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2qm Carbongewebe 245g/m² Köper, Kohlefaser, CFK, Z-HGC-Twill245, Rollenversand!

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eBay-Artikelnr.:173042455986
Zuletzt aktualisiert am 18. Jul. 2022 20:38:56 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
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Carbongewebe
Marke
Z-Composite
Herstellernummer
Z-HGC-Twill245
Herstellungsland und -region
Deutschland

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Zeisberg Carbon GmbH
Zeisberg Carbon GmbH
Voltmerstr. 65
30165 Hannover
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT838179651150
:liaM-Emoc.nobrac-grebsiez@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 320958670
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verkaufs- und Lieferbedingungen, der Zeisberg Carbon GmbH.
 
I. Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Zeisberg Carbon GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten daher auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Geschäftsbedingungen, gleich ob in Gestalt von Gegenbestätigungen oder sonstigen Formularen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufs- und Lieferbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn die Zeisberg Carbon GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht In der Entgegennahme von Warenlieferungen sowie in einer Auftragserteilung liegt gleichfalls kein Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Warenlieferanten bzw. Auftraggebers. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Zeisberg Carbon GmbH und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt nicht für Abreden, welche nach Vertragsschluss zwischen den Parteien getroffen werden.
 
II. Angebot und Vertragsschluss
Annahmeerklärungen durch die Zeisberg Carbon GmbH und sämtliche Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes, zustande. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind nur wirksam, wenn sie durch eine vertretungsberechtigte Person von der Zeisberg Carbon GmbH abgegeben werden. Vertretungsberechtigt in diesem Sinne sind die Gesellschafter der Zeisberg Carbon GmbH.
 
III. Preise
(a) Es gelten die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von der Zeisberg Carbon GmbH genannten Preise.
(b) Erhöhen sich nach Vertragsschluss die Material-, Lohn-, und/oder sonstigen Kosten, ist die Zeisberg Carbon GmbH berechtigt, den ursprünglich vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.
(c) Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Verpackung ab Lager Zeisberg Carbon GmbH. Die Zeisberg Carbon GmbH ist berechtigt die Kosten für Verpackung, Transport, Montage, Versicherung und sonstige Nebenleistungen gesondert und zusätzlich zu berechnen. Der Käufer trägt auch sämtliche an seinem Sitz entstehenden Gebühren, Abgaben, Zölle und Steuern, auch wenn sie auf noch zu erlassenden Gesetzen beruhen. Ist der Preis in ausländischer Währung zu entrichten, so ist hierdurch nur das Zahlungsmittel bestimmt; die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Euro-Betrag, den der Besteller nach dem amtlichen Kurs am Tage des Vertragsabschlusses zu zahlen gehabt hätte.
(d) Bei Lieferungen und Leistungen aus der Bundesrepublik Deutschland in Länder außerhalb der EU hat der Käufer den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Käufer unverzüglich die für Lieferungen innerhalb der BR Deutschland anfallende Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag zu zahlen.
(e) Bei Lieferungen und Leistungen von einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat der EU hat der Käufer vor der Ausführung des Umsatzes seine USt-Identifikations-Nummer mitzuteilen, unter der er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Andernfalls hat der Käufer auf die Lieferungen und Leistungen von der Zeisberg Carbon GmbH zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen. Bei Abrechnungen von Lieferungen und Leistungen von der BR Deutschland in andere EU-Mitgliedsstaaten kommt die Umsatzsteuerregelung des jeweiligen Empfänger-Mitgliedsstaates zur Anwendung, wenn entweder der Käufer in einem anderen EU-Land zur Umsatzsteuer registriert ist oder der Zeisberg Carbon GmbH in diesem Empfängerland zur Umsatzsteuer registriert sind.
 
