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40%-Rabatt ABO KOMPLETT VOLL PAKET SKY , HD für 39,90€ mtl + Festplattenreceiver

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40-Rabatt-ABO-KOMPLETT-VOLL-PAKET-SKY-HD-fuer-39-90-mtl-Festplattenreceiver
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13. Aug. 2012 22:32:58 MESZ
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Beschreibung

Artikelnummer:
221091368070
Der Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
Letzte Aktualisierung am  13. Aug. 2012 22:32:04 MESZ  Alle Änderungen anzeigen

Artikelmerkmale

Artikelzustand:
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufen– wird in einem neuen Fenster oder auf einer neuen Registerkarte/einem neuen Tab geöffnet ... Mehr zum Thema Zustand
 
Vertragsschluss

1) Das Zustandekommen des Vertrages bei eBay richtet sich nach §§ 10, 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites. Der Vertragsschluss ist dort wie folgt geregelt:

„§10 Auktion, Auktion mit Sofort-Kaufen-Option, Multiauktion und Angebot an unterlegene Bieter

1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

2. Jeder Bieter kann bei einer Auktion ein Maximalgebot abgeben. Das Maximalgebot stellt den Höchstbetrag dar, den der Bieter bereit ist, für den Artikel zu bezahlen. Das Maximalgebot bleibt dem Anbieter und anderen Bietern verborgen. Bieten weitere Mitglieder auf den Artikel, so wird das aktuelle Gebot automatisch schrittweise erhöht, sodass der Bieter so lange Höchstbietender bleibt, bis sein Maximalgebot von einem anderen Mitglied überboten wurde.

3. Anbieter können für eine Auktion unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestpreis festlegen, der vom Startpreis abweicht. In diesem Fall kommt ein Vertragsschluss nicht zustande, wenn das Gebot des Höchstbietenden bei Ablauf der Auktion den Mindestpreis nicht erreicht.

4. Angebote können unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Option Sofort-Kaufen (Festpreis) versehen werden. In diesem Fall kommt ein Vertrag über den Erwerb des Artikels unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion bereits dann zum Sofort-Kaufen-Preis (Festpreis) zustande, wenn ein Mitglied diese Option ausübt. Die Option kann von jedem Mitglied ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde oder die Gebote einen vom Anbieter festgelegten Mindestpreis noch nicht erreicht haben (…)

§ 11 Sofort-Kaufen-Artikel (Festpreisartikel), Preis vorschlagen und „Sofortige Bezahlung erforderlich“

1. Stellt ein Anbieter einen Artikel im Angebotsformat Sofort-Kaufen ein, gibt er ein verbindliches Angebot ab, dass andere Mitglieder den Artikel zu dem angegebenen Preis erwerben können. Der Vertragsschluss kommt zustande, wenn ein Mitglied die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“ anklickt und den Vorgang bestätigt.

2. In bestimmten Kategorien kann der Anbieter sein Angebot mit der Option „Preis vorschlagen“ versehen. Interessenten können dem Anbieter das Angebot machen, den Artikel zu einem bestimmten Preis zu erwerben. Der Anbieter kann einen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder einen Gegenvorschlag unterbreiten. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge des Anbieters sind bindend und behalten jeweils 48 Stunden ihre Gültigkeit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn sich Anbieter und Interessent über den Preis einigen, sei es über die Funktion „Preis Vorschlagen“ oder zum ursprünglichen Sofort-Kaufen-Preis. Mit Vertragsschluss verlieren sämtlich Preisvorschläge und Gegenvorschläge ihre Gültigkeit. (…)“

2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts

Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Preise und Zahlungsbedingungen

1) Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer. Ggf. zusätzlich anfallende Versandkosten werden im Angebot gesondert angegeben.

2) Angebotene Zahlungsmöglichkeiten sind Vorauskasse per Überweisung oder PayPal.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

1 Leistungen von Sky

1.1 Programmangebote und Zusatzdienste

1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten das vereinbarte Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select+, Zweitkarte und Sky Anytime) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Darüber hinaus ist der Abonnent berechtigt, auch den von Sky angebotenen Telemediendienst Blue Movie zu nutzen. Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote, der Zusatzdienste sowie der Blue Movie Dienste ist dem Abonnenten ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten (siehe unten Ziffer 1.2.1) gestattet.

