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Einmalhandschu he Vinyl Gr. XL, ARNOMED, VE 100 St. puderfrei, transparent
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eBay-Artikelnr.:406220185432
Artikelmerkmale
- Artikelzustand
- Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ... Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Größe
- XL
- Herstellernummer
- PZN 13699378
- Farbe
- Transparent
- Marke
- ARNOWA / ARNOMED
- Besonderheiten
- Puderfrei
- Verwendbarkeit
- Einweg
- Material
- Vinyl
Kategorie
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 328246156
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines und Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und auch dann, wenn nicht jeweils besonders darauf Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftliche ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 BGB.
Angebot – Angebotsunterlagen
1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Wir behalten uns geringfügige Abweichungen der Ware oder der Ausführung von den Angaben in unseren Katalogen oder Angeboten vor. Zusicherungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie Ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Ansonsten sind Maße, Gewichts-, Leistungs-, Beschaffungsangaben etc. sowie Abbildungen und sonstige technische Angaben – auch solche in Katalogen, Schreiben, Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen – für uns unverbindlich.
Preise
1. Unsere Preise verstehen sich ab „Niemegk“ ausschließlich Verpackung, sofern sich aus der Auftrags- bestätigung nichts anderes ergibt. Versand und Transport erfolgen auch bei Verwendung unserer eigenen Fahr- zeuge immer auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt immer inklusive Herstellerverpackung. Weitere Verpackungen wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Die von uns angegebenen Lieferzeiten in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind stets unverbindlich. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Besteller oder ein Vorlieferant zu vertreten haben, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang bzw. können wir von der Lieferpflicht zurücktreten. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
3. Unsere Preise verstehen sich netto zuzüglich Mehrwertsteuer, die wir in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen.
Zahlungsbedingungen
1. Zur Vermeidung von Fehlbuchungen und daraus resultierenden Fehlmahnungen sind wir darauf angewiesen, beim Zahlungseingang die betreffende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum und die einzelnen Rechnungs- beträge zu erfahren. Diese Daten finden sich auf allen unseren Rechnungen. Wenn der Zahler mit dem Rechnungsempfänger nicht identisch ist, muss bei der Zahlung außerdem angegeben werden, auf wessen Namen die betreffende Rechnung ausgestellt war. Bei Zahlungen, die ohne diese Angaben bei uns eingehen, übernehmen wir keine Gewähr für die richtige Verbuchung.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis mit Abschluss des Kaufes zur Zahlung fällig.
3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
4 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir – unbeschadet unserer weiteren Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
5 Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Wegen bestrittener Gegenforderungen steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
Lieferzeit – Lieferverzug
1. Lieferzeitangaben sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
2. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Lieferverzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz statt der Leistung kann der Kunde nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte sowie bei fahrlässig verursachten Körperschäden; im Übrigen ist die Schadensersatz- haftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
3. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenen Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Wegfallgeraten ist.
Teillieferungen
1. Mangels besonderer Vereinbarung können wir Teillieferungen erbringen.
2. Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Abnahmeverzug gerät.
Rücksendung von Waren
1. Eine Rücksendung von Waren bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
2. Erklären wir uns bereit, neue Ware (sofern in unversehrten Originalverpackungen) zurückzunehmen, so sind wir berechtigt, die Gutschrift bzw. Rückzahlung des Kaufpreises um 30% zu kürzen. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Bei Warenverpackungen, die nicht mehr original verschlossen sind, behalten wir uns außerdem die Berechnung von Analysenkosten vor.
3. Bei Produkten, die einer speziellen Lagerung unterworfen sind, z.B. unterhalb von Zimmertemperatur, sowie bei Produkten mit Verfallsdatum ist die Rücknahme ausgeschlossen. Chemikalien zur Vernichtung zurück- zunehmen, ist uns nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich. Sonderanfertigungen aller Art und Sonderabfüllungen können nicht zur Gutschrift zurückgenommen werden.
4. Vorstehende Regelungen gelten nicht, soweit die Rücksendung auf einem anerkannten Mangel der Lieferung oder auf Verschulden des Lieferers beruht.
Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte unseres Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach $$ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandete Waren dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht mehr verwendet werden.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller zunächst berechtigt nach seiner Wahl Mängelbeseitigung oder Nachlieferung zu verlangen. § 439 III BGB bleibt unberührt.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich dies über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Gründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens- schäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Sie gilt ferner insoweit nicht als, die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn eine von uns zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegt
6. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalspflicht“ verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Körperschäden oder wegen Nichtvorliegens einer zugesicherten Eigenschaft gehaftet wird; im Übrigen ist die Haftung gemäß Abs.(4) ausgeschlossen.
7. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ablieferung. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Lieferanten findet nicht statt.
8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.
Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in vorstehendem Punkt Mängelgewährleistung vorge- sehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
2. Die Regelung gemäß Abs.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung bei Ansprüchen aus der Produzenten- haftung gemäß § 823 BGB greift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt, soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglich- keiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung der Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von dem Erfordernis, unsere Produkte in eigener Ver- Antwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.
5. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den ver- traglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber zwölf Monate nach Eingang der Ware beim Lieferanten anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware – hinsichtlich Beschaffenheit und Menge – als vom Käufer akzeptiert. Hinsichtlich Garantie- und / oder Kulanzleistungen orientieren wir uns an den jeweiligen Bedingungen der Hersteller.
Unsere Produkte sind nur für Labor- und Forschungszwecke bestimmt.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kauf- sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Ver- wertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu be- nachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschl.Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aus- händigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Verwendung von Kundendaten
1. Wir sind berechtigt, Kundendaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundes- datenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
1. Erfüllungsort ist Niemegk, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristisch Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitzgericht zu verklagen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand 01/2020
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