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Hydraulikverschraubung EVGE / EGE 12-L R 3/8" Hydraulik Adapter M18 ÜW x 3/8" AG

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eBay-Artikelnr.:170339819942
Zuletzt aktualisiert am 21. Mär. 2024 12:13:18 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Blago
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Deutschland
Herstellernummer
nicht zutreffend
Angebotspaket
Nein
EAN
4048418043178

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Otto Hydraulik-Automatisierung GmbH
Marc Otto
Über der Darre 5
Otto GmbH
99441 Umpferstedt
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT51431534630
:xaF614315 34630
:liaM-Eed.enilno-t@kiluardyhotto
Gemäß § 36 VSBG informieren wir darüber, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet sind.
USt-IdNr.:
  • DE 150109199
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
ALLGEMEINES
 
1. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere Bestätigung
verbindlich. Der Inhalt unserer Bestätigung ist allein
für das Vertragsverhältnis maßgebend.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
3. Der Besteller kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur
mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen.
4. a) Erfüllungsort ist Umpferstedt, wenn die
Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme Minderkaufleute
im Sinne des 4 HGB sind.
b) Der Gerichtsstand ist Erfurt, wenn
- die Vertragsparteien mit Ausnahme der
Minderkaufleute im Sinne des 4 HGB sind.
- die Vertragsparteien nach Vertragsabschluss Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder
oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.
Sind die Parteien Kaufleute, ausgenommen Minderkaufleute,
so gilt die obige Zuständigkeit auch im Falle der
Annullierung, des Rücktritts, der Wandlung und
dergleichen.
c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der
einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Die
Fassung dieser Bedingung ist maßgebend.
 
LIEFERUNG
 
5. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen
bleiben, auch bei Versendung unser Eigentum. Wir behalten
uns alle Urheberrechte daran vor. Die Unterlagen dürfen
ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt
noch Dritten zugänglich gemacht werden.
6. Die zu unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen
gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie
Leistungs- und Gewichtsangaben sind nur annähernd
maßgebend, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart
ist.
7. Die Lieferfrist mit der Absendung unserer
Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle für die
Ausführung des Auftrages notwendigen Genehmigungen und
Unterlagen vorliegen und alle dafür wesentliche Fragen
geklärt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten bei
rechtzeitiger Absendung der bestellten Gegenstände. Die
Lieferfrist ist gehemmt, solange sich der Besteller mit
einer seiner Leistungen im Rückstand befindet.
Unvorhersehbare Hindernisse, wie z.B. Betriebsstörungen
aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von uns beruhen, und höhere Gewalt berechtigen uns,
soweit sie die Vertragserfüllung erschwere oder auch nur
teilweise unmöglich machen, nach unserer Wahl die
Lieferfrist entsprechend herauszuschieben oder vom
Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann vom Vertrag
nur zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung unmöglich
wird, oder wenn wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, daß
wir die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom
Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist bewirken. Der
Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt
des Rücktrittgrundes zu erklären. Schadenersatzansprüche
wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind
ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8. Mehr- und Minderlieferung bis zu 10% behalten wir uns
vor.
9. Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf
Kosten des Bestellers in der vereinbarten Weise(ab Werk,
frei deutsche Grenze, fob, cif u.a.). Wir übernehmen
keine Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart.
Verpackungskosten trägt der Besteller, ebenso alle Spesen
für eine auf seinen Wunsch abgeschlossene
Transportversicherung. Kisten und Verschläge werden dem
Besteller zu Selbstkosten berechnet und nicht
zurückgenommen.
10.Die Gefahr geht auf den Besteller spätestens über, wenn
die Lieferung unser Werk oder beauftragtes Lager
verlässt. Verzögert sich die Absendung trotz unserer
Versandbereitschaft aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens bei
Versandbereitschaft auf den Besteller über.
 
MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
 
11. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der
Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die Art der Gewähr nach Erfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
Rücktrittsrecht zu.
 
12. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei
Monaten nach dem Zeitpunkt , zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über
offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese
Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt
nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für
seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbrauchern die Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Sache.
 
13. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein
Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt
die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der
Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Das
gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt hat.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit
der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der
Ware dar.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines
Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der
Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
 
ZAHLUNG
 
14.Die Zahlung des Verkaufspreises erfolgt, wenn nichts
anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum(Versanddatum) mit 2% Skonto oder innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum(Versanddatum) ohne
Skonto in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten.
Reparaturrechnungen sind sofort netto zahlbar.
Aufrechnungen gegen unsere Kaufpreisforderungen oder
entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind,
soweit nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind, ausgeschlossen. Wird uns nach Abschluß des
Kaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des Bestellers
bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf
frühere Vereinbarungen die sofortige volle Bezahlung des
Kaufpreises oder hinreichende Sicherheitsleistung oder,
wenn der Besteller unserem Verlangen nicht nachkommt,
Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
 
EIGENTUMSVORBEHALT
 
15.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware
bis zur vollen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung
oder aus sonstigen Rechtsgrund erwachsenen Forderungen
gegen den Besteller vor. Wir bleiben Eigentümer der
gelieferten Gegenstände, unabhängig von der
Verarbeitungsstufe oder der Form, in der sie sich gerade
befinden. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach § 950
BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller eventuell
Eigentum für uns erwirbt und alle Waren für uns
lediglich verwahrt. Sollte eine Vereinigung oder
Vermischung von Waren von uns mit Waren des Bestellers
erfolgen, so überträgt uns der Besteller schon im Voraus
das Eigentums- oder Miteingentumsrecht an den verbunden
Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig für uns. Bei
Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es
bei der gesetzlichen Regelung.
16.Der Besteller ist verpflichtet, uns die nach Ziffer 16
gehörenden Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu
versichern.
17.Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Gegenstände zurück, so gilt die Rücknahme nur dann als
Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Besteller
schriftlich anzeigen.
18.Der Besteller darf Gegenstände, an denen uns noch
Eigentumsrechte zustehen, nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen Rechtsgrund beim Besteller
entstehenden Forderungen, welche diese Gegenstände
betreffen, tritt der Besteller hiermit in Höhe des
Lieferpreises der Ware zuzüglich 20% Aufschlag an uns zur
Sicherung ab. Der Besteller ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen abzuziehen, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen
freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen um 20%
übersteigt.
19.Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen uns
sofort mitzuteilen.
20.Soweit im Lande des Bestellers für Übereignung der
gelieferten Gegenstände oder der Sicherheiten besondere
Voraussetzungen oder Formschriften bestehen, hat der
Besteller für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu
tragen.
 
Otto Hydraulik + Automatisierung GmbH
Über der Darre 5, 99441 Umpferstedt
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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