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eBay-Artikelnr.:125013234899
Zuletzt aktualisiert am 21. Sep. 2023 05:27:45 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Gebraucht
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Hinweise des Verkäufers
“Siehe Fotos”
Kompatibles Jahr
0000000
Kraftradmarke
Unbekannt
Material
Stahl
OE/OEM Referenznummer(n)
000000000
Farbe
Schwarz
Markenkompatibilität
DKW
Hersteller
Unbekannt
Einbauposition
Vorne
Kraftradtyp
Oldtimer-Motorrad
Oldtimer-Teil
Ja

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Klaus Löhr Motorradteile
Klaus Löhr
Alte Moselstrasse 42
56332 Löf
Germany
USt-IdNr.:
  • DE 316323973
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
AGBs
 
§ ALLGEMEINES
 
1.Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2.Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3.Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluß und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
4.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile läßt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
5.Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers.
6.Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
 
 
 
§2 ANGEBOTE, LEISTUNGSUMFANG, VERTRAGSABSCHLUSS
 
1.Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
2.Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
3.Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
4.Teillieferungen sind zulässig.
5.Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
6.Die angebotenen Artikel gelten nur solange der Vorrat reicht.
 
§3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
 
1.Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn der Verkäufer kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.
2.Liegen zwischen Vertragsschluß und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne daß eine Lieferverzögerung des Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
4.Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
5.Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Preise.
 
 
 
§4 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKHALTUNG
 
1.Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
§5 LIEFERFRIST
 
1.Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterläßt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Käufer veranlaßte Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
 
§6 GEFAHRENÜBERGANG
 
1.Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
 
 
 
§7 EIGENTUMSVORBEHALT
 
1.Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
2.Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer bereits ab.
3.Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
4.Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.
5.Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
 
 
 
§8 GEWÄHRLEISTUNG
 
1.Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterläßt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB.
2.Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
3.Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
 
 
 
§9 HAFTUNG
 
Ich/wir weise/weisen darauf hin, dass es sich im Rahmen meiner/unserer geschäftlichen Tätigkeit (Handel mit gebrauchten und neuen Motorrad-Teilen, Handel mit Mo.-Zubehör aber KEIN Reparatur-Betrieb) meist um gebrauchte Teile handelt, die bereits ein-oder mehrfach ausgebaut, verbaut benützt oder verwendet wurden. Diese gebr. Teile unterliegen daher einem Verschleiß bzw. haben Verschleiß –und oder Gebrauchsspuren. Diese gebrauchten Teile müssen nach Erhalt/Lieferung sofort und vor der Montage geprüft werden. Dies sollte bestenfalls durch einen Motorrad-Fachbetrieb/KFZ-Meister-Betrieb geschehen, nicht zuletzt deshalb, da diese gebrauchten Teile auch aus Unfall-Motorrädern stammen können. Ich/wir sind nur Gebrauchtteile-Händler, eine Prüfung der gebr. Teile kann durch mich/uns nicht über eine visuelle Sichtprüfung bzw. einfache mechanische Prüfung hinausgehen. Ich/wir haften daher nur für Mängel oder Schäden an den Teilen selbst, eventuelle Folgeschäden werden ausgeschlossen, ebenso weitere Ansprüche des Käufers, egal aus welchem Rechtsgrund. Teile die aus neuen Motorrädern ausgebaut wurden sind rechtlich betrachtet Gebrauchtteile. Und unterliegen somit auch der gesetzl. Gewährleistungspflicht von 1 Jahr nach Erhalt bzw. Übergabe der Ware. Elektronische Neu –oder Gebrauchtteile sind vom Umtausch ausgeschlossen soweit sie nicht nachweislich von einer Motorrad-Fachwerkstatt/Vertragshändler/KFZ-Meisterbetrieb verbaut wurden. Im Einzelfall kann ich/können wir einen Nachweis von einer Fachwerkstatt/Vertragshändler/KFZ-Meisterbetrieb bezüglich Prüfung, korrekter Montage und richtiger Handhabung verlangen.
 
Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Haftung
 
 
 
§10 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
 
1.Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Koblenz vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
2.Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
3.Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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