1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt. 

1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann.

1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte, bzw. aus technischen Gründen, wie z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung, über die bevorstehende Änderung bzw. Anpassung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Anpassung zu kündigen. Betrifft die Änderung bzw. Anpassung lediglich einen auch gesondert zu abonnierenden Bestandteil des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nur berechtigt, diesen Bestandteil zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen.

1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter Inhalte auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrages und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.

1.1.6 Beim Zusatzdienst Sky Select+ kann sich der Abonnent einzelne Inhalte über die bekannt gegebenen Bestellwege, beginnend mit Bestellung für die ebenfalls gesondert bekannt gegebene Dauer von in der Regel 24 Stunden, freischalten lassen. Die verschlüsselten Sky Select+ Inhalte werden nach einer Initialisierungsphase von ca. 48 Stunden und anschließend in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des für die Nutzung des Sky Select+ zugelassenen Digital-Receivers übertragen. Diese im Hintergrund stattfindende Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Digital-Receiver und nur bei Wahl eines Sky Kanals gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Kopien dieser Inhalte zu erstellen bzw. die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern. Der Umfang des Programmangebotes wird von Sky bestimmt und hängt im Übrigen von der Speicherkapazität des Digital-Receivers des Abonnenten ab; in diesem von Sky zu bestimmenden Umfang ist die Speicherkapazität für die Nutzung der kostenpflichtigen Sky Select+ Inhalte reserviert und steht dem Abonnenten nicht als Speichermedium zur Verfügung.

1.1.7 Bei der Zweitkarte kann der Abonnent bei gleicher Empfangsart zusätzlich zu seinem bereits bestehenden Abonnement mit einer zweiten Smartcard die Sky Programme auf einem weiteren Receiver und einem zweiten Fernseher zu empfangen. D.h. der Abonnent erhält hierfür auf Wunsch eine weitere Smartcard und einen Leih-Receiver. Für die Überlassung der Zweitkarte oder eines weiteren Leih-Receivers kann Sky jeweils eine zusätzliche Aktivierungsgebühr oder eine zusätzliche Geräte- und Servicepauschale erheben. Der Inhalt der über die Zweitkarte empfangbaren Programme ist jeweils abhängig vom Inhalt des bereits bestehenden Abonnements. Die Zweitkarte darf der Abonnent gemeinsam mit dem bereits bestehenden Abonnement ausschließlich an der Adresse und in dem Haushalt nutzen, auf die das bereits bestehende Abonnement angemeldet ist.

1.1.8 Sky Anytime ist auf allen Sky+ HD Festplattenreceivern (im Folgenden: Sky+ Receiver) mit Satelliten-Empfang (zu einem späteren Zeitpunkt auch mit Kabel-Empfang) verfügbar und stellt ausgewählte Inhalte aus den jeweils vom Abonnenten gebuchten Programmpaketen auf Abruf zur Verfügung. Die jeweiligen Sky Anytime Inhalte werden in regelmäßigen Abständen auf die Festplatte des Sky+ Receivers übertragen. Diese im Hintergrund stattfindende Übertragung ist nur im Stand-by-Betrieb bei Stromzufuhr bzw. bei eingeschaltetem Sky+ Receiver gewährleistet. Die Nutzung der Inhalte beinhaltet weder das Recht noch die Möglichkeit, Kopien dieser Inhalte zu erstellen bzw. die Inhalte zu verarbeiten und/oder zu verändern.

1.1.9 Die einzelnen im Rahmen von Blue Movie abrufbaren Dienste (im Folgenden: Blue Movie Dienste) sind jeweils kostenpflichtig und erfolgen über die bekannt gegebenen Bestellwege. Der Abonnent kann auch sog. Spartickets erwerben. Mit dem Erwerb eines Spartickets erhält der Abonnent ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von Blue Movie Diensten. Die Anzahl der Dienste und der Preis für die Spartickets richten sich nach den zum Abrufzeitpunkt gültigen Bedingungen von Sky. Stellt Sky den Telemediendienst Blu Movie ein, enden alle Rechtsansprüche des Abonnenten in Bezug auf Blue Movie.

