Die nachfolgenden Richtlinien enthalten Informationen dazu, was in Angeboten zulässig ist, und wie Sie erfolgreich verkaufen können.
Häufig gestellte Fragen
Ich bin nicht sicher, ob der Artikel, den ich verkaufen möchte, bei eBay zulässig ist. Wo kann ich mehr erfahren?
Einige Artikel sind auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen oder eBay-Grundsätzen nicht zulässig oder können nur unter bestimmten Umständen eingestellt werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Artikel zulässig ist, finden Sie in unserem Grundsatz zu unzulässigen Artikeln mehr Details dazu, was Sie verkaufen können und was nicht.
Warum wurde mein Angebot entfernt?
Damit eBay ein sicherer Marktplatz bleibt, entfernen wir ggf. Angebote, die gegen unsere Grundsätze verstoßen. Wenn wir Ihr Angebot entfernen, senden wir Ihnen eine E-Mail mit der Begründung an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse und hinterlegen diese in Ihren „Nachrichten“.
Ich kann meine Angebote nicht auf der Website finden. Was ist passiert?
Möglicherweise haben Ihre Angebote gegen einen Grundsatz verstoßen und wurden entfernt. Wenn Sie von uns jedoch keine E-Mail über das Entfernen Ihrer Angebote erhalten haben, ist deren Platzierung in den Suchergebnissen möglicherweise nicht hoch genug.
Um die Platzierung in den Suchergebnissen zu verbessern, erstellen Sie Ihre Angebote mit einer aussagekräftigen Artikelbeschreibung. Verfassen Sie eine deutliche Artikelbezeichnung und Beschreibung, stellen Sie Ihren Artikel in der richtigen Kategorie ein und machen Sie Angaben zu allen vorgeschlagenen Artikelmerkmalen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite zum Optimieren Ihrer Angebote für beste Ergebnisse.
Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.
Auf einen Blick: Unsere Grundsätze für das Einstellen von Artikeln
Grundsatz zur Nutzung fremder Bilder oder Beschreibungen in eBay-AngebotenUm potenziellen Käufern Ihre Artikel genau zu beschreiben und dabei keine Inhaltsrechte anderer Personen zu verletzen, sollten Sie Ihre eigenen Beschreibungen verfassen sowie Ihre eigenen Bilder oder Bilder aus dem eBay-Katalog verwenden.
Grundsatz zu Angeboten ohne Artikel oder DienstleistungIn allen Angeboten bei eBay muss ein physischer Artikel oder eine konkrete Leistung angeboten werden. Angebote, die leer sind oder in denen kein konkreter Artikel oder keine Leistung angeboten wird, sind nicht zulässig, da sie Käufer in die Irre führen können und das Betrugsrisiko erhöhen.
Grundsatz zur Manipulation von SuchergebnissenErfahren Sie, warum Suchergebnisse bei eBay nicht durch das Hinzufügen von beliebten Suchbegriffen – wenn diese keinerlei Bezug zu Ihrem Angebot haben – manipuliert werden dürfen.
Grundsatz zur Angabe des ArtikelstandortsUm Käufern klare Angaben zu Versandkosten und Lieferzeiten bereitzustellen, müssen die Angebote aller Verkäufer klare und genaue Informationen zum Artikelstandort enthalten.
Grundsatz zur Verwendung von SkriptsprachenAktive Inhalte in Angeboten können sich negativ auf das Nutzererlebnis auswirken, da sie Ladezeiten und Sicherheitsrisiken erhöhen. Daher sind sie in Angeboten bei eBay nicht zulässig.
Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-ArtikelseitenErfahren Sie, warum Angebote keine Links enthalten dürfen, die Kunden zu einer anderen Website als eBay führen.
Grundsatz zum Einstellen von mehreren identischen AngebotenEs darf vom selben Verkäufer jeweils nur ein Festpreisangebot eines identischen Artikels eingestellt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass Käufern unterschiedliche Optionen von mehreren Verkäufern angezeigt werden.
Grundsatz zu Lieferzeiten und zum VorabverkaufUm Käufer nicht zu enttäuschen, legt dieser Grundsatz die Anforderungen an Transaktionen bei Vorabverkaufsangeboten wie Handys, Eintrittskarten oder Videospiele fest.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass diese eBay-Grundsätze, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.