Automobile

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Automobile – privat oder vom Händler kaufen

Beim Kauf von gebrauchten Autos müssen Sie auf einiges achten. Die wichtigsten Punkte sind Aufmerksamkeit und Vorbereitung. Bleiben Sie außerdem höflich und bewahren Sie einen kühlen Kopf. 

Wann gibt es einen Kaufvertrag? 

Einen Kaufvertrag gibt es immer dann, wenn Sie Fahrzeuge vom Händler und nicht etwa von Privatpersonen erwerben. Denn sobald jemand als gewerbsmäßiger Autohändler arbeitet, unterliegt er anderen gesetzlichen Vorgaben als bei Geschäften zwischen zwei Privatpersonen. Wenn Sie beim Händler kaufen, haben Sie als Konsument mehr Rechte. Es ist zudem nicht immer einfach festzustellen, ob ein Kaufvertrag alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Schauen Sie sich hierzu unbedingt Musterverträge an, um nach dem Kauf keine Überraschungen zu erleben. Beachten Sie, dass der Händlervertrag das Siegel des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tragen sollte. 

Wie viel Gewährleistung gibt es? 

Es kann sich lohnen, ein Fahrzeug beim Gebrauchtwagenhändler zu erwerben. Denn dieser ist verpflichtet, Ihnen eine Gewährleistung zu bieten. Das bedeutet, der Händler haftet für Schäden und Mängel am Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt. Weiterhin unterliegt ein Kaufvertrag mit dem Händler einem besonderen gesetzlichen Schutz (Konsumentenschutzgesetz). Die Gewährleistungspflicht gilt gewöhnlich zwei Jahre. Jedoch steht es dem Händler frei, sie auf ein Jahr zu kürzen – so, wie Sie das Recht haben, den Kauf bei schweren Mängeln wieder vollständig zurückzuziehen. Wichtig ist, bei der Reklamation beweisen zu können, dass die Mängel schon beim Kauf bestanden haben. 

Wie wichtig sind Fahrzeugcheck und Probefahrt? 

Ein Fahrzeugcheck ist, sowohl bei kleinen als auch großen Händlern, unerlässlich. Machen Sie sich hierzu mit den gängigen Bewertungskriterien vertraut. Zum Fahrzeugcheck zählt auch die Prüfung der Fahrzeugpapiere. Auch die Probefahrt steht Ihnen in jedem Fall zu, ob bei Händlern oder Privatpersonen. Gut ist, wenn Sie die Probefahrt direkt mit dem Fahrzeugcheck verbinden. Vergessen Sie nicht, jemanden mitzunehmen, dem Sie vertrauen oder der sich gut mit Autos auskennt. Die Rolle des Beifahrers besteht darin, alle Auffälligkeiten zu notieren. Achten Sie darauf, die Fahrt nicht während der täglichen Stoßzeiten zu absolvieren. Zudem sollte sie bei Tageslicht stattfinden, schließlich ist das Fahrzeug noch neu und ungewohnt für Sie. Die nötigen Handgriffe sitzen nicht sofort. Legen Sie sich vorab eine Route zurecht, die nach Möglichkeit Ortskerne, Autobahnen und Landstraßen abschnittsweise durchläuft. 

Wann können Preise verhandelt werden? 

In den meisten Fällen, wenn Sie ein gebrauchtes Auto erwerben, können Sie die Preise verhandeln – nämlich, sobald die Fahrzeuge keinem Herstellerkatalog entstammen. Nützlich dabei ist, auf Tools wie den Autowert-Rechner zurückzugreifen, der Auskunft über den aktuellen Marktpreis des Fahrzeugs geben kann. 

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