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Motor VW 2,3 V5 20V AQN Golf4 Bora Seat Toledo2 New Beetle 170 PS 125kw in Stgt

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Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
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eBay-Artikelnr.:254399419821
Zuletzt aktualisiert am 19. Sep. 2023 20:21:52 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht: Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand ...
Produkttyp
Motor
Hubraum
2324 ccm
Anzahl der Zylinder
5
Produktgruppe
Antrieb Motor
Hersteller
VW

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Jens Werner Autoteile
Jens Werner
Burgstrasse 49
70569 Stuttgart
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT39833245710
:xaF566696561170
:liaM-Eed.enilno-t@96ujar
USt-IdNr.:
  • DE 272541065
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Stand 27.02.2024
 
Jens Werner Nutzfahrzeuge & Autoteile
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Ersatzteile (Fassung vom 24.02.2024)
Gebrauchtfahrzeug-/Ersatzteile-/Verkaufsbedingungen (Eigengeschäft)
 
Nachstehende Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge (Kaufgegenstand genannt) und Ersatzteile durch die Firma Jens Werner Nutzfahrzeuge & Autoteile (Verkäufer) im eigenen Namen:
I. Kaufvertrag/Übertragung von Rechten und Pflichten
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt hat, oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
3. Verkauf von Motoren/Ersatzteilen über eBay und andere Webseiten im Internet: Die Bestätigung des Kaufs seitens des Käufers über Klick auf den angebotenen Artikel sowie die Bezahlung durch den Kaufinteressenten ist nicht gleichbedeutend mit einem wirksamen Kaufvertrag. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Bestätigung des Verkaufs in Form der Rechnung/Auftragsbestätigung durch den Verkäufer/Anbieter zustande. Der Verkäufer behält sich bei einem Verkauf über eBay vor, den Verkauf abzubrechen, sollte die Bezahlung nicht innerhalb von 2 Werktagen auf dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben werden. – Die Rechnung des Verkäufers ist gleichbedeutend der Auftragsbestätigung., auch wenn diese nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung gekennzeichnet ist. Durch den Zahlungsausgleich der Rechnung/Auftragsbestätigung bestätigt der Käufer die Anerkennung der AGB des Verkäufers.
4. Bilder des Kaufgegenstandes in dem jeweiligen Angebot im Internet dienen der Anschauung und bilden nicht zwingend den angebotenen Artikel ab.
II. Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Standort des Kaufgegenstandes.
2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
III. Zahlung/Aufrechnung
1. Der Kaufpreis, die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
IV. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann 10 Tage bei Nutzfahrzeugen 3 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Frist von 10 Tagen bzw. 2 Wochen gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch auf 15 % des vereinbarten Kaufpreises.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 diesesAbschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
V. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung/Auftragsbestätigung abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Bei Nichtabnahme des Fahrzeugs verpflichtet sich der Käufer mit Abschluss des Kaufvertrages zu der Abstandszahlung/Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Kaufpreises. Zuzüglich zu der Vertragsstrafe kann der Verkäufer Schadensersatz verlangen.
Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadenbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderung aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, so sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wir nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
VII. Sachmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dies gilt auch für Personenkraftwagen, wenn der Käufer Unternehmer ist und den Kaufgegenstand zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs oder Verwertung erwirbt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, dienstbereiten und vom jeweiligen Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
 
