Rechtstexter für Ihr Impressum auf
eBay.de
Protokoll
2024-04-28 16:07:10
FRAGE: Welche Rechtsform hat ihr Unternehmen?
HILFSTEXT:
Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens ändern sich die Anforderungen an das
Impressum. Wählen Sie einfach die richtige Rechtsform aus und wir leiten Sie dann
durch die Erstellung eines korrekten Impressums.
Für welche Rechtsformen stehen die Abkürzungen?
AG = Aktiengesellschaft e.K. = eingetragener Kaufmann
GbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co. KG = Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie
Kommanditgesellschaft
KG = Kommanditgesellschaft
Ltd. = Limited
OHG = Offene Handelsgesellschaft
UG = Unternehmergesellschaft
e.V. = eingetragener Verein
e.G. = eingetragene Genossenschaft
KGaA = Kommanditgesellschaft auf Aktien
PartG = Partnerschaftsgesellschaft
ANTWORT: Einzelunternehmen
-1-
FRAGE: Name Ihres Unternehmens inkl. Rechtsform
HILFSTEXT:
Bitte geben Sie hier die exakte Firma ein, wie sie z.B. in den Unterlagen zum
Handelsregister/Gewerberegister steht. Die Firma ist der Name des Unternehmens,
unter welchem das Unternehmen klagen und verklagt werden kann.
Bitte beachten Sie auch: Befindet sich das Unternehmen in Gründung („i. Gr. ) oder
in Liquidation („i. L. ), ist durch einen entsprechenden Zusatz darauf hinzuweisen, z.B.
„Muster GmbH i. Gr. bzw. „Muster UG (haftungsbeschränkt) i. L. .
Einzelunternehmer: Wenn Ihre Firma nicht im Handelsregister oder Gewerberegister
eingetragen ist, nennen Sie an dieser Stelle den Namen oder die Internetadresse Ihres
Shops bzw. Ihrer Webseite.
ANTWORT: Golden Marketplace
-2-
FRAGE: Besitzen Sie eine Umsatzsteuer-ID?
HILFSTEXT:
Eine in Deutschland vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus den
Buchstaben DE , gefolgt von 9 Ziffern. Es handelt sich nicht um die Steuernummer,
unter der Sie beim Finanzamt geführt werden und auch nicht um die zukünftig
vorgesehene Wirtschaftsidentifikationsnummer.
ANTWORT: Nein
-3-
FRAGE: Sind Sie ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG?
ANTWORT: Ja
-4-
FRAGE: Wie lautet der vollständige, nicht abgekürzte Vor- und Zuname des Inhabers?
ANTWORTEN:
FRAGE: Vorname
ANTWORT: Atakan Ismail
FRAGE: Name
ANTWORT: Öztunc
-5-
FRAGE: Angaben zur Anschrift und Kontaktmöglichkeit
ANTWORTEN:
FRAGE: Straße und Hausnummer
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Weddinger Str. 6
FRAGE: Postleitzahl
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: 40789
FRAGE: Ort
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Monheim am Rhein
FRAGE: Land
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: Deutschland
FRAGE: Telefon (keine Mehrwertdienste-Nummer)
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: 015750398697
FRAGE: E-Mail-Adresse
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
ANTWORT: atakanfisc@gmail.com
HILFSTEXT:
Es ist notwendig, eine ladungsfähige Anschrift im Impressum anzugeben. Eine
Postfachadresse z.B. reicht nicht aus.
-6-
FRAGE: Bieten Sie Ihren Internetdienst im Rahmen einer Tätigkeit an, die der
behördlichen Zulassung bedarf (z. B. Meister, Apotheker, Optiker etc.)?
HILFSTEXT:
Es gibt verschiedene Berufsgruppen, die von einer Behörde oder Ähnlichem überwacht
werden. Wenn Sie einer solchen Berufsgruppe angehören, müssen Sie darüber und
über die zuständige Aufsichtsbehörde informieren.
ANTWORT: Nein
-7-
FRAGE: Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung?
HILFSTEXT:
Wenn Sie einer Berufsgruppe angehören, die der behördlichen Zulassung bedarf (z. B.
Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten etc.) müssen Sie eine
Berufshaftpflichtversicherung führen. Geben Sie dazu im Impressum den Namen und
die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich des
Versicherungsschutzes an.
ANTWORT: Nein
-8-
FRAGE: Befinden sich auf Ihrer Webseite auch journalistisch-redaktionelle Texte?
