioniert nicht einwandfrei. Der Verkäufer verweigert die Rücknahme
Antwort von brakensiek- Verkäufer brakensiek hat auf Bewertung reagiert.- Verkäufer brakensiek hat auf Bewertung reagiert.
Wir haben den Kunden gebeten gemäß Angebotstext die 3 Jahres Vor Ort Garantie des Herstellers für einen Austausch in Anspruch zu nehmen. Wir haben den Artikel aus Kulanz zurückgenommen. Es stellte sich heraus das der Mangel nicht existierte. Das Gerät ist 59db laut und das sei der Mangel. 60db standen im Text. Der Luftentfeuchter weist erhebliche Gebrauchsspuren und verdreckte Filter auf. Offenbar hat der Käufer den Artikel erfolgreich für eine Trocknung eingesetzt und den Mangel fingiert!
m***l (689)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
SUPER
r***e (363)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Schnell und Gut