3. a) Die Sachmängelhaftung bei Verkauf an Gewerbetreibende ist ausgeschlossen. Der vertragliche Lieferumfang (Vertragsgegenstand) bei Motoren und Getrieben beschränkt sich auf den Rumpfmotor bestehend aus Kurbelgehäuse und Zylinderkopf ohne jegliche Anbauteile und Nebenaggregate (bei Motoren ohne Ölwanne/Ventildeckel) und bei Automatikgetrieben auf das Getriebe ohne Wandler/ohne elektronisches Steuergerät. An dem gelieferten Motor/dem Getriebe verbliebene und nicht demontierte Anbauteile und Nebenaggregate unterliegen daher nicht der Sachmängelhaftung. Der Käufer anerkennt, dass diese Anbauteile und Nebenaggregate kostenfrei an dem Motor/Getriebe belassen wurden und schadhaft sein können. Der Verkäufer haftet nicht für durch die Inbetriebnahme dieser genannten Anbauteile und Nebenaggregate verursachte Schäden. Der Käufer ist gehalten, diese Anbauteile und Nebenaggregate durch geeignete eigene Anbauteile und Nebenaggregate zu ersetzen. Bei der Lieferung von Motoren erkennt der Käufer an, dass der Zahnriemen/die Steuerkette in Verbindung mit Kettenspanner, Gleitschienen und Wasserpumpe sowie der Ölfilter/das Ölsieb der Ölförderpumpe in der Ölwanne durch eine Fachwerkstatt (Meisterwerkstatt) zu erneuern sind und bei Nichterfüllung dieser Punkte die Gewährleistung erlischt. Im Gewährleistungsfall verpflichtet sich der Käufer, dem Verkäufer die Durchführung des(r) Ölwechsel in Verbindung mit der Erneuerung des Ölfilters durch eine Fachwerkstatt (Meisterwerkstatt) innerhalb der vom Hersteller des jeweiligen Motors festgelegten Intervalle mit dem vom Hersteller zugelassenen Motoröl nachzuweisen. Bei Verkauf an Endverbraucher besteht die Sachmängelhaftung nur bei Einbau durch eine Fachwerkstatt (Meisterbetrieb) Ein- und Ausbaukosten im Rahmen der Sachmängelhaftung werden von dem Verkäufer nicht übernommen. Die Kosten für die Rücksendung im Fall der Sachmängelhaftung/Nachbesserung an den Sitz des Verkäufers trägt der Käufer. Die Sachmängelhaftung beträgt abweichend von der seit 01.01.2022 gültigen gesetzlichen EU-Regelung 1 Jahr bei umgekehrter Beweislast nach 6 Monaten. Dies gilt bei Vertragsschluss zwischen den Parteien als ausdrücklich separat vereinbart.
b) Kosten für Einbau, Ausbau oder Umbau von gelieferten Ersatzteilen, Motoren, Getrieben, Aggregaten und Fahrzeugen, Mietwagen, Nutzungsausfall und sonstige Aufwendungen im Rahmen der Sachmängelhaftung/Mängelrüge werden von dem Verkäufer nicht übernommen. Die Kosten für die Rücksendung im Fall der Sachmängelhaftung/Nachbesserung an den Sitz des Verkäufers trägt der Käufer. Die Sachmängelhaftung beträgt 1 Jahr. Elektronische/elektrische Bauteile oder Aggregate, die in Verbindung mit Motoren/Getrieben geliefert werden (z.B. Getriebe mit Steuergeräten) sind von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Mit Motoren/Getrieben verbundene Steuergeräte/Elektronische Bauteile gelten als Nebenaggregate und sind von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen im Sinne von nicht demontierten und kostenfrei an Motor/Getriebe belassenen Aggregaten.
c) Im Schadensfall und bei Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung ist die gelieferte Ware (Motor, Getriebe oder sonstiges Ersatzteil) nicht zerlegt und vollständig an den Verkäufer zurückzusenden. Im Fall einer teilweisen oder vollständigen Demontage (zB Abbau des Zylinderkopfes, der Ölwanne, der Abdeckung des Ventilgehäuses oder einer teilweisen oder vollständigen Zerlegung bei Getrieben) erlischt die Sachmängelhaftung vollständig.
e) Macht der Käufer nach erfolgter Lieferung im Rahmen einer Mängelrüge Sachmängel geltend hat er dies dem Verkäufer schriftlich per Telefax, postalischer Briefzustellung oder gezeichneter E-Mail mitzuteilen und eine Frist von mindestens 2 Wochen für eine Nachbesserung bzw. Nacherfüllung einzuräumen. Bei erfolgloser erster Nacherfüllung/Nachbesserung ist der Verkäufer berechtigt, ein weiteres Mal nachzubessern. Der Käufer ist damit einverstanden.
 
VIII Haftung
 
1.Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossen Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zu Schadenregulierung durch die Versicherung.
Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursacht wurden.
2.Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3.Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden.
5. Die Ware ist bei Anlieferung noch im Beisein des Transporteurs auszupacken und auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Ggf. festgestellte Transportschäden sind dem Transporteur gegenüber unmittelbar vor der Warenannahme zu beanstanden. Zu einem späteren Zeitpunkt nach der Warenannahme festgestellte Transportschäden werden nicht berücksichtigt. Transportschäden sind dem Verkäufer unmittelbar nach Empfang der beschädigten oder unvollständigen Warensendung unverzüglich und maximal innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferdatum schriftlich anzuzeigen. Das Recht auf die Regulierung von Transportschäden erlischt bei nicht fristgemäßer Anzeige der Beschädigungen.
 
IX. Schiedsgutachterverfahren
(gilt nur für gebrauchte Pkw und Geländewagen)
 
1. Beide Vertragspartner können bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag mit Ausnahme über den Kaufpreis die für die des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegenstandes, erfolgen.
2. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
3. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
4. Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Vertragspartnern auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. 5. Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein. 6. Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.
 
 
 
 
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes ist der im Kaufvertrag genannte Betrieb des Verkäufers.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
jwteile54

jwteile54

100% positive Bewertungen
95 Artikel verkauft
Mitglied seit Mär 2012
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (32)

1***g (869)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Motor läuft super, alles tip top, netter Verkäufer, sehr zu empfehlen, vielen Dank, gerne wieder, 1+++
Antwort von jwteile54- Verkäufer jwteile54 hat auf Bewertung reagiert.- Verkäufer jwteile54 hat auf Bewertung reagiert.
Sehr geschätzter Kunde ! Sympathische Kommunikation. Gerne wieder ! Ebay hat den Kaufbetrag ohne Verschulden des Käufers grundlos erst nach 3 Wochen an uns weitergeleitet. Wahnsinn !
z***z (2651)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles bestens, vielen Dank.
i***p (524)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Genau wie beschrieben. Gerne wieder