1.1.10 Für die Inanspruchnahme von Zusatzdiensten, die Sky neben den Programmabonnements anbietet, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die von Sky jeweils gesondert dafür festgesetzten Bestimmungen. Sky kann jederzeit neue Zusatzdienste einführen. Unentgeltliche Zusatzdienste oder Zusatzdienste, die der Abonnent einzeln bestellt und bezahlt, kann Sky jederzeit wieder einstellen.

1.2 Digital-Receiver

1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote, die Zusatzdienste sowie die Blue Movie Dienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (im Folgenden „Digital-Receiver“ genannt).

1.2.2 Soweit der Abonnent mit Abschluss des Abonnementvertrages einen neuen Digital-Receiver von Sky kauft, leistet Sky Gewähr für nicht vom Abonnenten verschuldete Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beim Kauf eines neuwertigen, aber industriell überholten Gerätes von Sky ist die Frist für die Geltendmachung der Gewährleistungsrechte auf 12 Monate seit Ablieferung beschränkt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels verjähren – in Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen – bereits in einem Jahr seit Ablieferung, wenn sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Schadenersatzansprüche sind darüber hinaus nach Maßgabe der Ziffer 5.4 beschränkt.

1.2.3 In Verbindung mit Programmabonnements bietet Sky ggf. Digital-Receiver oder sonstige Hardware zu reduzierten Preisen zum Kauf an. Die Kaufangebote sind in diesen Fällen untrennbar mit dem Abonnementabschluss verbunden. Nimmt der Abonnent das Kaufangebot an, bleiben die Geräte bis zur Zahlung aller Programmbeiträge für die vereinbarte Mindestlaufzeit des Abonnements im Eigentum von Sky. Das Kaufangebot kann auch an eine Erweiterung eines bestehenden Abonnementvertrages (Upgrade) und/oder einen Kündigungsverzicht gebunden sein. In diesen Fällen gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung aller Programmbeiträge bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit des geänderten Abonnementvertrages bzw. bis zum Ende des Kündigungsverzichts.

1.2.4 In Verbindung mit dem Abschluss eines Programmabonnements kann der Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Der Leih-Receiver wird dem Abonnenten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen. Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.

1.2.5 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, die nicht auf ein Verschulden des Abonnenten zurückzuführen sind, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Der Abonnent hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden.

1.2.6 Der Abonnent ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages (unabhängig ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder auf sonstige Weise beendet) den Leih-Receiver auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben. Sky informiert den Abonnenten auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers. Kommt der Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe als pauschalen Schadensersatz eine monatliche, angemessene Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih-Receivers zu fordern. Gibt der Abonnent den Leih-Receiver nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. Es ist beiden Parteien unbenommen geltend zu machen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

1.2.7 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei zu aktualisieren. In diesem Zusammenhang kann es zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Abonnent im Digital-Receiver gespeichert hat, kommen.

1.3 CI Plus-Modul

1.3.1 Soweit vorrätig kann der Abonnent statt des unter Ziffer 1.2.4 genannten Leih-Receivers während der Dauer seines Abonnementvertrages von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements ein CI Plus-Modul leihen. Das CI Plus-Modul wird dem Abonnenten unentgeltlich zum Gebrauch überlassen. Die Ziffern 1.2.5 und 1.2.6 gelten entsprechend.

1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln. Sky bietet jedoch keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit einem vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus Empfangsgerät empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer Kündigung des Abonnementvertrages.

1.3.3 Bei CI Plus-Modulen Dritter gilt Ziffer 1.3.2 entsprechend. Sky behält sich das Recht vor, den Empfang der Sky Programme über CI Plus-Module Dritter zu untersagen.

1.3.4 Soweit Sky aus rechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Vertrieb von CI Plus-Modulen oder den Empfang von Sky Programmen über das CI Plus-Modul einzustellen, hat Sky das Recht, das CI Plus-Modul gegen einen Digital-Receiver auszutauschen

1.4 Smartcard

1.4.1 Für den Programmempfang wird dem Abonnenten von Sky, vom jeweiligen Kabelnetzbetreiber oder vom Betreiber der Satellitenplattform für die Laufzeit des Abonnements eine Smartcard bzw. bei Nutzung der Zweitkarte eine weitere Smartcard überlassen. Diese Smartcards berechtigen den Abonnenten nur zum Empfang der vertragsgemäßen Programmangebote an der von ihm bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt, auf den das Abonnement angemeldet ist. Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. Der Abonnent erwirbt kein Eigentum an den Smartcards und dem Leih-Receiver. Wird eine Smartcard von einem Dritten, beim Kabelempfang vom jeweiligen Betreiber des Kabelnetzes oder beim Satellitenempfang vom Anbieter der Satellitenplattform, überlassen, gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen dieses Dritten.

