Wir verkaufen einen Nissan Primera P12 2.2 dCI mit 139 PS aus England, also ein Rechtslenker! Bei dem Wagen wurde der Motor ausgebaut, also ohne Motor.
Original Nissan Alufelgen 205/60/R16 von Dunlop SP Sport aus dem Jahr 2411, CD Radio, Klima, Bordcomputer (besser als I-Drive von BMW), ABS, Elektrische Fensterheber, Elektrische Spiegel, Elektrische Sitze, Navigationssystem, Heckkamera in Farbe (besser kann man nicht parken :) ), Lederlenkrad, gepflegter Innenraum, Automappe.
Natürlich hat der Wagen auch Rost, Dellen und Kratzer. Ist halt kein Neuwagen.
Fahrzeug muss innerhalb von 7 Tagen mit Anhänger abgeholt.
Rest Siehe Bilder
Das Fahrzeug wird ohne Motor Verkauft!!
Alles weitere gerne Per Email oder Telefon
02682/9640653
Ohne Garantie und Rückgaberecht!
Unbedingt vorher besichtigen, da keine Nachverhandlungen:!
Rechtliche Informationen des Anbieters
Haasposten
Alexander Haas
Hammerstr.26
51570 Windeck - Au
Deutschland Telefon: 0170|2094581
Fax: 02682/9640730
E-Mail: haasposten@web.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 270349782
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeugteile und Widerrufsbelehrung
Allgemeines:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeugteile
(im
Folgenden: Kaufgegenstand). Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden,
insbesondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Preise:
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe.
Zahlungen:
Zahlungen
sind bei Abnahme des Kaufgegenstandes - ohne Skonto oder sonstige
Nachlässe - zu leisten. Zahlungen sind in bar bzw: per Vorkasse oder
Nachnahme zu leisten . Eine andere Zahlungsweise bedarf einer besonderen
Vereinbarung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen,
es sei denn, es liegt ein rechtskräftiger Titel vor oder die
Gegenforderung ist unbestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der
Käufer nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus diesem Vertrag
beruht.
Eigentumsvorbehalt:
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum
Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden
Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Gewährleistung:
Wir bieten
auf unsere Gebrauchtteile eine Gewährleistung von 12 Monaten, ab dem
Verkaufsdatum gemäß unseren Garantie- und Gewährleistungsbedingungen (s.
unten). Die Garantie bzw. Gewährleistung setzt voraus, dass die
erworbenen Teile in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen
Einbau im Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann sowie
dass der Käufer eine Privatperson ist. Bei Gewerbetreibenden ist
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Haftung:
Der Verkäufer
haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, sein
gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe sie vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht hat.
Der Käufer ist verpflichtet,
Schäden und Verluste, für die der Verkäufer aufzukommen hat, diesem
unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von diesem aufnehmen zu lassen.
Die eigene Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und
Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in
den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gerichtsstand:
Für
sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt war.
Widerrufsbelehrung
Sie können
Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung in
Textform jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Die Frist für den
Widerruf beginnt nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß §
312c II BGB i. V.m. §1 I, II, IV BGB InfoV sowie der Pflichten gemäß §
312e I Satz 1 BGB i V. m. §3 BGB InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der
Widerruf ist zu richten an
Motorenprofihaas
Hammerstraße 26
51570 Windeck / Au
Tel.02682/9640653
Fax:02682/9640730
Bereits geleistete Zahlungen werden nach Rücksendung der Ware zurückerstattet.
Verantwortlich für dieses Angebot und diese Seite (Anbieterkennung gemäß § 6 TDG):
Motorenprofihaas
Hammerstraße 26
51570 Windeck / Au
Tel.02682/9640653
Fax:02682/9640730
Mit Abgabe eines Gebotes akzeptieren sie folgende Garantie- und Gewährleistungsbedingungen:
§1 Die der Gewährleistung unterliegenden Teile
Die
Gewährleistung bezieht sich auf die in der Rechnung genannten
Ersatzteile ( Motoren / Getriebe Nebenaggregate bzw Motorenteile. Sie
beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet nach 12 Monaten
Keine Gewährleistung besteht für
a) normalen Verschleiß und normale Abnutzung
b) Teile, die vom Hersteller nicht zugelassen sind
c)
Betriebs- und Hilfsstoffe, wie Kraftstoffe, Filtereinsätze, Kühl- und
Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige
Schmiermittel
d) Alle nicht direkt auf der Rechnung bzw. im
Kaufvertrag bezeichneten Teile, auch wenn diese zu den in der Rechnung
genannten Baugruppen gehören wie z.B.: Dichtungen, Dichtungsmanschetten,
Wellendichtringe, Schläuche, Rohrleitungen, Zündkerzen, Glühkerzen,
Schrauben, Stehbolzen, Zahnriemen, Nebenaggregate
§2 Inhalt der Gewährleistung, Ausschlüsse
verliert
ein garantiertes Teil innerhalb der Gewährleistungsdauer unmittelbar
und nicht infolge eines Fehlers nicht gewährleisteter Teile seine
Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der
Käufer Anspruch auf Reparatur in dem nach diesen Bedingungen
vorgesehenen Umfang.
