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Race Ramps 4" Car Lift Ramp Auto Auffahrrampe RR-CLR-4 Auffahrhilfe Hebebühnen

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eBay-Artikelnr.:353765319614
Zuletzt aktualisiert am 21. Mär. 2024 15:41:04 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Originalverpackung (soweit ...
Produkttyp
Auffahrrampe
Herstellernummer
RR-CLR-4
Hersteller
Race Ramps USA
EAN
4260760750256

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Vink König Deutschland GmbH
Sebastian Wegen
Zeppelinstr. 14
82205 Gilching
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT76905630610
:liaM-Eed.pda-ehcstued@moce
Geschäftsführer: Ralf Höllmann Prokurist: Christine Combe, Matthias Ramrath
USt-IdNr.:
  • DE 230756703
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 11/2020)
 
 
§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Die Firma Vink Kunststoffe GmbH, Zeppelinstraße 14, 82205 Gilching („VINK“) bietet auf der Handelsplattform ebay.de über den ebay-Shop deutsche_adp („ebay-Shop“) Waren zum Kauf an.
 
(2) Für die Lieferungen und Leistungen von VINK über den ebay-Shop gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in Ergänzung zu den vom Kunden als Voraussetzung für die Nutzung der Handelsplattform ebay.de akzeptierten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschen eBay-Dienste“ („ebay-AGB“), soweit nicht einzelvertraglich etwas Abweichendes geregelt ist.
 
(3) Im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die vorliegenden AGB auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
(4) Für den Fall, dass der Kunde die AGB nicht gelten lassen will, hat er dies VINK vor oder bei Vertragsschluss in Textform anzuzeigen. Abweichenden (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden oder Dritter wird widersprochen. Daher finden die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter auch dann keine Anwendung, wenn VINK ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder wenn VINK auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.
 
 
§ 2 Definitionen
 
Im Sinne dieser AGB ist oder sind
 
1. Bestellung verbindliche Annahme des Angebots von VINK durch den Kunden;
 
2. Einzelvertrag der im Einzelfall im Geltungsbereich dieser AGB geschlossene Vertrag.
 
 
§ 3 Vertragsschluss
 
(1) Die von VINK in den ebay-Shop eingestellten detaillierten Warenbeschreibungen stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
 
(2) Nach Anlegen eines Kundenkontos, Öffnen des bereits bestehenden ebay-Kundenkontos oder, sofern ein solches nicht angelegt wird, der Eingabe der persönlichen Daten des Kunden, und Füllen des Warenkorbs durch Betätigung des Buttons „Sofort kaufen“ bzw. des Buttons „in den Warenkorb“ bei mehreren Waren, erscheint vor Abschluss des Bestellvorgangs eine Übersichtsseite. Dort kann der Kunde die Richtigkeit seiner Angaben prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren. Der Kunde kann den Bestellvorgang jederzeit durch Betätigung des „Zurück“- bzw. eines vergleichbaren Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Nach Prüfung der Richtigkeit seiner Angaben auf der Übersichtsseite gibt der Kunde durch Betätigung des Buttons „kaufen“ im abschließenden Schritt des Bestellvorgangs eine Bestellung ab. Damit kommen ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen zustande. Nach erfolgreichem Bestelleingang erhält der Kunde eine E-Mail, in welcher der Vertragsschluss bestätigt wird und alle notwendigen Informationen zur Bestellung mitgeteilt werden. Ergänzend wird auf § 7 („Angebotsformate und Vertragsschluss“) Ziffer 4 der ebay-AGB verwiesen.
 
(3) Für den Vertragsschluss steht Deutsch als Sprache zur Verfügung.
 
(4) Die Informationen zum Einzelvertrag werden dem Kunden per E-Mail zugesendet und stehen ihm im Falle der Bestellung über ein Kundenkonto bis zu deren Löschung zur Verfügung.
 
 
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucher
 
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
 
Widerrufsbelehrung
 
Widerrufsrecht
 
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vink Kunststoffe GmbH, Zeppelinstraße 14, 82205 Gilching, Tel.: +49 5108 6072-0, Telefax: +49 5108 6072-49, E-Mail: ecom@deutsche-adp.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns (Vink Kunststoffe GmbH, Zeppelinstraße 14, 82205 Gilching) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
 
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 50 Euro inkl. MwSt. geschätzt.
 
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Information zum Ausschluss
 
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
 
 
§ 5 Preise, Versandkosten, Ort des Versands
 
(1) Die Preise der Lieferungen und Leistungen von VINK sowie etwaige Nebenkosten und Steuern sind im ebay-Shop ausgewiesen.
 
(2) Der Versand erfolgt per Postversand. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
 
(3) Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Erfolgt im Einzelfall der Versand in ein Land außerhalb der Europäischen Union, so ist der Kunde für eine ordnungsgemäße Einfuhrverzollung verantwortlich und trägt deren Kosten und alle sonstigen mit der Einfuhr verbundenen Kosten.
 
