Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen die vom ZVEI e. V., Frankfurt empfohlenen Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in der Fassung vom Januar 2002 mit folgenden Ergänzungen und Abweichungen zu Grunde. Bei abweichenden oderergänzenden Vereinbarungen - insbesondere wiedersprechenden Geschäftsbedingungen - ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der Electrotechnical Solutions GmbH erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen der schriftlichen(Auftrags-) Bestätigung durch die Electrotechnical Solutions GmbH.
2.Preise
Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager. Fracht, Verpackung und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Zahlungen erfolgen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug.
3.Liefertermine
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Käufer und von der Electrotechnical Solutions GmbH im Einzelfall als verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Liefertermine und Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses der Electrotechnical Solutions GmbH liegen (z. B. Nichteinhalten von Lieferterminen eines Unterlieferanten), so verlängert sich die Frist entsprechend. Die Electrotechnical Solutions GmbH behält sich vor, in diesem Falle vom Auftrag zurückzutreten. Die Electrotechnical Solutions GmbH ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen in Teillieferungen auszuführen. Werden zur Ausführung eines Auftrags benötigte Komponenten abgekündigt, oder steigen sie unverhältnismäßig (über 10%) im Preis, so wird dies als unvorhersehbares Hindernis gewertet.
4.Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die Electrotechnical Solutions GmbH auf den Käufer über.
5.Eigentumsvorbehalt
Die Electrotechnical Solutions GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Der Käufer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Der Käufer ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Electrotechnical Solutions GmbH nicht nachkommt, zur Weiterveräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von der Electrotechnical Solutions GmbH hinweisen und die Electrotechnical Solutions GmbH unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer tritt an die Electrotechnical Solutions GmbH schon jetzt sicherheitshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung zu-stehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Produkte ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Electrotechnical Solutions GmbH kann den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, ist die Electrotechnical Solutions GmbH jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Die Electrotechnical Solutions GmbH wird die Sicherheiten auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
6.Gewährleistung
Bei den Baugruppen übernimmt die Electrotechnical Solutions GmbH die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Ware beim Käufer. Werden während der Gewährleistungszeit Teile ausgetauscht, so endet die Gewährleistung für diese Teile mit Ablauf der Gewährleistung für das Produkt. Der Käufer wird die Ware unverzüglich untersuchen und seiner Rügepflicht (§377 HGB) nachkommen. Die Electrotechnical Solutions GmbH verpflichtet sich, mangelhafte Produkte nach eigener Wahl nachzubessern oder durch mangelfreie Produkte zu ersetzen. Hierfür sind die Produkte an die Electrotechnical Solutions GmbH portofrei zuzusenden. Nicht von Electrotechnical Solutions GmbH vorgenommene Eingriffe oder Veränderungen am Produkt sowie unsachgemäße Behandlung führen zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Eine Übertragung der Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Der Käufer gewährt der Electrotechnical Solutions GmbH zur etwaigen Mängelbeseitigung die nach billigem Ermessen von der Electrotechnical Solutions GmbH erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Käufer diese, ist die Electrotechnical Solutions GmbHvon der Gewährleistungspflicht befreit. Im Falle einer bereits erfolgten Integration eines Electrotechnical Solutions GmbH Produktes in ein z.B. übergeordnetes System, muss das Produkt bei Rückgabe wieder in einen Zustand gebracht werden, wie es bei der Auslieferung den Kunden erreichte. Bei Fremdprodukten entsteht gegenüber der Electrotechnical Solutions GmbH kein Gewährleistungs-oder Haftungsanspruch. Hier gelten die Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Sollte ein Produkt im Einzelfall den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen und sollte gegen die Electrotechnical Solutions GmbH eine bestandkräftige Untersagungsverfügung ergangen sein, so ist die Electrotechnical Solutions GmbH verpflichtet, nach eigener Wahl entweder den sicherheitstechnischen Mangel zu beseitigen oder das Produkt auszutauschen.
7.Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die Electrotechnical Solutions GmbH sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Electrotechnical Solutions GmbH, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Ablieferung der Produkte.
8.Zugesicherte Eigenschaften
Die Angaben in Katalogen, Werbungen, Datenblättern usw. sind Merkmale. Zugesicherte Eigenschaften bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Electrotechnical Solutions GmbH. Die Electrotechnical Solutions GmbH übernimmt keine Haftung für Fehler in Handbüchern. Technische und preisliche Änderungen bleiben der Electrotechnical Solutions GmbH vorbehalten.
9.Transportschäden
Äußerlich sichtbare Transportschäden sind auf den Frachtpapieren vom Frachtführer zu bestätigen. Sonstige Transportschäden sind unverzüglich, jedenfalls nicht später als drei Tage nach Empfang der Ware an die Electrotechnical Solutions GmbH zu melden.
10.Gültigkeit
Diese AGB gelten ab 01.01.2008.
11.Sonstiges
Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der Electrotechnical Solutions GmbH übertragen. Gegen Ansprüche der Electrotechnical Solutions GmbH kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist. Die Parteien verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pößneck.
Electrotechnical Solutions GmbH
Malmsgelänge 11
07381 Pößneck
Deutschland