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Kugellager Rillenkugellager 6002 C3 offen 15 x 32 x 9 mm

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eBay-Artikelnr.:192123972057
Zuletzt aktualisiert am 23. Sep. 2023 03:27:16 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Produkttyp
Rillenkugellager
Marke
Markenlos
Herstellernummer
nicht zutreffend

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Hecht Kugellager GmbH & Co. KG
Christina Hecht
Wiesenstraße 14
71364 Winnenden
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT0911959170
:xaF019119 59170
:liaM-Eed.wkh-thceh@ofni
USt-IdNr.:
  • DE 269897840
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG
 
 
 
 
 
§ 1 Geltungsbereich
 
 
 
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG und Ihren Kunden, sofern nicht mit dem Besteller ein gesonderter Rahmenvertrag abgeschlossen wurde.
 
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher gem. § 13 BGB als auch Unternehmer gem.§ 14 BGB.
 
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
 
 
 
Für die Vertragsbeziehungen zwischen der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG und dem Kunden gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung, wenn er Unternehmer ist.
 
 
 
§ 2 Vertragsschluss
 
 
 
Die Angebote der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG sind unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein Vertragsangebot abzugeben.
 
Mit der Bestellung, die mündlich, telefonisch, in elektronischer Form sowie in Text- oder Schriftform erfolgen kann, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch den Erhalt und mit dem Inhalt einer Auftragsbestätigung durch die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG in Schrift-, Text- oder elektronischer Form zustande. Mündliche oder telefonische Verständigungen haben ohne eine solche Auftragsbestätigung in Schrift-, Text- oder elektronischer Form keine Gültigkeit. Mündliche oder telefonische Nebenabreden und Änderungen sowie alle eventuellen Zusagen oder Zusicherungen durch Vertreter oder Verkaufsmitarbeiter der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG bedürfen für ihre Gültigkeit ebenfalls der Bestätigung in Schrift-, Text- oder elektronischer Form. Alle Vereinbarungen mit unserem Außendienst bedürfen ebenfalls unserer Bestätigung in der vorgenannten Form.
 
 
 
In Eilfällen behalten wir uns jedoch auch Vertragsschluss durch Direktauslieferung vor. Vertragsschluss wird mit Unterzeichnung des Lieferscheins gültig.
 
 
 
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Bezugnahmen auf Normen sowie Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.
 
Abweichungen des Liefergegenstandes von Angeboten, Mustern, Probe- und Vorlieferungen sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-/EN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.
 
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen, richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Im Fall dauernder Nichtverfügbarkeit der Lieferung kann sich die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG im vollkaufmännischen Verkehr vom Vertrag lösen. Der Kunde wird im Fall der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit unverzüglich von der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG informiert und eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstattet, falls der Vertrag gelöst wird. Für weitergehende Ansprüche des Kunden gelten die Haftungsbeschränkungen des § 11.
 
 
 
§ 3 Sonderaufträge, Mindermengen
 
 
 
Abrufaufträge sind innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Ruft der Kunde einen Auftrag nicht fristgerecht ab, so ist er verpflichtet, 20 % der Rechnungssumme als Ersatz für Mehraufwendungen für die Aufbewahrung und den erhöhten Verwaltungsaufwand etc. zu bezahlen. Der Kunde hat das Recht, nachzuweisen, dass der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als 20 % entstanden ist. Der Schadensersatz ist dann entsprechend geringer. Weitergehende Schadensersatzansprüche der HECHT Kugellager Gmbh & Co.KG bleiben unberührt.
 
Bei Lagertypen, die nicht zum Standardprogramm der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG gehören, insbesondere Sonderlagern, Lagerteilen und Artikeln, die auftragsbezogen zugekauft werden, behält sich die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG eine angemessene Mehr- oder Minderlieferung vor.
 
Bei allen Aufträgen mit einem Nettowarenwert von unter € 60,00 erheben wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von € 20,00.
 
Wünscht der Kunde eine Belieferung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten (Mo-Fr 7:30 – 17:30) durch Nutzung des Notfallservices ist die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG berechtigt, einen Zuschlag in Höhe von mindestens € 150,00 zu erheben.
 
 
 
§ 4 Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen
 
 
 
Ist der Kunde Verbraucher und ist ein Vertrag mit der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, (einschließlich Finanzdienstleistungen), ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden und der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt kann der Kunde seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. durch Brief, E-Mail, Fax) oder durch Rücksendung der Waren widerrufen.
 
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
 
Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware.
 
 
 
Der Widerruf ist zu richten an:
 
 
 
HECHT Kugellager GmbH & Co.KG
 
Wiesenstrasse 14
 
D – 71364 Winnenden
 
 
 
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Kunde insoweit Wertersatz leisten.
 
Dies gilt dann nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie im Laden möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.
 
Die Wertersatzpflicht kann vermieden werden, wenn der Kunde die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was ihren Wert beeinträchtigt.
 
Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden.
 
