Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Februar 2008
Das sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) der:
MITTELHESSISCHEN LEASING UND
HANDELSGESELLSCHAFT
FRANKFURTERSTR. 40
D- 63571 GELNHAUSEN
Telefon: 06051/8870855
Telefax: 06051/8870845
USt-Ident.Nr.: DE 194807741
Die MITTELHESSISCHE LEASING bietet im Internet unter anderem über eBay Kunden Insolvenzmasse sowie entsprechendes Zubehör zum Kauf an. Für die auf diesem Online-Marktplatz abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
(1)
Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2)
Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und die MITTELHESSISCHEN LEASING Sie gelten bei Unternehmern auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(3)
Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Vertragsschluss über den Online-Markplatz
(1)
Sämtliche Angebote sind freibleibend im Hinblick auf etwaige technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form, Farbe und / oder im Gewicht, die im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren vorbehalten bleiben. Die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnungen, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und gelten daher nicht als verbindlich.
(2)
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzlich festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.
(3)
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen"-Funktion versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
(4)
Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem eBay-Passwort bestätigt.
§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
(1)
Die jeweils angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile – einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2)
Alle Preise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Diese Kosten der Versendung, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, hat der Kunde ab dem Ort der Niederlassung der MITTELHESSISCHEN LEASING zu tragen.
Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, ist die MITTELHESSISCHE LEASING berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(3)
Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl der MITTELHESSISCHEN LEASING
(4)
Der Kunde versichert, dass die bei eBay hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, wie etwa erneut anfallende Versandkosten, so hat der Kunde diese der MITTELHESSISCHEN LEASING zu ersetzen.
(5)
Erwirbt der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Artikel, besteht mitunter die Möglichkeit der einheitlichen Versendung, sofern der Kunde der MITTELHESSISCHEN LEASING die jeweiligen Artikelnummern bei eBay gesondert mitteilt. Ein Anspruch auf Vornahme einer solchen Gesamtlieferung besteht für den Kunden jedoch nicht.
(6)
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(7)
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über.
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
§ 4. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
(1)
Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse oder Rechnung zahlen;die MITTELHESSISCHE LEASING behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.
Im Fall der Überweisung hat der Kunde als Verwendungszweck sowohl die eBay-Artikelnummer als auch den eigenen eBay-Mitgliedsnamen anzugeben.
(2)
Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages beim Verkäufer. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von der MITTELHESSISCHEN LEASING in Zahlungsverzug.
Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; der Verkäufer behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3)
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Verkäufer anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1)
Bei Verbrauchern behält sich die MITTELHESSISCHEN LEASING das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
(3)
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die MITTELHESSISCHE LEASING einen Zugriff Dritter auf die Ware – z.B. im Falle einer Pfändung – sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der MITTELHESSISCHEN LEASING erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
(4)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung – ist die MITTELHESSISCHE LEASING berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
(5)
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet.
Der Kunde tritt der MITTELHESSISCHEN LEASING jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der MITTELHESSISCHEN LEASING, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet er sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann die MITTELHESSISCHE LEASING verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei der MITTELHESSISCHEN LEASING entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6)
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die MITTELHESSISCHE LEASING vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit der MITTELHESSISCHEN LEASING nicht gehörenden Sachen, erwirbt diese an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n).
Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der MITTELHESSISCHEN LEASING nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und die MITTELHESSISCHE LEASING einig, dass der Kunde an die MITTELHESSISCHE LEASING anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für die MITTELHESSISCHE LEASING
(7)
Die MITTELHESSISCHE LEASING verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt die MITTELHESSISCHE LEASING
§ 6. Widerrufsrecht und -folgen
Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
(1)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Mittelhessische Leasing und Handelsgesellschaft
Inhaber: Henning Wagner
Frankfurterstr.40
D-63571 Gelnhausen
info@mh-leasing.eu
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.3
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 7. Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:
(1)
Nacherfüllungsanspruch
Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die MITTELHESSISCHE LEASING ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Bei Unternehmern leistet die MITTELHESSISCHE LEASING für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden dem Kunden durch die MITTELHESSISCHE LEASING nicht erstattet.
(2)
Sonstige Gewährleistungsansprüche
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.
(3)
Mangelanzeige und Beweislasttragung
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den oben aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4)
Transportschäden
Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese unverzüglich an die MITTELHESSISCHE LEASING mitzuteilen und diesen bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen.
Der Kunde hat daher unter anderem die Pflicht, dem Transportunternehmen einen Verlust oder eine Beschädigung der Ware unmittelbar bei Ablieferung anzuzeigen, soweit dies äußerlich erkennbar ist; er hat die Verpackung aufzubewahren. Ist der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen sowie der MITTELHESSISCHEN LEASING anzuzeigen.
(5)
Gewährleistungsfristen
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Mängelansprüche nach § 7 Abs. 6 dieser AGB vollständig ausgeschlossen sind. Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
Die damit verbundenen Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit die MITTELHESSISCHE LEASING nach § 8 Abs. 1 dieser AGB uneingeschränkt haftet. Die aufgeführten Verjährungsfristen gelten zudem nicht, soweit der Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(6)
Gewährleistungsausschluss bei gebrauchten Sachen
Gebrauchte Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind.
Der Gewährleistungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit die MITTELHESSISCHE LEASING nach § 8 Abs. 1 dieser AGB uneingeschränkt haftet, der Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(7)
Garantiebedingungen
Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.
§ 8. Haftung
(1)
Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die MITTELHESSISCHE LEASING uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihm, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet die MITTELHESSISCHE LEASING uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden.
(2)
Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die MITTELHESSISCHE LEASING, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3)
Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die MITTELHESSISCHE LEASING gegenüber Unternehmern nicht; gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(4)
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5)
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
§ 9. Schlussbestimmungen
(1)
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2)
Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der Geschäftssitz von der MITTELHESSISCHEN LEASING
(3)
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von der MITTELHESSISCHEN LEASING. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wahlweise ist die MITTELHESSISCHE LEASING auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.
(4)
Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden AGB bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieser Klausel.
(5)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.