IV. Liefer- und Leistungszeit
(a) Liefertermine oder Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Sollte eine solche Frist mündlich vereinbart worden sein, wird eine schriftliche Bestätigung durch die Zeisberg Carbon GmbH erfolgen, bzw. seitens des Käufers eingeholt werden. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Datum der Auftragsbestätigung. Die vertragliche Leistungszeit ist eingehalten, sofern die Zeisberg Carbon GmbH innerhalb der Lieferfrist die Ware an die den Transport durchführende Person übergeben hat oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt hat.
(b) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch die Zeisberg Carbon GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich geschuldeten Verpflichtungen – Mitwirkungshandlungen, Vorauszahlungen etc. - des Käufers voraus. Die Lieferfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von der Zeisberg Carbon GmbH aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen der Zeisberg Carbon GmbH gegenüber im Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.
(c) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Zeisberg Carbon GmbH die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. , auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von der Zeisberg Carbon GmbH eintreten, - hat die Zeisberg Carbon GmbH nicht zu vertreten, selbst wenn Fristen und Termine verbindlich vereinbart sind. Die Zeisberg Carbon GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferungs- bzw. Leistungszeit um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben oder wegen des noch nicht oder teilweise nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(d) Sofern die Behinderung im Sinne der Ziff. IV c länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Macht die Zeisberg Carbon GmbH von ihrem Recht gemäß Ziff. IV c Gebrauch, stehen dem Käufer keine Schadensersatzansprüche zu, sofern die Zeisberg Carbon GmbH den Käufer unverzüglich benachrichtigt und ihn von der getroffenen Entscheidung in Kenntnis setzt. In diesem Fall sind lediglich geleistete Anzahlungen zurück zu gewähren. Sollte die Zeisberg Carbon GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsendschädigung in Höhe von 2 % für jeden Monat des vollendeten Verzuges, höchstens jedoch bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von Zeisberg Carbon GmbH.
(e) Die Zeisberg Carbon GmbH ist zu Teillieferungen und –leistungen jederzeit berechtigt, sofern diese im Interesse des Käufers erfolgen, für diesen zumutbar sind oder dieser zustimmt.
(f) Die Leistungspflicht von der Zeisberg Carbon GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, gleich auf welchem Grunde die Nichtbelieferung von der Zeisberg Carbon GmbH beruht.
(g) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die Zeisberg Carbon GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
 
V. Widerrufsrecht
§ 312g Abs. 2 BGB neue Fassung
Für Waren, die nach Kundenspezifikation konfektioniert bzw. angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind, gilt kein Widerrufsrecht.
Dieses trifft auf alle unsere Gewebe, Gelege und Folien zu, da wir diese entsprechend Ihrer Bestellung konfektionieren.
 
Entsprechend § 357 Abs. 6 BGB neue Fassung trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
 
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger bzw. einem Dritten, der die Ware in Besitz genommen hat (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB neue Fassung in Verbindung mit § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB neue Fassung.
 
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
Zeisberg Carbon GmbH
Voltmerstr. 65
30165 Hannover
 
HRB 217487
Geschäftsführer: Zeisberg, Larisa; Zeisberg, Marcel
 
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten (§ 357 Abs. 7 BGB neue Fassung). Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
 
Ende der Widerrufsbelehrung
 
 
VI. Gefahrenübergang
(a) Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist Erfüllungsort für die Leistung von der Zeisberg Carbon GmbH je nach Wahl von der Zeisberg Carbon GmbH ausschließlich Zulieferwerk oder Lager von der Zeisberg Carbon GmbH. Die Zeisberg Carbon GmbH zeigt dem Käufer die Versandbereitschaft an. Mit Zugang der Mitteilung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
(b) Ist vereinbart, dass die Zeisberg Carbon GmbH die Ware an den Käufer versendet (Schickschuld), bleibt Erfüllungsort das Zulieferwerk oder das Lager von der Zeisberg Carbon GmbH. Vorbehaltlich der Regelung unter Ziff. V a) geht die Gefahr spätestens bei Übergabe an den Frachtunternehmer auf den Käufer über. Der Versand erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung grundsätzlich auf Rechnung des Käufers, wobei die Zeisberg Carbon GmbH Versandweg und die Versandart bestimmt. Erfolgt die Sendung frachtfrei, schuldet die Zeisberg Carbon GmbH lediglich einen nach Art und Umfang üblichen Transport zu dem vom Käufer benannten Ziel zu den bei Vertragsschluss herrschenden Frachtpreisen. Mehrkosten, die aufgrund von Frachtpreiserhöhungen nach Vertragsschluss, aufgrund von besonderen Versandwünschen oder durch Versanderschwerungen auftreten, die nicht von der Zeisberg Carbon GmbH zu vertreten sind, hat der Käufer zu tragen.
 
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen und einschließlich aller Forderungen, die der Zeisberg Carbon GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Zeisberg Carbon GmbH folgende Sicherheiten gewährt.
(a) Die Zeisberg Carbon GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Zeisberg Carbon GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum von der Zeisberg Carbon GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die Zeisberg Carbon GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von der Zeisberg Carbon GmbH unentgeltlich. Ware, an der der Zeisberg Carbon GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(b) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen des Käufers sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent, tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an der Zeisberg Carbon GmbH ab. Die Zeisberg Carbon GmbH ermächtigt den Käufer unwiderruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für Rechnung von der Zeisberg Carbon GmbH im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesen Fällen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und nach Wahl von der Zeisberg Carbon GmbH den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(c) Die unter b) genannten Sicherheiten wird die Zeisberg Carbon GmbH auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von der Zeisberg Carbon GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die Zeisberg Carbon GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Zeisberg Carbon GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Zeisberg Carbon GmbH berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware gilt – sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht oder die Zeisberg Carbon GmbH eine entsprechende Erklärung abgibt – nicht als Rücktritt vom Vertrag.
 
