Espressomaschine Krups Vivo F 880 42 10 - LagerfundOriginalangebot aufrufen |
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Artikelzustand:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
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Beendet:
17. Mai. 2012
15:14:58 MESZ
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Versand:
EUR 7,90
Standardversand
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Weitere Details
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Artikelstandort:
Werl, Deutschland
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Verkäufer:
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| Artikelzustand: | Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung) | Typ: | Espressomaschine |
| Marke: | Krups | Druck (bar): | 15 Bar |
| Farbe: | Schwarz |
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ASS Autoservice Stegmann Fund bei Lagerräumung - Espressomaschine Krups Vivo F 880 42 10 -> original verpackt, noch nie benutzt worden, durch lange Lagerung ist die Verpackung ein wenig verschmutzt |
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Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
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Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs.1, 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312e Abs.1 Satz1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §§ EGBGB. Zur Wahrnehmung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
ASS Autoservice Stegmann
Runtestraße 6
59457 Werl
Tel.: 02922/4199
Assautoservice@web.de
Widerrufsfolgen:
Im falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistzungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wenn sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
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