Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Freimuth-Service für die Instandsetzung von Bosch Mengenteilern und Warmlaufreglern
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Freimuth-Service, Inh. Julian Freimuth, Am Südwestfriedhof 11, 44137 Dortmund, (nachfolgend Freimuth-Service genannt) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Instandsetzung von Bosch Mengenteilern und Warmlaufreglern.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, sobald Freimuth-Service den Auftrag des Kunden zur Instandsetzung eines Bosch Mengenteilers und/oder Warmlaufreglers durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Arbeiten annimmt.
2.2. Angebote von Freimuth-Service sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Leistungsumfang
3.1. Freimuth-Service verpflichtet sich zur fachgerechten Instandsetzung von Bosch Mengenteilern und Warmlaufreglern gemäß dem Stand der Technik.
3.2. Die Instandsetzung umfasst die Prüfung, Reinigung, Einstellung, Instandsetzung oder den Austausch defekter Bauteile des Mengenteilers und/oder Warmlaufreglers. Der Kunde wird vorab über den konkreten Leistungsumfang und eventuelle Zusatzkosten informiert.
3.3. Freimuth-Service ist berechtigt, zur Durchführung der Arbeiten Dritte als Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise für die Instandsetzung richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder dem im Auftrag festgelegten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Zusätzliche, im Rahmen der Instandsetzung notwendige Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde wird darüber vor Beginn dieser zusätzlichen Arbeiten informiert.
4.3. Die Zahlung ist ohne Abzüge sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Freimuth-Service berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, Freimuth-Service alle für die Instandsetzung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
5.2. Mängel, die bereits vor der Instandsetzung bekannt sind, sind Freimuth-Service unverzüglich anzuzeigen.
5.3. Der Kunde ist verpflichtet, defekte Mengenteiler und/oder Warmlaufregler frei von Betriebsstoffen (z.B. Öl, Kraftstoff) und gereinigt an Freimuth-Service zu übergeben.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet mit Einbau des Mengenteilers und/oder Warmlaufreglers den Systemdruck der Benzinpumpe nach Herstellervorgaben zu überprüfen und ggfs. anzupassen. Zusätzlich ist der CO Wert des Kraftfahrzeuges einzustellen.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Freimuth-Service gewährleistet die sachgemäße und fachgerechte Durchführung der Instandsetzungsarbeiten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Instandsetzungsleistung.
6.2. Mängel, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, sind Freimuth-Service unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Freimuth-Service behält sich das Recht vor, nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Ersatz zu beheben.
6.3. Freimuth-Service haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Freimuth-Service nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die instandgesetzten Mengenteiler und Warmlaufregler bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum von Freimuth-Service.
7.2. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Kunde nicht berechtigt, die instandgesetzten Mengenteiler und Warmlaufregler an Dritte zu veräußern oder zu verpfänden.
8. Abnahme und Gefahrübergang
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Instandsetzungsleistung nach Fertigstellung abzunehmen, sofern die erbrachte Leistung vertragsgemäß ist. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Mitteilung über die Fertigstellung rügt.
8.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
9. Rücksendung und Versand
9.1. Die Rücksendung der instandgesetzten Mengenteiler und Warmlaufregler erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen.
9.2. Freimuth-Service haftet nicht für Schäden oder Verluste während des Versands, sofern der Kunde nicht ausdrücklich einen versicherten Versand verlangt und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Freimuth-Service, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Diese AGB umfassen die wesentlichen Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Freimuth-Service und ihren Kunden im Bereich der Instandsetzung von Bosch Mengenteilern und Warmlaufreglern.