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Einladung Einladungskarte Konfirmation Bildertanz Blau

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eBay-Artikelnr.:233487350134
Zuletzt aktualisiert am 23. Nov. 2023 16:27:34 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
wirmachendeinekarte
Produktart
Einladungskarte
Anlass
Kommunion & Konfirmation
Modifizierter Artikel
Ja
Personalisiert
Ja
Herstellungsland und -region
Deutschland
Herstellernummer
GEB

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Art Work Center
Stephan Hiller
Industriestr. 5
72585 Riederich
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT884827132170
:xaF09-48271/32170
:liaM-Eed.etrakeniednehcamriw@ofnI
USt-IdNr.:
  • DE 147179663
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
I. Geltungsbereich, Vertragsschluß
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
 
1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten.
 
2. Ihre Bestellungen auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren.
 
3. Der Vertrag ist nur zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per eMail an den Kunden gesandt hat, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware.
 
4. Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge werden nicht bearbeitet.
IX. Datenschutz
1. Gemäß § 4 Abs. 1 TDDSG ist der Auftragnehmer verpflichtet, Sie als Kunden über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils ausführlich zu informieren. Ihre bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung Ihrer Bestellung erforderlichen Umfang an unsere Partnerunternehmen weitergegeben. Ihre Daten werden nicht an andere als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet.
 
2. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer eMail an info@der-drucker.com widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus unserer Datenbank.
VIII. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat.
 
2. Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
 
3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilften des Auftragnehmers.
 
4. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurden.
 
5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
VI. Beanstandungen, Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenergebnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungserklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungserklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen der Auftraggebers.
 
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
 
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
 
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
 
5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
 
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zu Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
 
7. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftaggeber oder durch einen von ihm eingeschaltenen Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
 
8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragenehmers.
 
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldern der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigen. Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
 
3. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
IV. Lieferung
1. Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs können Sie den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unserer homepage angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes.
 
2. Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen - insbesondere Störungen in den Datenleitungen - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten, wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
 
3. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefaht geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
 
4. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
 
5. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
 
6. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
 
7. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
III. Zahlung
1. Die auf der Website genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
 
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen , auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
 
3. Die Zahlung hat per Vorkasse, Nachnahme, paypal oder in Bar zu geschehen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder der Mitteilung der Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung, gerät der Kunde am Tag der Verweigerung der Nachnahmezahlung in Verzug.
 
4. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
 
5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftagnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI.3. nicht nachgekommen ist.
 
6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
 
7. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz uns soweit er kein Verbraucher ist, in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdruch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug sind wir sofort berechtigt, ohne weitere Mahnung den für uns tätigen Rechtsbeistand mit der mit Kosten verbundenen Forderungseinziehung zu beauftragen.
II. Preise
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längestens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
 
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
 
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschießlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
 
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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Die Karten sehen echt super aus, die Lieferung könnte etwas schneller gehen.