1.4.2 Für die Nutzung von Sky Select+ ist nur eine für diesen Zusatzdienst aktivierte Smartcard zu verwenden. Die Smartcard ist gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt, zu aktivieren.

1.4.3 Jede Modifikation oder Manipulation durch den Abonnenten an einer Smartcard ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einer durch Sky bereit gestellten Smartcard oder deren Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Diese Pflicht trifft ihn auch, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.

1.4.4 Der Abonnent ist verpflichtet, die Smartcards innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages (unabhängig ob ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder auf sonstige Weise beendet) auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzusenden, sofern er nicht Dienste anderer Anbieter auf der Smartcard nutzt. Im Fall einer während des Gewahrsams des Abonnenten eingetretenen und von ihm zu vertretenden Beschädigung oder bei einem von ihm zu vertretenden Verlust einer Smartcard hat der Abonnent Schadensersatz zu leisten.

1.4.5 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Digital-Receiver verwendet wird. 2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Abonnenten

2.1 Programmangebote und Zusatzdienste

2.1.1 Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Abonnenten zu tragen. Dem Abonnenten obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Digital-Receivers sowie der zum Programmempfang kompatiblen Endgeräte (TV, Display, VCR etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Digital-Receiver beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Abonnent einen zum HD Empfang geeigneten Digital-Receiver bereitzustellen.

2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Abonnenten ausschließlich zur privaten Nutzung der Angebote. Der Abonnent ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Der Abonnent darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Abonnent nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Geltendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.

2.1.3 In dem Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen o.g. Bestimmung zur öffentlichen Vorführung von Angeboten nutzt (insbesondere im Gastronomiesektor), ist Sky berechtigt, vom Abonnenten eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung und kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Der Abonnent ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten.

2.1.4 In dem Fall, dass der Abonnent eine Smartcard entgegen o.g. Bestimmung außerhalb des Haushalts nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Schadensersatz mindestens in Höhe einer Jahresgesamtgebühr für das auf die missbräuchlich genutzte Smartcard gebuchte Abonnement zu verlangen. Darüber hinaus behält sich Sky den Ersatz weiterer durch die missbräuchliche Nutzung der Smartcard und des Leih-Receivers entstandener Schäden vor. Dem Abonnenten ist der Nachweis gestattet, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard für weniger als ein Jahr stattgefunden hat.

2.1.5 Der Abonnent ist verpflichtet, die Maßgaben des Jugendschutzes einzuhalten. Insbesondere muss der Abonnent hierzu sicherstellen, dass die digitale Vorsperre nicht durch unzulässige Maßnahmen aufgehoben wird und dass kein Unbefugter Zugang zu seinem persönlichen Jugendschutz-PIN hat. Der Abonnent darf Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zugang zu vorgesperrten Filmen gewähren.

2.1.6 Zum Abruf der Blue Movie Dienste erhält der Abonnent von Sky eine Blue Movie PIN. Die Blue Movie PIN ist nicht abänderbar. Nach viermaliger Falscheingabe wird sie unwiderruflich gesperrt und muss neu beantragt werden. Eventuell anfallende Versandkosten trägt der Abonnent. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass Jugendliche und sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von seiner Blue Movie PIN erlangen können. Wer Blue Movie Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu Blue Movie verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des Abonnenten Zugang zu Blue Movie haben, kann Sky den Abonnenten von der Nutzung der Blue Movie Dienste sofort ausschließen. Beweist der Abonnent, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Sky den Ausschluss des Abonnenten wieder auf.

2.1.7 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der bei Vertragsschluss anzugebenden Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) des Abonnenten ist Sky unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung hat der Abonnent Sky hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.

