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Horizontaler Tischautoklaven Systec DE-45, defekt

der-gebrauchtwarenhandel
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    eBay-Artikelnr.:256506283776
    Zuletzt aktualisiert am 13. Mai. 2024 23:10:58 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

    Artikelmerkmale

    Artikelzustand
    Als Ersatzteil / defekt
    Artikel, der insgesamt nicht wie vorgesehen funktioniert oder nicht vollkommen funktionsfähig ist. Dazu zählen Artikel, die so schadhaft sind, dass die Nutzung erschwert wird, sowie Artikel, die eine Reparatur oder Wartung benötigen, oder auch Artikel, bei denen notwendige Teile fehlen. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
    Hinweise des Verkäufers
    “gebrauchter voll funktionsfähger Zustand”

    Artikelbeschreibung des Verkäufers

    Rechtliche Informationen des Verkäufers

    Hans-Jürgen Leyens
    Hans-Jürgen Leyens
    Südstr. 9
    53913 Swisttal
    Germany
    Kontaktinformationen anzeigen
    :nofeleT0499172371 94+
    :liaM-Eed.lednahnerawthcuarbeg-red@ofni
    Hans-Jürgen Leyens Monschauer Str. 151 52355 Düren Deutschland Telefon: +49 1732719940, E-Mail: info@der-gebrauchtwarenhandel.de Alternative Streitbeilegung.: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
    USt-IdNr.:
    • DE 249553965
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    Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
    Allgemeine Geschäftsbedingungen
     
    Geltungsbereich
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    Firma Leyens
    Monschauer Str. 151
    52355 Düren
     
    (im folgenden Verkäufer genannt)
     
     
     
    E-Mail: info@der-gebrauchtwarenhandel.de
     
    Tele Mobil.: +49 1732719940
     
    Steuer-Nr: 207 / 5141 / 1514
     
     
     
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    Der Verkäufer liefert die Ware gemäß der getroffenen Vereinbarung. Ist ein Liefertermin mit dem Kunden vereinbart, wird der Verkäuferdiesen Termin nach bestem Vermögen einhalten. Der Verkäufer ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen und diese zu fakturieren. Ist der Verkäufer aufgrund von bei dem Verkäufer und/oder bei deren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, Arbeitsausständen, Aussperrungen, behördlichen Anordnungen oder anderen Fällen höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert, den Kaufgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern oder die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so verlängert sich diese Frist um die Dauer der Behinderung. der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich von der Behinderung und deren voraussichtlicher Dauer in Kenntnis setzen. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, so haben beide Parteien das Recht von dem Vertrag zurückzutreten.
     
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    Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferte Ware nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zum dem gewöhnlichen oder den nach dem Vertrag bestimmten Gebrauch mindern oder aufheben. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Gebrauchstauglichkeit durch handelsübliche oder geringe oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Abmessung, Ausstattung, Gewicht oder Design bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist für alle von dem Verkäufer gelieferte Waren beträgt zwei Jahre. Der Kunde hat etwaige Mängel dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen nach deren Feststellung unter Übersendung des bei Lieferung übergebenen Lieferscheins in Kopie schriftlich an die unter Geltungsbereich genannte Adresse anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung bei dem Verkäufer. Unterlässt der Kunde die Benachrichtigung, so erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Ist der Kunde Unternehmer, so leistet der Verkäufer für Mängel der Ware zunächst Gewähr nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfü
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