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Heißsiegelgerät - Folienschweißgerät

HAWO hd 270MS8
Artikelzustand:
Vom Verkäufer generalüberholt
Neuwertig - zu Testzwecken in Gebrauch gewesen - Bundeswehr Bestände
23 verfügbar / 5 verkauft
Preis:
EUR 265,00
(inkl. MwSt.)
EUR 228,45
(exkl. MwSt.)
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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:362326210477
Zuletzt aktualisiert am 19. Sep. 2023 00:29:37 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Vom Verkäufer generalüberholt
Der Artikel wurde vom eBay-Verkäufer oder einem Dritten wieder funktionsfähig gemacht. D.h. der Artikel wurde geprüft, gereinigt und repariert, ist voll funktionsfähig und in einwandfreiem Zustand. Der Artikel befindet sich eventuell noch in der Originalverpackung. Alle Einzelheiten finden Sie im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
Hinweise des Verkäufers
“Neuwertig - zu Testzwecken in Gebrauch gewesen - Bundeswehr Bestände”
Marke
HAWO
Herstellernummer
hd270 MS 8 230V 50Hz
Herstellungsland und -region
Deutschland
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

NARCOTec
Michael Bochnick
Waldfrieden 2
53809 Ruppichteroth
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT8264809592294
:xaF9264809592294+
:liaM-Eed.bew@cetocran
USt-IdNr.:
  • DE 252631746
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Montagebedingungen
der Firma NARCOTec.mbo.
 