2.2 Digital-Receiver und Smartcard Der Abonnent ist nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver Dritten zu überlassen. Davon ausgenommen ist die Überlassung zu Reparaturzwecken an einen von Sky mit der Reparatur beauftragten Dritten. Darüber hinaus ist der Abonnent nicht berechtigt, eine Smartcard oder einen Leih-Receiver zum Empfang des Angebotes über einen Kabelanschluss bzw. eine Satellitenempfangsanlage außerhalb seines privaten Haushalts (siehe Ziffer 1.4.1) zu verwenden, sofern nicht anders vertraglich mit Sky vereinbart, oder eine Smartcard oder einen Leih-Receiver außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky zu nutzen. Die Öffnung des Gehäuses sowie jede unberechtigte Modifikation an der Software oder Hardware eines Leih-Receivers ist unzulässig. Der Abonnent ist verpflichtet, Sky über alle Schäden an einem Leih-Receiver nebst Zubehör oder dessen Verlust unter den bekannt gegebenen Telefonnummern unverzüglich zu unterrichten. Die gleiche Pflicht trifft ihn, wenn sonstige Empfangsstörungen auftreten und diese länger als drei Tage andauern.

3 „Mein Postfach“/Login

3.1 Sky ist berechtigt, die vertragsrelevante und vertragswirksame Kommunikation, wie z.B. Vertragsbestätigung und weitere Kundeninformationen (im Folgenden „Dokumente“ genannt), rechtsverbindlich in elektronischer Form über das Online-Kundencenter auf www.sky.de in der Rubrik „Mein Postfach“ (im Folgenden „Postfach“ genannt) dem Abonnenten zur Verfügung zu stellen. D.h. der Abonnent kann sich die Unterlagen online ansehen, herunterladen, ausdrucken bzw. auf dem eigenen PC speichern. Der Abonnent kann die Nutzung des Postfachs jederzeit telefonisch oder online im Kundencenter auf www.sky.de deaktivieren. Nach Deaktivierung werden die Dokumente postalisch zugesendet. Sky behält sich vor, in diesem Fall für den Versand der Dokumente eine angemessene Vergütung zu erheben. Der Abonnent verzichtet durch die Nutzung des Postfachs nach Maßgabe dieser Bedingungen ausdrücklich auf den postalischen Versand der elektronisch hinterlegten Dokumente. Auch bei Nutzung des Postfachs ist Sky berechtigt, die elektronisch hinterlegten Dokumente weiterhin postalisch oder auf andere Weise dem Abonnenten zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgaben erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände (z.B. des vorübergehenden Ausfalls des Postfachs) zweckmäßig ist. Der Abonnent verpflichtet sich, die neu für ihn im Postfach auf diese Weise hinterlegten Dokumente regelmäßig, spätestens alle 14 Tage, zu prüfen. Sky stellt die Unveränderbarkeit der Daten im Postfach sicher, sofern die Dokumente innerhalb des Postfachs gespeichert oder aufbewahrt werden. Sky ist berechtigt, die im Postfach abgelegten Nachrichten und sonstige Inhalte nach einem Zeitraum von einem Jahr ohne Rückfrage zu löschen. Soweit der Abonnent seine Email-Anschrift mitgeteilt und die entsprechende Nutzungsberechtigung erteilt hat, wird er von Sky über einen Benachrichtigungsservice via Email über neu eingegangene Dokumente in seinem Postfach informiert.

3.2 Login: Für den Zugang zum Postfach ist eine einmalige Anmeldung des Abonnenten erforderlich. Die Anmeldung über die Internetseite www.sky.de erfolgt bei der Erstanmeldung über die dem Abonnenten von Sky zugeteilte Kundennummer und die Geheimzahl (vom Kunden zu setzen). Bei allen weiteren Anmeldungen kann dies wiederum über die Kundennummer oder auch optional über eine vom Abonnenten zu wählende Login-Kennung sowie über ein Passwort (Geheimzahl oder selbst gewähltes Passwort) erfolgen. Bei der Gestaltung seiner Login-Kennung darf der Abonnent nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte, usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Abonnent, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte darzustellen. Erlangt Sky Kenntnis davon, dass die Login-Daten des Abonnenten mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck gegen gesetzliche Verbote/Gebote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist Sky berechtigt, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder den Zugang zum Postfach (Kundencenter) zu sperren. Der Abonnent stellt Sky im Innenverhältnis von aus etwaigen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Der Abonnent verpflichtet sich, von Sky zum Zwecke des Zugangs zum Postfach vergebene Passwörter streng geheim zu halten und Sky unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

