Dieses Angebot richtet sich ausschließlich
an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe sowie Behörden und nicht an Privatpersonen.
- Inhalt des Verkaufsangebots sind folgende Rechte:
1. Die eingetragene Marke DE 30 2011 038 325.1 – tapiocaria (Wortmarke) unter anderem für
- Trinkbecher,
- Rührlöffel,
- Eiskübel,
- Trinkhalme und
- andere Haushaltswaren sowie
- Handelsdienstleistungen mit solchen und anderen Waren wie Bekleidung, Druckschriften etc.
(Für weitere Details wird verwiesen auf die Internetdatenbank des Deutschen Patent- und
Markenamtes (DPMA) unter register.dpma.de.)
2. Die Internetdomain tapiocaria.de3. Die Internetdomain tapiokaria.de- Kaufpreiszahlung und Übertragung der Rechte:Der Kaufpreis ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Kaufzuschlag auf das vom Verkäufer noch bekannt zu gebende Konto zu zahlen.
Entgegen des anders lautenden von eBay automatisch eingebundenen Hinweises auf vermeintlichen "PayPal-Käuferschutz" wird darauf hingewiesen, dass der Käuferschutz nach den Geschäftsbedingungen von PayPal nur beim Warenkauf gilt und nicht für den Kauf von Rechten wie Marken- und Domainrechten. Im Ergebnis gilt der "PayPal-Käuferschutz" nicht für dieses Verkaufsangebot.
Sobald der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist, werden die Markenrechte unverzüglich auf den Käufer übertragen und hierzu vom Verkäufer eine entsprechende Mitteilung an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) gesandt. Gleichzeitig wird der Verkäufer dem durch den Käufer einzuleitendem Domaintransfer zustimmen. Der Käufer ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für den Domaintransfer auf sich sicherzustellen.
- Ausschluss von Rechtsmängeln:Dem Käufer ist bekannt, dass der Bestand von Markenrechten und das Recht zur Nutzung von Internetdomains an verschiedene Voraussetzungen gebunden ist. So können beispielsweise Inhaber vermeintlich älterer Kennzeichenrechte rechtliche Ansprüche gegen den Inhaber einer jüngeren Marke geltend machen. Solche Ansprüche von Dritten wurden betreffend die hier zum Verkauf angebotenen Rechte nicht geltend gemacht und sind dem Verkäufer nicht bekannt.
Vor diesem Hintergrund kann der Verkäufer dennoch nicht garantieren, dass die im Rahmen der eBay-Auktion angebotenen Rechte frei von Mängeln sind. Eine entsprechende
Haftung wird daher ausgeschlossen.