§1 Geltung der Bedingungen:
1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Montagearbeiten und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund unserer nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
2. Geschäftsbedingungen seitens unserer Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese nicht mit unseren Geschäftsbedingungen in Einklang stehen.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
4. Unsere Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits wirksam.Ebenso vorbehltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit.
§2 Preise und Ausführung:
1. Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise für bestellte medizinische und sonstige Geräte. Einrichtungsgegenstände und sonstige Leistungen binden uns nur für eine Frist von vier Monaten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Dies gilt insbesondere für eine Erhöhung der Herstellungs- oder Transportkosten.
2. Geringfügige Abweichungen der technischen Ausstattung oder der Gestaltung bestellter Geräte und Einrichtungsgegenstände, die durch den Hersteller vorgenommen werden, sind für die Wirksamkeit des Vertrages ohne Bedeutung, soweit hierdurch die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
3. Sonderangebote gelten nur solange. als unser Vorrat reicht. Im übrigen hatten wir uns30 Tage an diese gebunden.
§3 Lieferzeit:
1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten bestellter Geräte und Einrichtungsgegenstände beruhen auf den Angaben der jeweiligen Hersteller und sind für uns deshalb unverbindlich. Ein verbindlicher Lieferzeitpunkt bedarf einer besonderen schriftlichen Bestätigung.
2. Können angegebene Lieferzeiten nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegen uns keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Rücktritt vom Vertrag. Wird im übrigen die angegebene Lieferzeit um mehr als sechs Wochen überschritten, hat uns unser Kunde schriftlich eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zu setzen Der Lauf der Nachfrist beginnt mit dem Eingang der entsprechenden Erklärung des Kunden bei uns.
§4 Höhere Gewalt:
1. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns das Erfüllen unserer Verpflichtungen ohne eigenes Verschulden wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt beispielweise für einen Ausfall eines Lieferanten. ohne dass gleichzeitig die Möglichkeit besteht, mit vertretbarem Aufwand eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere vertraglichen Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung uns gegenüber sind dann ausgeschlossen.
§5 Versand und Gefahrenübergang:
1. Bei bestellten Geräten und Einrichtungsgegenständen geht die Gefahr grundsätzlich mit Ausführung der Lieferung an unsere Kunden auf diese über. Werden Geräte und Einrichtungsgegenstände von uns auf dem Versandweg geliefert. geht die Gefahr auf den Kunden über. sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. Firma übergeben worden ist. Wird der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Liefer- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über.
2. Im übrigen sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.
§6 Mängel, Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung:
1. Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsort auf ihre Mängelfreiheit zu untersuchen. Sämtliche Lieferungen unsererseits gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen, bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingegangen ist. Die Beweislast bei versteckten Mängeln trifft unseren Kunden. Werden Geräte und Einrichtungsgegenstände von uns gleichzeitig montiert und aufgestellt, sind festgestellte Mängel spätestens bei der Abnahme unserer Montagearbeiten schriftlich in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten.
2. Bei Anerkennung eines Mangels bleibt uns die Nachbesserung oder Nachlieferung vorbehalten. Erst wenn diese fehlschlägt, sind unsere Kunden zur Minderung oder Wandelung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
3. Im übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche fabrikneue Geräte und Einrichtungsgegenstände 6 Monate, soweit nicht der Hersteller eine längere Gewährleistungszeit einräumt. Dies gilt nicht für Gebrauchtgeräte und gebrauchte Einrichtungsgegenstände, die wir grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung liefern.
4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung. aus
positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen uns selbst als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Mangelfolgeschäden.
§7 Montagearbeiten:
1. Für Montagearbeiten, die über den bloßen Zusammenbau einzelner
Einrichtungsgegenstände hinausgehen, können wir nur eine Gewähr übernehmen, wenn
diese Arbeiten aufgrund einer von uns erstellten Planung durchgeführt wurden, in der
sämtliche Maße, die Anordnung und Verbindung der Einrichtung sowie sämtliche hierzu
erforderlichen Anschlüsse enthalten sind. Erfolgt die Montage nach eigenen Angaben
unseres Kunden und entstehen während der Montage der bestellten Geräte und
Einrichtungsgegenstände Bedenken an der baulichen Eignung der Räume, werden wir
dies unserem Kunden unverzüglich mitteilen. Werden bereits erbrachte
Montageleistungen durch von uns nicht zu vertretende oder unabwendbare Umstände
zerstört oder beschädigt, entsteht der Anspruch auf die Vergütung für die ausgeführten
Teile der Montage und Leistungen trotzdem.
2. Unsere Haftung für unmittelbare und Folgeschäden. die ihren ausschl. Grund in einer
fehlerhaften Montage finden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im
übrigen sind unsere Mitarbeiter nicht befugt, Arbeiten und Leistungen auszuführen, die
über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage hinausgehen.
§8 Abnahme der Montagearbeiten:
1. Nach Beendigung der Montagearbeiten ist hierüber ein vollständiges
Abnahmeprotokoll zu fertigen und von unserem Kunden zu unterzeichnen. Mängel, die
nicht im Abnahmeprotokoll enthalten sind. jedoch bei Beendigung der Montagearbeiten
erkennbar waren, gelten als nicht vorhanden.
2. Wer weder von uns noch von unserem Kunden binnen einer Frist von 12 Werktagen
nach Beendigung der Montagearbeiten keine Abnahme schriftlich verlangt, gilt die
Montage als ordnungsgemäß fehlerfrei abgenommen.
3. Die Abnahme kann nur beim Bestehen wesentlicher, die Gebrauchsfähigkeit
einschränkender Mängel verweigert werden. Unbedeutende Mängel werden von uns nach
Möglichkeit unverzüglich behoben.
4. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die Montageleistung auf unseren Kunden über,
soweit er sie nicht schon früher trägt.
§9 Annahmeverzug:
1. Bei Annahmeverzug eines Teiles oder des gesamten Auftrages unseres Kunden steht
uns nach fruchtloser Fristsetzung von 14 Tagen das Recht zu, wahlweise Abnahme des
ganzen oder eines Teils des Auftrages oder Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall stellen wir uns entstandene, wertmäßig
erfassbare Unkosten sowie eine weitere Summe von 20 % des Auftragswertes in
Rechnung, wenn uns nicht unser Kunde nachweist, dass unser tatsächlich entstandener
Schaden geringer ist.
§10 Zahlung:
1. Unsere sämtlichen Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu bezahlen. Unsere Rechnungen über gebrauchte Geräte,
Einrichtungsgegenstände, Ersatzteile und Zubehör sind sofort ohne Abzug zahlbar.
2. Sind wir lediglich mit der Durchführung von Montagearbeiten beauftragt, sind diese ab
dem Zeitpunkt der Abnahme fällig und sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die
Annahme derselben erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen gelten erst dann als
erfolgt. wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln
gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn uns diese gutgeschrieben sind. Ebenso werden die
§ 366, 367 BGB abbedungen. Auch bei anders lautender Bestimmung unseres Kunden
legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung unseres Kunden erfüllt sind.
4. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von
10 % berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten
unseres Kunden.
§11 Eigentumsvorbehalt:
1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen - gleich aus welchem
Rechtsgrund - bleiben alle von uns gelieferten Geräte und Einrichtungsgegenstände unser
Eigentum.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte und Einrichtungsgegenstände sind
pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere
Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen der von uns gelieferten Geräte und Einrichtungsgegenstände
sind für die Zeit von der Bestellung bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig.
3. Für den Fall der Weiterveräußerung der noch unter Eigentumsvorbehalt stehendem
Gegenstände gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.
4. Unser Kunde ist verpflichtet, Geräte und Einrichtungsgegenstände. die in seinem
Besitz sind, an denen jedoch unser Eigentumsvorbehalt besteht, in voller Höhe
ausreichend gegen alle Risiken zu versichern. Bis zur vollständigen Bezahlung tritt unser
Kunde sämtliche Rechte aus diesen Versicherungsverträgen hiermit mit ihrer Entstehung
uns ab. Der Versicherungsschein ist auf Verlangen vorzulegen.
§12 Rechtsschutz:
1. Bei Verwendung von Mustern, Zeichnungen und Vorlagen unseres Kunden trägt dieser
die ausschl. Verantwortung dafür, dass damit keine Rechte Dritter verletzt werden.
2. Unsererseits zur Verfügung gestellte Muster, Zeichnungen und Vorlagen bleiben unser
Eigentum und dürfen nicht weitergegeben werden.
§13 Anwendbares Recht Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit:
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und
unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist unabhängig von einem evtl. abweichenden Herstellungs- und
Lieferungsort für alle Vertragsteile Bonn.
3. Soweit gesetzlich zulässig, ist Bonn ausschl. Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
NARCOTec

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gutes Gerät, Lieferung wie besprochen
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Einwandfrei .. sehr zu empfehlen !! Vielen Dank !!
b***f (179)- Bewertung vom Käufer.
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