 
§ 6 Zahlung und Verzug
 
(1) VINK stellt dem Kunden unterschiedliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit. Die Einzelheiten zu den Zahlungsmitteln, etwaig hiermit verbundenen Kosten und dem Zahlungszeitpunkt werden dem Kunden im ebay-Shop vor Abgabe seiner Bestellung genannt. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels besteht nicht.
 
(2) Gerät der Kunde in Verzug, so werden ihm von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzögerungsschadens bleibt VINK vorbehalten. Sonstige Rechte von VINK bleiben unberührt; dies gilt insbesondere auch für die Leistungsverweigerungsrechte von VINK aus §§ 273 und 320 BGB.
 
 
§ 7 Lieferung
 
(1) Die Lieferzeiten der Lieferungen und Leistungen von VINK sind im ebay-Shop ausgewiesen.
 
(2) Sämtliche von VINK im Bestellformular angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen setzen einen Vertragsschluss voraus und beginnen bei Lieferung gegen Vorkasse einschließlich der Zahlung im Voraus per Kreditkarte, Lastschrift, Sofortüberweisung, PayPal: mit Zahlungseingang bei VINK.
 
 
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
 
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die fälligen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unstreitig oder entscheidungsreif sind oder sich aus dem Widerrufsrecht für Verbraucher ergeben. Der Kunde ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1
 
a) zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er mit einem Anspruch gegen eine Forderung von VINK aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des Kunden in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
 
b) zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
 
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Kunde, welcher Unternehmer ist, seine Ansprüche gegen VINK nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VINK an Dritte abtreten. Verbraucher unterliegen hingegen keinem Abtretungsverbot und dürfen ihre Ansprüche ohne Zustimmung von VINK an Dritte abtreten.
 
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von VINK.
 
(2) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt zusätzlich zu Absatz 1 das Folgende:
 
a) Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus einem auf diese Geschäftsbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis), die VINK gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden VINK die folgenden Sicherheiten gewährt.
 
b) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von VINK. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Soweit im Folgenden auf den Wert der Ware oder einer Sache abgestellt wird, so ist damit der Rechnungswert, im Falle des Fehlens einer Rechnung der Listenpreis und wiederum im Falle des Fehlens eines Listenpreises der objektive Wert gemeint.
 
c) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns für VINK. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu versichern und VINK auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
 
d) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 2 lit. k)) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten sowie mit anderen Sachen einschließlich Grundstücken zu verbinden und zu vermischen (im Folgenden zusammen auch "Verarbeitung" bzw. "verarbeiten" genannt) und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
 
e) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von VINK als Hersteller erfolgt und VINK unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb zugunsten VINK eintreten sollte und es sich bei der neu geschaffenen Sache um eine bewegliche Sache handelt, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder in dem in Satz 1 genannten Verhältnis Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an VINK.
 
f) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von VINK an der Vorbehaltsware jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an VINK ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
 
g) Verarbeitet der Kunde die Vorbehaltsware im Auftrag seines Abnehmers ("Endkunde"), so tritt er bereits jetzt seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Lieferung und Verarbeitung zusteht, sicherungshalber - jedoch nur anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil von VINK - an VINK ab. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück bestimmt sich die Höhe der abgetretenen Forderung anteilig nach dem Verhältnis des Wertes der von VINK gelieferten Vorbehaltsware zu den übrigen verbundenen beweglichen Sachen.
 
h) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der nach Absatz 2 lit. f) und lit. g) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an VINK weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist VINK berechtigt, die Einziehungsbefugnis von des Kunden zu widerrufen. VINK ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Zahlung und deren fruchtlosen Ablauf die Sicherungsabtretung offen zu legen, die abgetretenen Forderungen zu verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber den Endkunden zu verlangen. Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes nach Satz 3 bzw. eines fruchtlosen Fristablaufs nach Satz 4 hat der Kunde VINK die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Endkunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
 
i) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von VINK hinweisen und VINK hierüber informieren, um VINK die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, VINK die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber VINK.
 
j) VINK wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei VINK.
 
k) Bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises oder Nichterfüllung einer sonstigen fälligen Forderung aus der Geschäftsbeziehung ist VINK berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Vorbehaltsware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen (Verwertungsfall). Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; VINK ist vielmehr berechtigt, lediglich die Vorbehaltsware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Erfüllt der Kunde die fällige Forderung nicht, darf VINK diese Rechte nur geltend machen, VINK den Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
 
 
§ 10 Mängelansprüche
 
(1) Die Mängelhaftung von VINK richtet sich nach §§ 433 ff. BGB.
 
