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golden-marketplace
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    eBay-Artikelnr.:296723783995
    Zuletzt aktualisiert am 05. Dez. 2024 12:26:56 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
    Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in der ungeöffneten Verpackung (soweit eine ...
    Marke
    Unbranded
    Hersteller
    Meerbach & Rose
    EAN
    Does not apply
    Herkunftsland
    Deutschland
    Anzahl Der Artikel
    1
    Stückzahl
    1.00 Stück
    Produktabmessungen
    25 X 15 X 12 Cm
    Franchise
    Bernd das Brot
    Artikelgewicht
    1,01 Kilograms

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    GOLDEN-Marketplace
    Atakan Oeztunc
    Weddinger Str. 6
    40789 Monheim Am Rhein
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT79689305751 94+
    :liaM-Emoc.liamg@yabeecalptekramnedlog
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
    USt-IdNr.:
    • DE 368206795
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Rechtstexter für Ihr Impressum auf
    eBay.de
    Protokoll
    2024-04-28 16:07:10
    FRAGE: Welche Rechtsform hat ihr Unternehmen?
    HILFSTEXT:
    Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens ändern sich die Anforderungen an das
    Impressum. Wählen Sie einfach die richtige Rechtsform aus und wir leiten Sie dann
    durch die Erstellung eines korrekten Impressums.
    Für welche Rechtsformen stehen die Abkürzungen?
    AG = Aktiengesellschaft e.K. = eingetragener Kaufmann
    GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts
    GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    GmbH & Co. KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie
    Kommanditgesellschaft
    KG = Kommanditgesellschaft
    Ltd. = Limited
    OHG = Offene Handelsgesellschaft
    UG = Unternehmergesellschaft
    e.V. = eingetragener Verein
    e.G. = eingetragene Genossenschaft
    KGaA = Kommanditgesellschaft auf Aktien
    PartG = Partnerschaftsgesellschaft
    ANTWORT: Einzelunternehmen
    -1-
    FRAGE: Name Ihres Unternehmens inkl. Rechtsform
    HILFSTEXT:
    Bitte geben Sie hier die exakte Firma ein, wie sie z.B. in den Unterlagen zum
    Handelsregister/Gewerberegister steht. Die Firma ist der Name des Unternehmens,
    unter welchem das Unternehmen klagen und verklagt werden kann.
    Bitte beachten Sie auch: Befindet sich das Unternehmen in Gründung („i. Gr. ) oder
    in Liquidation („i. L. ), ist durch einen entsprechenden Zusatz darauf hinzuweisen, z.B.
    „Muster GmbH i. Gr. bzw. „Muster UG (haftungsbeschränkt) i. L. .
    Einzelunternehmer: Wenn Ihre Firma nicht im Handelsregister oder Gewerberegister
    eingetragen ist, nennen Sie an dieser Stelle den Namen oder die Internetadresse Ihres
    Shops bzw. Ihrer Webseite.
    ANTWORT: Golden Marketplace
    -2-
    FRAGE: Besitzen Sie eine Umsatzsteuer-ID?
    HILFSTEXT:
    Eine in Deutschland vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus den
    Buchstaben DE , gefolgt von 9 Ziffern. Es handelt sich nicht um die Steuernummer,
    unter der Sie beim Finanzamt geführt werden und auch nicht um die zukünftig
    vorgesehene Wirtschaftsidentifikationsnummer.
    ANTWORT: Nein
    -3-
    FRAGE: Sind Sie ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
    ANTWORT: Ja
    -4-
    FRAGE: Wie lautet der vollständige, nicht abgekürzte Vor- und Zuname des Inhabers?
    ANTWORTEN:
    FRAGE: Vorname
    ANTWORT: Atakan Ismail
    FRAGE: Name
    ANTWORT: Öztunc
    -5-
    FRAGE: Angaben zur Anschrift und Kontaktmöglichkeit
    ANTWORTEN:
    FRAGE: Straße und Hausnummer
    HILFSTEXT:
    Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
    Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
    ANTWORT: Weddinger Str. 6
    FRAGE: Postleitzahl
    HILFSTEXT:
    Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
    Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
    ANTWORT: 40789
    FRAGE: Ort
    HILFSTEXT:
    Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
    Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
    ANTWORT: Monheim am Rhein
    FRAGE: Land
    HILFSTEXT:
    Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
    Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
    ANTWORT: Deutschland
    FRAGE: Telefon (keine Mehrwertdienste-Nummer)
    HILFSTEXT:
    Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
    Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
    ANTWORT: 015750398697
    FRAGE: E-Mail-Adresse
    HILFSTEXT:
    Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
    Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
    ANTWORT: atakanfisc@gmail.com
    HILFSTEXT:
    Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
    Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
    -6-
    FRAGE: Bieten Sie Ihren Internetdienst im Rahmen einer Tätigkeit an, die der
    behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Meister, Apotheker, Optiker etc.)?
    HILFSTEXT:
    Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die von einer Behörde oder Ähnlichem überwacht
    werden. Wenn Sie einer solchen Berufsgruppe angehören, müssen Sie darüber und
    über die zuständige Aufsichtsbehörde informieren.
    ANTWORT: Nein
    -7-