Die Rücksendung hat nach erfolgter Rücksprache mit der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG an diese Adresse zu erfolgen:
 
 
 
HECHT Kugellager Gmbh & Co.KG
 
Wiesenstrasse 14
 
D – 71364 Winnenden
 
 
 
Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
 
Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. In den Fällen von nicht paketversandfähigen Sachen kann der Kunde die Rückgabe durch sein Rücknahmeverlangen in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Die Abholung erfolgt nach schriftlicher oder telefonischer Rücksprache mit der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG, die auf das Rücksendeverlangen kostenfrei einen Rücklieferschein übersendet.
 
Ausschluss des Widerrufs:
 
Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht nicht, bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
 
 
 
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
 
 
 
Alle Preisangebote gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Auslieferungslager Winnenden, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten.
 
Preisänderungen behalten wir uns vor. Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Listengrundpreisen. Rabattvereinbahrungen oder Zusagen gelten nur für den Einzelauftrag. Eine Bindung der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG für spätere Aufträge oder andere Wälzlagertypen / Kugellagertypen besteht nicht. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet, so gelten die Rabatte als von vorneherein nicht gewährt; in diesem Fall ist Kaufpreis der Listengrundpreis, auch wenn zunächst nur der Nettopreis berechnet worden ist. Festpreisangebote verlieren mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres ihre Gültigkeit. Festpreise sind für die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG nur insoweit verbindlich, als die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Daten nicht durch dirigistische Maßnahmen von Regierungsseite (Einfuhrbeschränkungen, Zolländerungen, Dumping etc.) oder durch andere Ereignisse (Preiserhöhungen der Hersteller oder Zulieferer, Energiekrisen etc.) verändert werden. Die Verpackung, die, soweit nicht anders vereinbart ist, berechnet wird, ist mit der Ware zu bezahlen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Leihweise abgegebene Verpackungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart, gegen die übliche Leihgebühr geliehen und sind spätestens innerhalb von 4 Wochen vom Tage des Versandes an spesenfrei und in guter Beschaffenheit zurückzugeben. Nach Ablauf der Leihfrist, spätestens aber nach Ablauf von 3 Monaten, kann der Kunde die Rücknahme der Verpackung nicht mehr verlangen. In diesem Fall ist die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG berechtigt, dem Kunden die Verpackung in Rechnung zu stellen.
 
 
 
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden, auch bei Lieferung durch Mitarbeiter der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG. Die Wahl der Versandart bleibt der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG überlassen. Eilgut- und Expressgut-Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
 
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sofern der Kunde mit der Zahlung anderer Forderungen nicht im Rückstand ist. Bei Überschreitung des Zahlungszieles von 30 Tagen ab Rechnungsdatum kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % (bei nicht Kaufleuten: 5 %) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab dem Tag der Fälligkeit zu verlangen. Sämtliche Ansprüche werden sofort fällig, wenn der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät. Wechsel oder Schecks müssen von der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG als Zahlungsmittel nicht angenommen werden, im Falle der Annahme erfolgt diese nur erfüllungshalber. Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Wechselsteuer, Diskont und Einzugskosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zahlbar. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder werden Umstände bekannt, die einer Zahlungseinstellung gleichkommen, darf die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Abgesehen davon darf die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend machen oder von laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
 
 
 
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
 
 
 
Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
 
 
§ 7 Lieferung, Liefertermine und –fristen
 
 
 
Zugesagte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich oder Fixtermine bezeichnet. Lieferfristen sind ungefähre Fristen und gelten nur als verbindlich, wenn dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich festgehalten wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager der HECHT Kugellager Gmbh & Co.KG verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt wurde. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an die HECHT Kugellager Gmbh & Co.KG, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik oder Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhersehbaren Hindernisse, die außerhalb des Willens der HECHT Kugellager Gmbh & Co.KG liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die HECHT Kugellager Gmbh & Co.KG berechtigt, nach Gewährung einer fruchtlos verlaufenden Nachfrist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Kunden mit angemessener Fristverlängerung zu beliefern. Sollte es aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, zu einem erfolglosen Anlieferungsversuch kommen, hat der Kunde diese Kosten zu tragen.
 
 
 
§ 8 Gefahrübergang, Transportgefahr und Entgegennahme des Liefergegenstandes
 
 
 
Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
 
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person über, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt. Dies gilt unabhängig von der Versandart und auch bei Frei-Haus-Lieferungen. Auf Wunsch des Unternehmers versichert die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG die Lieferung gegen Bruch, Transport,- Feuer- und Wasserschäden. Die Kosten gehen zu Lasten des Unternehmers. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus § 10 in Empfang zu nehmen. Transportschäden hat der Kunde beim Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person sofort anzuzeigen und der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG unverzüglich mitzuteilen. Rücksendungen von Liefergegenständen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Im Falle einer Lagerung erfolgt diese ebenfalls auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
 
 
 
§ 9 Eigentumsvorbehalt
 
 
 
Die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG behält sich das Eigentum an allen Waren (Vorbehaltsware), die an Kunden ausgeliefert werden, bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises samt Zinsen und der durch die Eintreibung verursachten Kosten, vor.
 
Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde verpflichtet sich gleichzeitig zur Herausgabe. Ist der Kunde Unternehmer, so ist dieser, solange er nicht im Verzug ist, berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Kunde der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG nimmt diese Abtretung an und ermächtigt den Unternehmer zur Einziehung der Forderung. Die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
 
 
 
Der Kunde hat in diesem Falle der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln, sachgerecht zu lagern, erforderliche Pflege und Erhaltungsarbeiten durchzuführen und den Lagerort der Ware auf Anforderung jederzeit nachzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten, wenn Dritte auf die Ware zugreifen, insbesondere in Fällen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschädigungen. Wechselt die Vorbehaltsware den Besitzer, so ist dies ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Übersteigt der Wert bestehender Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 % sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
 
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne diese zu verpflichten. Die be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG. Die hiernach entstehenden Mieteigentumsrechte gelten als Vorbehaltswaren im Sinne der Ziffer 1. Der Kunde ist verpflichtet, uns Abkäufer und den Verarbeitungsort oder auf Anforderung jederzeit unverzüglich zu bezeichnen und erforderlichenfalls nachzuweisen. Wenn dritte Gläubiger Rechte an Sachen, die im Eigentum oder Mieteigentum der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG stehen, oder Forderungen, die ihr abgetreten wurden, geltend machen, hat der Kunde die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG unverzüglich davon zu benachrichtigen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug hat er auf Verlangen hin unverzüglich die Namen der Drittschuldner, Beträge sowie Fälligkeiten der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Forderungsabtretung an die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG zu benachrichtigen. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzliche Vorschriften der §§ 434 ff. BGB, sofern sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
 
Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG auf deren Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung mangelhafter Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG behält es sich vor, nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz geltend zu machen. Bei Unternehmern leistet die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
 
Weiter Ansprüche sind nach Maßgabe von § 11 ausgeschlossen.
 
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von Kunden oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von vierzehn Werktagen ab Erhalt der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von acht Werktagen ab Entdeckung schriftlich per Brief anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
 
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Lieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher und Unternehmer ein Jahr ab Lieferung der Ware.
 
 
 
§ 11 Haftung
 
 
 
Die Haftung der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG für Schadensersatzansprüche ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern beschränkt.
 
Sofern die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten die nicht vertragswesentlich sind, haftet die HECHT Kugellager GmbH & Co.KG nicht.
 
Soweit die Haftung der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gelten ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.
 
 
 
§ 12 Urheberrechte
 
 
 
An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf Verlangen zurückzugeben.
 
Sofern wir Gegenstände nach vom Käufer übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir –ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein- berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche Dritter unverzüglich zu unterrichten.
 
 
 
§ 13 Versuchsteile, Formen, Werkzeuge
 
 
 
Hat der Kunde zur Auftragsdurchführung Teile beizustellen, so sind sie frei Produktionsstätte mit der vereinbarten, andernfalls mit einer angemessenen Mehrmenge für etwaigen Ausschuss rechtzeitig, unentgeltlich und mangelfrei anzuliefern. Geschieht dies nicht, so gehen hierdurch verursachte Kosten und sonstige Folgen zu Lasten des Kunden.
 
Die Anfertigung von Versuchsteilen einschließlich der Kosten für Formen und Werkzeuge geht zu Lasten des Kunden.
 
Eigentumsrechte an Formen, Werkzeugen und sonstigen Vorrichtungen, die zur Herstellung bestellter Teile erforderlich sind, richten sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Werden derartige Vorrichtungen vor Erfüllung der vereinbarten Ausbringungsmenge unbrauchbar, so gehen die für den Ersatz erforderlichen Kosten zu unseren Lasten. Wir verpflichten uns, derartige Vorrichtungen mindestens zwei Jahre nach dem letzten Einsatz bereit zu halten.
 
Für vom Kunden bereitgestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Fertigungsvorrichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf die Sorgfalt wie in eigener Sache. Kosten für die Wartung und Pflege trägt der Käufer. Unsere Aufbewahrungspflicht erlischt – unabhängig von Eigentumsrechten des Kunden – spätestens zwei Jahre nach der letzten Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug.
 
 
 
§ 14 Datenschutzerklärung
 
 
 
Kundendaten werden ausschließlich für die Abwicklung der Verträge gemäß der Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechtes gespeichert und verwendet. Grundlagen hierfür sind die einschlägigen Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes. Die mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufbare Einwilligung nicht an Dritte weitergeleitet. Ausgenommen sind die Dienstleistungspartner der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG, die zur Vertragsabwicklung die übermittelten Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Transportunternehmen). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.
 
Der Kunde kann jederzeit kostenlos Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten verlangen, indem er der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG eine E-Mail an folgende Adressen schickt: info@hecht-hkw.de
 
 
 
§ 15 Schlussbestimmungen
 
 
 
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Winnenden / für Lieferungen unser Betrieb / der Geschäftssitz der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG
 
 
 
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der HECHT Kugellager GmbH & Co.KG.
 
Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 
Umsatzsteuerbefreiungen kann der Kunde nur in Anspruch nehmen, wenn er innerhalb der EU seine Umsatzsteueridentifikationsnummer
 
nachweist und außerhalb der EU den erforderlichen Ausfuhrnachweis erbringt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
 
Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
 
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
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