HILFSTEXT:
Wenn Sie auf Ihrer Website auch redaktionelle Inhalte bereithalten, z. B. einen Blog,
müssen Sie gemäß § 18 MStV (Medienstaatsvertrag) einen Verantwortlichen mit
Namen und Anschrift benennen. Dabei kann Personenidentität mit dem Anbieter bzw.
einem Vertretungsberechtigten des Anbieters bestehen.
ANTWORT: Nein
-9-
FRAGE: Verkaufen Sie Elektrogeräte und sind Sie bei der stiftung ear registriert?
HILFSTEXT:
Diese Frage zielt darauf ab, ob Sie Elektrogeräte verkaufen und bei der stiftung ear
registriert sind. Wenn Sie nur Elektrogeräte verkaufen ohne bei der stiftung ear
registriert zu sein, können Sie diese Frage mit „Nein“ beantworten. Ob Sie sich bei der
Stiftung ear registrieren müssen, hängt davon ab, ob Sie als Hersteller des Produkts
gelten.
Sie dürfen Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf nur anbieten, wenn die
Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte bei der zuständigen Behörde (der stiftung ear)
mit der Geräteart und der Marke registriert sind und eine sog. WEEERegistrierungsnummer
(z.B. DE 12345678) haben. Ist dies nicht der Fall, gelten Sie als
fiktiver Hersteller und müssen sich selbst bei der stiftung ear registrieren und Ihre
eigene Registrierungsnummer angeben. Ein Verzeichnis der registrierten Hersteller
und registrierten Bevollmächtigten finden Sie hier.
ANTWORT: Nein
-10-
FRAGE: Sind Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet?
HILFSTEXT:
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nur für spezielle Bereiche (z.B.
Energieversorgung). Denkbar sind weiterhin Verpflichtungen aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft
o. ä. Sie können sich aber auch freiwillig einer akkreditierten
Verbraucherschlichtungsstelle anschließen. Eine Pflicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
besteht im Übrigen nicht.
Nach der Verordnung zur Online-Streitbeilegung benötigen Online-Händler einen
Verweis auf die EU-Plattform zur Lösung von Verbraucher streitigkeiten. Wenn Sie zur
Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet sind, wird die
Nennung der Plattform um einen Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung durch den
Verbraucher erweitert.
Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz müssen Online-Händler im Impressum
und in den AGB angeben, ob Sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet sind. Diese Information ist dem
Verbraucher zusätzlich nach Entstehen der Streitigkeit in Textform (z.B. per E-Mail) zu
bestätigen. Bitte stellen Sie sicher, dass keine Widersprüche zwischen Ihren Angaben
im Impressum und in den AGB entstehen.
Auch für Betreiber von Webseiten ohne direkte Online-Bestellmöglichkeit kann die
Information notwendig sein: Und zwar in den Fällen, wo Vertragsschlüsse
beispielsweise über Kontaktformulare angebahnt werden können.
ANTWORT: Nein
-11-
FRAGE: Sind Sie bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen?
HILFSTEXT:
Wichtiger Hinweis für eBay:
Bitte stellen Sie die Verlinkung des Verweises auf die Plattform zur Online-
Streitbeilegung her, wenn Sie den entsprechenden Absatz im eBay-Backend einfügen.
Details dazu finden Sie in der eBay-Integrationsanleitung oder auch hier.
ANTWORT: Nein
-12-
FRAGE: Bieten Sie entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende
Telemedien an und sind diese allgemein zugänglich?
HILFSTEXT:
Wenn entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Telemedien angeboten
werden und diese allgemein zugänglich sind, muss ein Jugendschutzbeauftragten
bestellt werden oder ein Beitritt bei einer Einrichtung der Freiwilligen
Selbstkontrolle erfolgen. Besonders relevant für Onlinehändler sind die
Produktbereiche Filme, Computer- und Konsolenspiele und Erotik.
Entscheidend ist nicht, ob die angebotenen Trägermedien (Filme oder Videospiele)
entwicklungsbeeinträchtigend sind, sondern lediglich, ob die Darstellungen auf dem
Online-Auftritt (also z.B. das Cover eines Spiels oder der Text dazu) jugendgefährdend
oder entwicklungsbeeinträchtigend sind. Allgemein zugänglich sind die Telemedien
dann, wenn diese von einem unbestimmten Personenkreis abgerufen werden können.
ANTWORT: Nein
-13-
Datenweitergabe an Dritte
Um Ihre Bestellung effizient abzuwickeln, geben wir erforderliche Kundendaten, die über eBay eingegeben wurden, an unseren Versandpartner Amazon weiter. Diese Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Bestellung und Lieferung und wird gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Wir verpflichten uns, Ihre Daten verantwortungsvoll und im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu nutzen.