Ratten-, Mäuse- und Wühlmausgift
Zur Schädlingsbekämpfung werden verschiedene Mittel eingesetzt. Schädlingsbekämpfungsmittel die Zinkphosphid oder Aluminiumphosphid enthalten, entwickeln bei der Verwendung Phosphorwasserstoff und dürfen im Versandhandel nicht bzw. nur unten aufgeführten Auflagen verkauft werden.
Einige Beispiele für Phosphorwasserstoff entwickelnde Schädlingsbekämpfungsmittel
- Arrex Patronen
- Stähler Wühlmauspille, Detia Wühlmaus- Killer
- Compo Wühlmaus-Köder, Detia Wühlmausköder, Detia Mäuse Giftkörner, Schacht Mäusegiftweizen, Etisso Mäuse-frei- Powersticks, Ratron- Giftweizen
Erläuterung
Diese Schädlingsbekämpfungsmittel entwickeln mit Wasser bzw. Feuchtigkeit Phosphorwasserstoff. Phosphorwasserstoff ist ein Gas das für den Menschen sehr giftig ist. In der Vergangenheit gab immer wieder unbeabsichtigte Freisetzung und Unfälle mit diesen Produkten.
Vorschriften für den Verkauf
Schädlingsbekämpfungsmittel, die mit T (giftig) oder T+ (sehr giftig) gekennzeichnet sind, dürfen im Versandhandel an Privatpersonen nicht abgegeben werden.
Schädlingsbekämpfungsmittel die Zinkphosphid enthalten und in der Regel mit Xn (gesundheitsschädlich) und/oder N (umweltgefährlich) gekennzeichnet sind, dürfen nur verkauft werden,wenn der Käufer eindeutig nachgewiesen hat, dass er älter als 18 Jahre ist und die Stoffe nur entsprechend Ihrem Verwendungszweck einsetzen will. Der Verkäufer muss den Käufer zusätzlich über die Gefahren dieser Stoffe aufklären.
Verantwortung
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Abgabevorschriften für Phosphorwasserstoff entwickelnde Produkte stellen eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat dar
Rechtsgrundlagen
Chemikalienverbotsverordnung §§ 2, 3 Abs 1 Satz 5, § 4 Abs 2( Abgabevorschriften); § 7 (Ordnungswidrigkeit); § 8 (Straftat)
Links zu Rechtsvorschriften und Gefahrstoffinformationen