Schild Videoüberwachung: Vorsicht, Kamera!
Bitte recht freundlich: Mit der Installation eines Video-Überwachungssystems nutzen Sie die Kamerascheuheit potenzieller Übeltäter aus. Denn wer will sich schon beim Verüben einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit filmen lassen oder dokumentiert wissen, dass er sich an Orten aufhält, an denen er nicht sein sollte? Ob Sie als Geschäftsinhaber den Aktivitäten von Langfingern vorbeugen wollen oder aus anderen Gründen Ihren Privatbesitz observieren: Ganz unauffällig geht das nicht. Wer eine Kamera installiert, muss etwaige Mitwirkende des Filmmaterials darauf hinweisen: mit einem Schild, das eine Videoüberwachung ausweist.
Was hat es mit dem Schild „Videoüberwachung“ auf sich?
Die Zulässigkeit von Videoüberwachung ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. Es gibt genaue Bestimmungen darüber, wer in welcher Weise im privaten oder öffentlichen Raum eine Überwachungskamera installieren darf. Die Überwachung von privaten Räumlichkeiten, Kunden oder Angestellten oder öffentlichen Plätzen unterliegt verschiedenen, teils von Bundesland zu Bundesland abweichenden Regelungen. Der Grund für diese strengen gesetzlichen Vorgaben sind Datenschutz und damit verbundene rechtliche Problemstellungen. Diese ergeben sich aus verschiedenen Überwachungsszenarien, generell ist die Sachlage jedoch, dass nach § 6B des Bundesdatenschutzgesetzes auf eine Videoüberwachung im öffentlichen oder privaten Raum explizit hingewiesen werden muss. Ein geeignetes Mittel ist die Anbringung von einem hinweisenden Schild auf Videoüberwachung in Bezug auf Laden-Sicherheits- & Alarmtechnik. Hierzu gibt es eine offizielle Norm: DIN 33450; es muss im privaten Bereich jedoch nicht zwingend diese Ausführung gewählt werden. Alternativ gibt es individuell gestaltete Schilder, zum Beispiel auch in mehrsprachigen Ausführungen.
Warum sollte ich ein Hinweis-Schild „Videoüberwachung“ anbringen?
Das Gesetz regelt, dass niemand ohne sein Wissen gefilmt werden darf. Mit der Anbringung eines Videoüberwachungs-Schilds sind Sie also auf der sicheren Seite. Zeichnet die Kamera etwas auf, das zur Dokumentation oder vor Gericht Gewicht haben soll, kann das Bildmaterial verwendet werden. Bei „heimlichen“ Filmaufnahmen ist dies unter Umständen nicht der Fall. Abgesehen davon hat das Schild „Videoüberwachung“ auch schon im Vorfeld eine gewisse präventive Wirkung: Häufig nehmen Räuber, Vandalen oder sonstige Unbefugte von ihrem Vorhaben bereits dann Abstand, wenn sie sich beobachtet glauben.
Wo bringe ich das Schild zur Videoüberwachung am besten an?
Das Warnschild muss deutlich sichtbar sein und den jeweils überwachten Bereich kennzeichnen. Ist die Kamera zum Beispiel auf einen Eingang ausgerichtet, empfiehlt sich die Anbringung bereits in der Nähe der Türschilder. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass das Schild zur Videoüberwachung deutlich sichtbar ist und nicht etwa im Freien durch Pflanzen oder irgendwelche Gegenstände verdeckt wird. Wählen Sie für den Außenbereich ein Schild aus einem witterungsbeständigen Material; im Innenbereich erfüllen auch Aufkleber ihre Hinweispflicht.