HINWEIS: Da unfreie Sendungen mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden sind, wird dringend darum gebeten, für die Rücksendung mangelhafter Ware von dieser Versandart abzusehen.
 
(2) Für den Umfang und die Höhe der Haftung auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines von VINK zu vertretenden Mangels gilt § 11 („Haftung von VINK“).
 
(3) Kauft der Kunde als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend zu Absatz 1 und 2 die Absätze 4 bis 7.
 
(4) Mängelansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei einem Kaufvertrag über die Lieferung gebrauchter Ware. Weitere gesetzliche Ausschlussgründe bleiben unberührt.
 
(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist VINK hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens am 10. Kalendertag ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung von VINK für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
 
(6) VINK ist berechtigt, die Ware nach Wahl von VINK nachzubessern oder neu zu liefern.
 
(7) Die Ausschlüsse und Beschränkungen der Rechte des Kunden nach den Absätzen 4, 5 und 6 gelten nicht, soweit VINK arglistig gehandelt oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
 
 
§ 11 Haftung von VINK
 
(1) Die Haftung von VINK auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung oder Leistung, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden von VINK voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 11 („Haftung von VINK“) eingeschränkt.
 
(2) Die Haftung von VINK für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von VINK bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
 
(3) Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von VINK gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung von VINK bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
 
(4) Soweit die Pflichtverletzung von VINK Lieferungen und Leistungen betrifft, VINK gegenüber dem Kunden freiwillig und unentgeltlich erbringt (z.B. im Rahmen einer Schenkung, Leihe oder unentgeltlicher Geschäftsbesorgung sowie bei reinen Gefälligkeiten), ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist in diesem Fall darüber hinaus die Haftung von VINK für grobe Fahrlässigkeit, wenn der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.
 
(5) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 11 („Haftung von VINK“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.
 
(6) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 11 („Haftung von VINK“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VINK.
 
(7) Die Einschränkungen dieses § 11 („Haftung von VINK“) gelten nicht für die Haftung von VINK wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
 
§ 12 Verjährung
 
(1) Kauft der Kunde als Verbraucher, richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Regelungen.
 
(2) Kauft der Kunde hingegen als Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt die Verjährungsfrist
 
a) für Ansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung; der Rücktritt oder die Minderung sind nur wirksam, wenn sie innerhalb der Frist des lit. b) für Sachmängel bzw. der Frist des lit. c) für Rechtsmängel erklärt werden;
 
b) bei Ansprüchen aus Sachmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, ein Jahr;
 
c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln, welche nicht die Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder Minderung zum Gegenstand haben, zwei Jahre; liegt der Rechtsmangel in einem Ausschließlichkeitsrecht eines Dritten, auf Grund dessen der Dritte Herausgabe oder Vernichtung der dem Kunden überlassenen Gegenstände verlangen kann, gilt jedoch die gesetzliche Verjährungsfrist;
 
d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Rückzahlung der Vergütung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre.
 
Die Verjährung beginnt vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung in den Fällen von Satz 1 lit. b) und c) nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des anzuwendenden Mängelhaftungsrechts, im Falle des Satz 1 lit. d) ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Nachlieferung bzw. Nachbesserung führt nicht zum Lauf einer neuen Verjährung bzw. einer Verlängerung der Verjährungsfrist, es sei denn VINK hat ausnahmsweise ein Anerkenntnis im Sinne des § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklärt. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
 
(3) Abweichend von Absatz 2 gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen
 
a) bei Ansprüchen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aus grober Fahrlässigkeit und in den in § 11 Absatz 7 („Haftung von VINK“) genannten Fällen,
 
b) bei Ansprüchen wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB,
 
c) für alle anderen als die in Absatz 2 Satz 1 lit. a) bis d) genannten Ansprüche.
 
 
§ 13 Information über Verbraucherstreitbeilegung
 
VINK nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil.
 
 
§ 14 Datenschutz
 
VINK wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, beachten. Über die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert VINK umfassend in der Datenschutzerklärung.
 
 
§ 15 Schlussbestimmungen
 
(1) Diese AGB sowie alle unter ihrer Einbeziehung geschlossenen Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, die in dem Staat gelten, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen; zwingende Regelungen des UN-Kaufrechts (insb. Art. 12, Art. 28 und Art. 89 ff. CISG) bleiben unberührt.
 
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde, der kein Verbraucher ist, in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Einzelverträgen der Geschäftssitz von VINK. Für Klagen von VINK gegen den Kunden gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
 
(3) Die Gerichtsstandsvereinbarungen nach Absatz 2 bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
 
(4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz von VINK, soweit sich aus den vorstehenden Regelungen bzw. dem Einzelvertrag nichts anderes ergibt.
 
(5) Soweit der auf der Grundlage dieser AGB mit dem Kunden geschlossene Einzelvertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Einzelvertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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