4 Vergütungsregelungen

4.1 Den festgelegten monatlichen Abonnementbeitrag und sonstige Beiträge zahlt der Abonnent im Voraus an Sky. Zusätzlich hat der Abonnent ggf. den Kaufpreis für den Digital-Receiver sowie für die Smartcard ggf. eine einmalige Kaution sowie bei Abonnementabschluss gegebenenfalls vereinbarte Aktivierungs- bzw. Bereitstellungsgebühren für das Programmabonnement und/oder den Zugang zu den Zusatzdiensten zu leisten. Die unaufgeforderte Rückgabe der Smartcard oder eines Leih- Receivers vor Ablauf des Abonnements entbindet den Abonnenten nicht von der Zahlungspflicht der vertraglich vereinbarten monatlichen Beiträge.

4.2 Die Gebühren für die abgerufenen Sky Select Programme, die Inhalte von Sky Select+ sowie die abgerufenen Blue Movie Dienste oder Spartickets werden zum Bestellzeitpunkt des jeweiligen Angebots zur Zahlung fällig. Der Abonnent haftet in voller Höhe für die Vergütung der Inhalte bzw. der Dienste, die unter seiner persönlichen Geheimzahl bzw. unter seiner Blue Movie PIN bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat. Bei telefonischer Bestellung der Sky Select Programme, der Sky Select+ Inhalte sowie der Blue Movie Dienste ist Sky berechtigt, für den Bestellvorgang Gebühren zu erheben (maximal 0,49 Euro pro Minute).

4.3 Die Zahlungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung, insbesondere der Abonnementbeiträge, der Sky Select / Select+ Gebühren und der Entgelte für die Blue Movie Dienste, erfolgen im Banklastschriftverfahren. Der Einzug der Sky Select / Sky Select+ Gebühren und des Entgelts für die Blue Movie Dienste erfolgt mindestens ein Mal monatlich zu Beginn des Folgemonats. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Abonnenten zu vertretenden Umstand unberechtigt zurückgerufen, kann Sky vom Abonnenten den Ersatz der entstandenen Fremdkosten sowie den Ersatz der entstandenen Bearbeitungsgebühren verlangen.

4.4 Sky kann die vom Abonnenten zu zahlenden Abonnementbeiträge entsprechend erhöhen, wenn sich die extern verursachten Technik-, Service- oder Lizenzkosten für die Bereitstellung des Programms bzw. der Inhalte erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Abonnenten mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen innerhalb der jeweils vereinbarten Laufzeit des Abonnenten 10 Prozent oder mehr des ursprünglichen Abonnementbeitrages ausmachen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Sky wird den Abonnenten auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.

4.5 Sky behält sich vor, bei einer zulässigen Änderung gemäß Ziffer 1.1.4 die Abonnementbeiträge abweichend von Ziffer 4.4 entsprechend, d.h. im Verhältnis der Kostenänderung zu den Gesamtkosten, anzupassen. In diesem Falle wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden der Preisänderung über diese informieren. Der Abonnent ist berechtigt, das Abonnement auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung schriftlich zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen.

5 Leistungsstörungen/Haftung/Rücktritt

5.1 Der Abonnent ist berechtigt, bei einem vollständigen oder teilweisen Programmausfall die Abonnementbeiträge entsprechend der Schwere der Störung anteilig zu mindern, soweit der Abonnent und seine Erfüllungsgehilfen (insb. Kabelnetzbetreiber) den Ausfall nicht zu vertreten haben. Eine solche Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Programmausfall im Verhältnis zur Gesamtleistung nur geringfügig ist. Als geringfügig in diesem Sinne gelten Unterbrechungen, die in der Summe pro Kalenderjahr nicht mehr als 60 Stunden je einzelnem Kanal ausmachen. Bei einem vollständigen Programmausfall ist jedoch jede durchgehende Unterbrechung von mehr als 24 Stunden ab Beginn der 25. Stunde nicht mehr geringfügig, ungeachtet der Summe der Unterbrechungen im jeweiligen Kalenderjahr. Kein Programmausfall liegt vor, wenn der Abonnent seinen Obliegenheiten gemäß Ziffer 2.1.1 nicht nachkommt.