    FRAGE: Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung?
    HILFSTEXT:
    Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B.
    Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten etc.) müssen Sie eine
    Berufshaftpflichtversicherung führen. Geben Sie dazu im Impressum den Namen und
    die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich des
    Versicherungsschutzes an.
    ANTWORT: Nein
    -8-
    FRAGE: Befinden sich auf Ihrer Webseite auch journalistisch-redaktionelle Texte?
    HILFSTEXT:
    Wenn Sie auf Ihrer Website auch redaktionelle Inhalte bereithalten, z. B. einen Blog,
    müssen Sie gemäß § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) einen Verantwortlichen mit
    Namen und Anschrift benennen. Dabei kann Personenidentität mit dem Anbieter bzw.
    einem Vertretungsberechtigten des Anbieters bestehen.
    ANTWORT: Nein
    -9-
    FRAGE: Verkaufen Sie Elektrogeräte und sind Sie bei der stiftung ear registriert?
    HILFSTEXT:
    Diese Frage zielt darauf ab, ob Sie Elektrogeräte verkaufen und bei der stiftung ear
    registriert sind. Wenn Sie nur Elektrogeräte verkaufen ohne bei der stiftung ear
    registriert zu sein, können Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten. Ob Sie sich bei der
    Stiftung ear registrieren müssen, hängt davon ab, ob Sie als Hersteller des Produkts
    gelten.
    Sie dürfen Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf nur anbieten, wenn die
    Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte bei der zuständigen Behörde (der stiftung ear)
    mit der Geräteart und der Marke registriert sind und eine sog. WEEERegistrierungsnummer
    (z.B. DE 12345678) haben. Ist dies nicht der Fall, gelten Sie als
    fiktiver Hersteller und müssen sich selbst bei der stiftung ear registrieren und Ihre
    eigene Registrierungsnummer angeben. Ein Verzeichnis der registrierten Hersteller
    und registrierten Bevollmächtigten finden Sie hier.
    ANTWORT: Nein
    -10-
    FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?
    HILFSTEXT:
    Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
    einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.
    Energieversorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft
    o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten
    Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
    besteht im Übrigen nicht.
    Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen
    Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur
    Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die
    Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den
    Verbraucher erweitert.
    Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum
    und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
    vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet sind. Diese Information ist dem
    Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu
    bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Widersprüche zwischen Ihren Angaben
    im Impressum und in den AGB entstehen.
    Auch für Betreiber von Webseiten ohne direkte Online-Bestellmöglichkeit kann die
    Information notwendig sein: Und zwar in den Fällen, wo Vertragsschlüsse
    beispielsweise über Kontaktformulare angebahnt werden können.
    ANTWORT: Nein
    -11-
    FRAGE: Sind Sie bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
    Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?
    HILFSTEXT:
    Wichtiger Hinweis für eBay:
    Bitte stellen Sie die Verlinkung des Verweises auf die Plattform zur Online-
    Streitbeilegung her, wenn Sie den entsprechenden Absatz im eBay-Backend einfügen.
    Details dazu finden Sie in der eBay-Integrationsanleitung oder auch hier.
    ANTWORT: Nein
    -12-
    FRAGE: Bieten Sie entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende
    Telemedien an und sind diese allgemein zugänglich?
    HILFSTEXT:
    Wenn entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Telemedien angeboten
    werden und diese allgemein zugänglich sind, muss ein Jugendschutzbeauftragten
    bestellt werden oder ein Beitritt bei einer Einrichtung der Freiwilligen
    Selbstkontrolle erfolgen. Besonders relevant für Onlinehändler sind die
    Produktbereiche Filme, Computer- und Konsolenspiele und Erotik.
    Entscheidend ist nicht, ob die angebotenen Trägermedien (Filme oder Videospiele)
    entwicklungsbeeinträchtigend sind, sondern lediglich, ob die Darstellungen auf dem
    Online-Auftritt (also z.B. das Cover eines Spiels oder der Text dazu) jugendgefährdend
    oder entwicklungsbeeinträchtigend sind. Allgemein zugänglich sind die Telemedien
    dann, wenn diese von einem unbestimmten Personenkreis abgerufen werden können.
    ANTWORT: Nein
    -13-
     
    Datenweitergabe an Dritte
     
    Um Ihre Bestellung effizient abzuwickeln, geben wir erforderliche Kundendaten, die über eBay eingegeben wurden, an unseren Versandpartner Amazon weiter. Diese Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bestellung und Lieferung und wird gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Wir verpflichten uns, Ihre Daten verantwortungsvoll und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu nutzen.
    Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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