Keine Gewährleistung besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden
a) durch Unfall, d.h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
b)
durch mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere
Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben oder
Überschwemmung sowie durch Brand oder Explosion;
c) durch Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe, Ölmangel oder Überhitzung;
d)
die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug höheren als den vom Hersteller
festgesetzten zulässigen Achs- oder Anhängelasten ausgesetzt wurde;
e) für die ein Dritter aus Einbau- bzw. Reparaturauftrag eintritt oder einzutreten hat;
f) die aus der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen;
g)
die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion des Fahrzeugs
(z.B. Tuning) oder den Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen verursacht
werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
h) durch
Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, dass
der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in
Zusammenhang steht.
Eine Gewährleistung erfolgt ferner nicht, wenn
a)
die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten an der
gewährleisteten Baugruppe nicht vom Verkäufer oder mit dessen
Einverständnis bei einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt und auf
Verlangen belegt worden sind;
b) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeuges nicht beachtet worden sind;
c)
am Kilometerzähler Eingriffe oder Manipulationen vorgenommen und ein
Defekt oder Austausch nicht unverzüglich angemeldet wurde;
d) der gewährleistungspflichtige Schaden nicht vor Reparaturbeginn gemeldet wurde;
e) gegen die Bestimmungen zur Abwicklung (§5) verstoßen worden ist;
f)
der fachlich richtige Einbau der Baugruppe nicht mit einer
Einbaurechnung von einem Kfz-Meisterbetrieb nachgewiesen werden kann;
g)
beim Einbau die Betriebsstoffe des gewährleisteten Bauteils (z.B.
Motoröl, Getriebeöl, Hydrauliköl, Frostschutzmittel usw.) nicht erneuert
worden sind, sowie bei Motoren mit Zahnriemensteuerung sämtliche
Zahnriemen, Spannrollen, Umlenkrollen sowie Wasserpumpe/n nicht erneuert
worden sind.
§3 Geltungsbereich der Gewährleistung
Die
Gewährleistung gilt auf dem Gebiet der europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion, bei vorübergehendem Aufenthalt außerhalb dieses Gebietes
auch für Europa im geographischen Sinne.
§4 Umfang der Gewährleistung, Kostenbeteiligung
Die
Gewährleistung umfasst die Reparatur gewährleisteter Teile nach Wahl
des Gewährleistungsgebers durch Ersatz (kostenlose Lieferung eines
gleichwertigen Teils) oder Instandsetzung nach den technischen
Erfordernissen einschließlich der Lohnkosten für den Aus- und Einbau
sowie Montage nach den Arbeitszeitwerten des Herstellers. Die Lohnkosten
sind jedoch auf 20% des Kaufpreises des gewärhleisteten Ersatzteils
(Materialwert inklusive Frachtkosten, evtl. zuzüglich gesetztlicher
MWSt., nur wenn Frachtkosten auch beim Kauf ausgewiesen und berechnet
wurden) beschränkt. Sollte eine Lieferung eines gleichwertigen Teils
durch den Verkäufer nicht möglich sein, und eine Zustimmung für einen
freien Teilebezug bzw. für eine Instandsetzung erteilt worden sein,
beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch nur nach erfolgter
Reparaturmaßnahme und nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Verkäufer
für das Material insgesamt auf den Kaufpreis des gewährleisteten
Ersatzteils zuzüglich der oben definierten Lohnkosten.