VIII. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen von der Zeisberg Carbon GmbH sofort netto nach Anzeige der Versandbereitschaft ohne Abzug zahlbar. Die Zeisberg Carbon GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Die Zeisberg Carbon GmbH wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Zinsen und Kosten entstanden, so ist die Zeisberg Carbon GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur Zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungs Statt angenommen. Eine Zahlung gilt als bewirkt, wenn die Zeisberg Carbon GmbH über den Betrag in der Bundesrepublik Deutschland frei verfügen kann. Einziehungs- und Diskontspesen, Kosten einer Prolongation, Weiterbegebung usw. trägt der Besteller. Sofern der Zeisberg Carbon GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt oder dem Käufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen und die Annahme von der Zeisberg Carbon GmbH rechtfertigt, dass auf Seiten des Käufers eine wesentliche Vermögensverschlechterung eingetreten ist, so ist die Zeisberg Carbon GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Dies gilt auch, sofern die Zeisberg Carbon GmbH Schecks angenommen hat. Die Zeisberg Carbon GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
 
IX. Schadensersatz
Tritt die Zeisberg Carbon GmbH oder der Käufer aus einem von dem Käufer zu vertretenden Umstand vom Vertrag zurück oder gelangt der Vertrag aus vom Käufer zu vertretenden Gründen nicht zur Durchführung, ist die Zeisberg Carbon GmbH berechtigt, ohne weiteren Nachweis einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes für Aufwendungen und entgangenen Gewinn zu verlangen.
Die Zeisberg Carbon GmbH hat das Recht, vom Tage der Fälligkeit ab Zinsen in banküblicher Höhe vom Käufer zu verlangen.
Dem Käufer bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, wie auch die Zeisberg Carbon GmbH einen höheren Schaden nachweisen kann.
 
X. Mängelgewährleistung
Der Käufer hat die Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne der §§ 377, 378 BGB zu beachten. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lieferung von Chemikalien Stichproben zu nehmen und eine Analyse durchzuführen. Als unverzüglich gerügt im Sinne des § 377 HGB gilt eine Frist von 10 Tagen
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei Vorliegen von Sachmängeln liefert die Zeisberg Carbon GmbH nach Wahl Ersatz, gewährt Preisnachlass oder verpflichtet sich zur Nachbesserung. Sollte eine Nachlieferung und Nachbesserung endgültig fehlgeschlagen sein, kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Sollte der Käufer verlangen, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Zeisberg Carbon GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von der Zeisberg Carbon GmbH zu bezahlen sind.
Änderungen in der Konstruktion und Beschaffenheit der von der Zeisberg Carbon GmbH gelieferten Ware entsprechen dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen, die die Zeisberg Carbon GmbH oder deren Zulieferanten nach Vertragsschluss allgemein vornehmen und die Qualitäts- und Funktionsfähigkeit des gelieferten Produktes nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Die Vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
 
XI. Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Zeisberg Carbon GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur soweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Hinblick auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Zeisberg Carbon GmbH, bzw. deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Im Falle der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung von der Zeisberg Carbon GmbH, bzw. deren Hilfspersonen ausgeschlossen.
Die Haftung von der Zeisberg Carbon GmbH beschränkt sich auf die Höhe des jeweiligen Warenwertes.
 
XII. Schlussbestimmungen
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Zeisberg Carbon GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hannover. Für Rechtsstreitigkeiten mit einem Käufer, der nicht oder nur als Minderkaufmann (§4 HGB) in das Handelsregister eingetragen ist, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Käufer ansässig ist. Die Zeisberg Carbon GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller in Hannover zu verklagen, wenn er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder seinen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
Anwendungstechnische Hinweise, Auskünfte und Angaben durch die Zeisberg Carbon GmbH erfolgen unverbindlich, es sei denn, die Zeisberg Carbon GmbH übernimmt eine vertragliche Beratungspflicht. Für die Beachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften bei Verwendung der gelieferten Waren ist der Käufer verantwortlich.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Z-Composite

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Verkäuferbewertungen (909)

g***4 (309)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Dieser Verkäufer ist mega in seinen Service Leistungen, DHL hatte meinen Artikel beim abholen vom Verkäufer nicht gescannt und somit kam es erstmal nicht pünktlich bei mir an worauf der Verkäufer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat damit es so schnell wie möglich geliefert wird und mir sogar angeboten wenn es bis Donnerstag nicht da ist wird er ein über Nacht Express los schicken auf seine Kosten also hier ist der Kunde König! Vielen Dank für die Unterstützung!!!
6***e (732)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Alles ok
i***n (139)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
Top, alles super.
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