1 Geltung der Bedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Die Anwendung der Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis
auf solche Bedingungen wird hiermit widersprochen.
2 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern keine ausdrückliche Bindungsfrist
genannt ist. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung
bleibt vorbehalten. Schriftlich bestätigte Liefertermine sind
keine Fixtermine: es bedarf der schriftlichen Mahnung zur Herstellung
des Verzugs.
3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind grundsätzlich ohne jeden Abzug sofort zahlbar.
Abweichende Zahlungsziele oder Skonti können nur individuell
vereinbart werden. Trotz abweichender Bestimmung des Kunden
dürfen wir Zahlungen zunächst auf ältere Schulden verrechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen,
es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
4 Lieferung und Gefahrübergang
Erfüllungsort für Lieferungen ist unsere Niederlassung oder das
jeweilige Herstellerwerk. Verladung und Versand erfolgen auf
unsere Veranlassung, aber auf Rechnung und Gefahr des Empfängers.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die
der Empfänger zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der
Versandbereitschaft an auf den Empfänger über.
5 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei
Verträgen mit Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware,
etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware
im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab,
die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der
Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns
vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Eine
Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets in unserem
Namen und in unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns
nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten
Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Wird
Vorbehaltsware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in sein
Hausgrundstück eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die aus
der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks entstehenden
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an.
6 Gewährleistung
Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen
soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich und die Alternative ohne erhebliche Nachteile für
den Kunden ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens
innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich
anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Transportschäden hat der
Kunde unverzüglich gegenüber dem Frachtführer oder Spediteur
anzuzeigen und die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem
Beförderer wahrzunehmen. Die Gewährleistungsfrist beträgt
gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung, gegenüber Verbrauchern
zwei Jahre. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-
oder Verlegeanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer
mangelfreien Montage oder Verlegeanleitung verpflichtet und
dies auch nur dann, wenn der Mangel der Anleitung der ordnungsgemäßen
Montage oder der Verlegung entgegen steht.
7 Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen
und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern
haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. Schadensersatzansprüche wegen
eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies
gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist.
8 Schlussbestimmungen
Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die zur Vertragsdurchführung
notwendigen personenbezogenen Daten innerhalb der
gesetzlich zulässigen Grenzen von uns verarbeitet und gespeichert
werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Rechts, ist Lübeck ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine der
vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
Stand April 2010