Überschreiten
nach Durchführung einer Instandsetzung die Materialkosten den Kaufpreis
des gewährleisteten Ersatzteils, so beschränkt sich der
Gewährleistungsanspruch für das Material maximal auf den Kaufpreis des
gewährleisteten Ersatzteils. Die bei der Reparatur bzw. bei einer
Instandsetzung angefallenen Lohnkosten sind auf 20% des Kaufpreises des
gewährleisteten Ersatzteils beschränkt.
Die Gesamtleistungen aus
dieser Zusage sind auf 120% des Kaufpreises des gewährleisteten
Ersatzteils (Material maximal 100% und Lohnkosten maximal 20%)
beschränkt. Den Differenzbetrag trägt der Käufer als Selbstbehalt.
Unter die Garantie und Gewährleistung fallen nicht
a)
Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht im
Zusammenhang mit einem garantie- und gewährleistungspflichtigen Schaden
anfallen;
b) der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden;
c) Kosten für Luftfracht.
Werden
gleichzeitig der Garantie bzw. Gewährleistung unterliegende Reparaturen
und nicht der Garantie bzw. Gewährleistung unterliegende Reparaturen
und/oder Inspektionen durchgeführt, so wird die Dauer der
entschädigungspflichtigen Reparaturen mit Hilfe der Arbeitszeitwerte des
Herstellers ermittelt.
Die Gewährleistung begründet nicht Ansprüche
auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung
(Herabsetzung des Kaufpreises).
§5 Abwicklung der Garantie und Gewährleistung
Der
Käufer hat einen Garantie- oder Gewährleistungsschaden unverzüglich und
immer vor Reparaturbeginn dem Verkäufer zu melden und das Fahrzeug zur
Reparatur bereitzustellen. Der Verkäufer führt die Reparatur durch oder
benennt einen geeigneten Reparaturbetrieb.
Ist eine Reparatur durch
den Verkäufer nicht möglich (z.B. bei Auslandsaufenthalten), kann die
Reparatur nach vorheriger, ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Die Reparaturrechnung muss dem
Verkäufer innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum vorgelegt werden.
Aus der Reparaturrechnung müssen die ausgeführten Arbeiten, die
Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im
einzelnen zu ersehen sein.
Der Käufer hat für die Feststellung des
Schadens erforderliche Auskünfte zu erteilen und eine Untersuchung der
beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile müssen vom
Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden.
Der Käufer hat
eine schriftliche Schadensmeldung abzugeben und als Nachweis
Rechnungsbelege über durchgeführte Wartungsarbeiten im Original
vorzulegen oder zu übersenden.
Der Käufer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen des Verkäufers zu befolgen.
§6 Gewährleistungsdauer
Die
Gewährleistung beginnt mit dem Rechnungsdatum und endet bei gebrauchten
Teilen nach 12 Monaten. Beim Austausch der gewährleisteten Baugruppe
während dieses Zeitraums erlischt die Gewährleistung zum Zeitpunkt des
Austausches.
§7 Veräußerung
Bei Veräußerung des garantierten bzw.
gewährleisteten Teiles bzw. des gesamten Fahrzeuges mit dem
eingebauten, garantierten oder gewährleisteten Teil während der
Garantie- bzw. Gewährleistungsdauer, kann der Käufer/Garantienehmer
seine Ansprüche aus dieser Garantie- oder Gewährleistungszusage an den
Erwerber abtreten.
§8 Motorenkauf Getriebekauf
Bei allen Motoren
oder Getrieben die im Tausch verkauft werden keine Leihwagen bzw andere
Kraftfahrzeuge während der Bearbeitungsdauer von uns in Kauf genommen,
die Leihgebühren muss der Käufer tragen.
Altteilpfandregelung:
Innerhalb
von 14 Tagen muss der Alteilpfand an uns gesendet werden, ab dem 15 Tag
wird keine Rückzahlung des Altteilgutes zurück erstattet. Kosten für
Altteil (siehe Angebote)
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder
mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen
tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem
Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Sollte der Vertrag eine
Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der
unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen
gesetzlichen Regelungen.
Widerrufs- oder Rückgabebelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei
Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem
Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,
E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird -
durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt
dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1
BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Motorenprofihaas
Alexander Haas Hammerstraße 26, 51570 Windeck/Au, E-Mail:haasposten@web.de
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.
B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie
haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30
Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung
oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.