5.2 Ziffer 5.1 gilt entsprechend, wenn durch Softwareaktualisierungen auf dem Digital-Receiver oder der Smartcard ein Programmempfang vorübergehend nicht möglich ist.

5.3 Sollte durch einen vom Abonnenten nicht zu vertretenden Umstand der Empfang von Sky Select Programmen, von Sky Select+ Inhalten oder von Blue Movie Diensten unmöglich sein, hat der Abonnent ungechtet der Dauer der Unterbrechung einen Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der Gebühren für Sky Select, Sky Select+ bzw. Blue Movie.

5.4 Sky haftet nicht für mögliche Schäden, die dem Abonnenten durch den Betrieb oder die Installation eines von Sky zugelassenen Digital-Receivers entstehen, insbesondere an den ihm gehörenden Waren und Einrichtungsgegenständen sowie sonstigen Gegenständen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfangs die Einwirkungen sind. Jegliche Haftung von Sky für den möglichen Verlust bzw. die reparaturbedingte Löschung von Daten/Inhalten auf dem Digital-Receiver, insbesondere bei der Erbringung von Gewährleistung oder im Rahmen der Aktualisierung von Software, ist ausgeschlossen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Sky oder deren Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten von Sky oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung nicht eingeschränkt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gegen Sky oder Dritte bleiben unberührt.

5.5 Ist der Abonnent mit der Zahlung der Abonnementbeiträge oder mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nur geringfügig im Zahlungsverzug, so kann Sky bei Fortdauer der Zahlungsverpflichtung die Sehberechtigung bis zur vollständigen Nacherfüllung des Zahlungsverzuges entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen (z. B. Sky Select, Sky Select+ und Blue Movie) solange verweigern. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt neben dem Recht zum Entzug der Sehberechtigung unberührt. Kündigt Sky das Abonnement nach entsprechender Abmahnung im Fall sonstiger Leistungspflichtverletzungen des Abonnenten oder Fristsetzung zur Nacherfüllung im Fall des Zahlungsverzugs, ist der Abonnent zur Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes statt der Leistung in Höhe der Abonnementbeiträge für die vertragliche Restlaufzeit abzüglich einer fünfprozentigen Abzinsung verpflichtet. Den Parteien bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer, niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Macht Sky innerhalb der im Zusammenhang mit dem Gerätekauf für das Programmabonnement vereinbarten Mindestvertragslaufzeit von seinem oben genannten Kündigungsrecht Gebrauch, ist Sky bei einem Receiver- oder Hardwarekauf im Sinne der Ziffer 1.2.3 berechtigt, vom Kaufvertrag über das Gerät zurückzutreten und das Eigentumsrecht geltend zu machen. Kommt der Abonnent seiner Pflicht zur Rückgabe des Digital-Receivers nicht nach, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.2.6 entsprechend. Ein bereits bezahlter Kaufpreis wird auf das Nutzungsentgelt bzw. den Schadenersatz angerechnet; übersteigt der Kaufpreis das Nutzungsentgelt, wird er nach Rückgabe des Digital-Receivers auf offene Programmbeiträge sowie andere offene Beträge angerechnet.

5.6 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich im Übrigen nach den sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen.

6 Datenschutz

6.1 Die vom Abonnenten angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von Sky erbrachten Leistungen werden von Sky sowie ggf. von Dritten, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Abonnenten stehen, erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Bearbeitung der Verträge, insbesondere für die Durchführung des Kundenservices sowie die Vergütungsabrechnung, erforderlich ist, und für Zwecke der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt.

6.2 Sofern der Abonnent für die Nutzung der Sky Select- bzw. Sky Select+ Inhalte einen Nachweis über Einzelbuchungen wünscht, kann er dies schriftlich bei Sky beantragen.

6.3 Zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln Sky und ggf. Dritte während der Laufzeit dieses Abonnementvertrages Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung der Verträge an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit die InfoscoreConsumer DataGmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden). Darüber hinaus erhält Sky von InfoscoreConsumer Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten des Abonnenten und Bonitätsauskünfte über den Abonnenten auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten.

