|Eingestellt in Kategorie:
Sie haben so einen Artikel?

Containerlack Einschichtlack 3in1 Korrosionsschutz Lack Mattlack in RAL PG1 25kg

Artikelzustand:
Neu
4 verfügbar / 22 verkauft
Preis:
EUR 282,63
(inkl. MwSt.)
(EUR 11,31 / kg)
Voll im Trend. Schon 22 verkauft.
Versand:
Ggf. kein Versand nach USA. Für Versandoptionen lesen Sie die Artikelbeschreibung oder kontaktieren Sie den Verkäufer. Weitere Detailsfür Versand
Standort: Magdeburg, Deutschland
Lieferung:
Weitere Infos zur Lieferzeit in der Artikelbeschreibung
Rücknahmen:
Zahlungen:
     

Sicher einkaufen

eBay-Käuferschutz
Geld zurück, wenn etwas mit diesem Artikel nicht stimmt. 

Angaben zum Verkäufer

Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Gefahrenhinweise

FlammeAusrufezeichenGesundheitsgefahrUmwelt
Gefahr
Flüssigkeit und Dampf entzündbar.Verursacht Hautreizungen.Verursacht schwere Augenreizung.Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
eBay-Artikelnr.:152954548069
Zuletzt aktualisiert am 28. Nov. 2023 12:41:12 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Besonderheiten
Enthält Zink (Korrosionsschutz)
Glanzgrad
Matt
Marke
PROFI Hausmarke
RAL-Farbe
getönt nach RAL Farbton Preisgruppe 1
Herstellernummer
52-0215
Verwendung
auf Eisen und Stahl, Containerfarbe
Produktart
Dickschichtlack
Herstellungsland und -region
Deutschland
Farbe
Grund- u. Deckbeschichtung
EAN
Nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Ronald Modler Farben + Verpackungen
Ronald Modler
Am Hansehafen 33
39126 Magdeburg
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT53261271930
:liaM-Eed.enilno-t@negnukcaprevnebrafreldom
USt-IdNr.:
  • DE 238091139
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Eigentumsvorbehalt
 
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderunegn des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag und somit zur Rücknahme der Waren berechtigt - ohne Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB - und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Dies gilt auch bei Teilzahlungsvereinbarungen, wenn der Käufer insgesamt mit zwei Raten oder einem Betrag, der in der Summe zwei Raten entspricht, in Verzug gerät. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer der eidesstaatlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
 
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen:
Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen - in Höhe des zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises zuzüglich etwaiger Verzugszinsen und Mahnkosten - mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritten erwachsen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordungsgemäß nachkommt.
 
Der Käufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Das gleiche gilt, wenn die Ware zusammen mit anderen Waren, die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft werden.
 
3. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bdingungen. Werden die Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und untrennbar vermischt oder ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
 
 
Zahlungsbedingungen
 
Vor Erhalt der Ware Überweisung auf unser Konto oder Barzahlung nach Erhalt der Ware.
 
 
Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Ansprüchen und etwaiger Rechtsstreitigkeiten ist Magdeburg, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Vertragspartner nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB, ist der Gerichtsstand für das Mahnverfahren ebenfalls Magdeburg.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
ronaldmodlerfarbenverpackungen

ronaldmodlerfarbenverpackungen

94,7% positive Bewertungen
3.819 Artikel verkauft
Shop besuchenKontakt
Mitglied seit Mär 2008
Antwortet meist innerhalb 24 Stunden

Detaillierte Verkäuferbewertungen

Durchschnitt in den letzten 12 Monaten

Genaue Beschreibung
4.8
Angemessene Versandkosten
5.0
Lieferzeit
4.5
Kommunikation
4.8
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer

Verkäuferbewertungen (1.466)

8***k (75)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
schnelle lieferung super Beratung ,gerne wieder
n***b (926)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
alles super
n***b (926)- Bewertung vom Käufer.
Vor über einem Jahr
Bestätigter Kauf
alles super
Alle Bewertungen ansehen