6.4 Zum Zwecke der Altersverifikation übermittelt Sky die angegebenen personenbezogenen Daten an Wirtschaftsauskunfteien (derzeit z. B. SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden)

7 Vertragsdauer/Kündigung

7.1 Der Abonnementvertrag hat die vereinbarte Laufzeit und verlängert sich automatisch jeweils wieder um weitere 12 Monate, wenn nicht entweder der Abonnent oder Sky jeweils 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Soweit eine Verlängerung zu erhöhten Preisen erfolgt, wird Sky den Abonnenten rechtzeitig, aber mindestens 1 Monat vor dem Beginn der neuen Vertragslaufzeit über die Preiserhöhung informieren. Der Abonnent ist berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Sky wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss Sky spätestens bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zugehen. Macht der Abonnent von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung der Smartcard. Die Freischaltung erfolgt in der Regel durch telefonische Aktivierung durch den Abonnenten bzw. bei Buchung einer Installationsdienstleistung durch den Installateur im Auftrag des Abonnenten. Die Freischaltung erfolgt jedoch automatisch spätestens 7 Tage nach Vertragsschluss, wenn das Abonnement im Fachhandel geschlossen wird, und spätestens 28 Tage nach Vertragsschluss bei Abschluss über alle sonstigen Vertriebswege (Online, Telefon, Haustür, etc.). Eine automatische Freischaltung erfolgt nicht bevor Sky dem Abonnenten die für den Programmempfang erforderlichen Geräte (wie z.B. Smartcard und ggf. Digital-Receiver) zur Verfügung gestellt hat.

7.2 Der Abonnent kann im Rahmen der zulässigen Kombinationsmöglichkeiten jeweils zum nächsten Monatsersten und jeweils in Verbindung mit einem Neubeginn seiner Vertragslaufzeit auf eine mindestens gleichwertige Paketkombination wechseln. Die jeweils möglichen Paketkombinationen können den Kommunikationsmedien von Sky (wie z.B. Internet) entnommen werden. Darüber hinaus ist der Abonnent jederzeit während der Vertragslaufzeit berechtigt, ein „Upgrade“ (Erweiterung) seines Abonnementumfangs vorzunehmen. Ein „Downgrade“ (Verkleinerung) des Abonnementumfangs ist jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit zulässig und muss bis zum Wirksamwerden der Vertragsverlängerung Sky mitgeteilt werden.

7.3 Während der Laufzeit des Abonnementvertrages können Extras, wie z. B. einzelne Programmkanäle, soweit angeboten, zu den jeweils gültigen Bedingungen abonniert werden. Für diese gilt die Laufzeit des Sky Abonnementvertrages. Extras können mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit, auch einzeln, schriftlich gekündigt werden, andernfalls verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate.

7.4 Eine außerordentliche Kündigung seitens des Abonnenten wegen eines vollständigen Programmausfalls ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn die Unterbrechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.

7.5 Ist Sky aufgrund von lizenzrechtlichen bzw. technischen Gründen nicht mehr in der Lage dem Abonnenten einzelne Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen zur Verfügung zu stellen, ist Sky mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen berechtigt, den Abonnementvertrag für die betroffenen einzelnen Kanäle, Programmpakete oder Programmkombinationen außerordentlich zu kündigen.

7.6 Sky ist nicht verantwortlich für Störungen bzw. Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände die nicht dem Einflussbereich von Sky unterliegen. Dies sind z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer und andere Naturkatastrophen sowie Handlungen bzw. Unterlassungen von Telekommunikationsanbietern, Stromversorgern bzw. ganz allgemein dritter Dienstleistungsanbieter.

8 Übertragung an Dritte

8.1 Sky ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Abonnenten sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag ohne Zustimmung des Abonnenten an Dritte zu übertragen. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.

8.2 Der Abonnent darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne Genehmigung von Sky an Dritte übertragen.

9 Schlussvereinbarungen

9.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Abonnementvertrages im Übrigen unberührt.

9.2 Sky kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Abonnent der Änderung nicht innerhalb der von Sky gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Sky weist den Abonnenten in der Änderungsankündigung auf diesen Umstand hin.

Stand 1. Juni 2012

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Rechtliche Informationen des Verkäufers

Florian Stier
Karlstraße 74
63065 Offenbach am Main
Deutschland

Telefon:+49 1520/9044814
E-Mail:taurusstier@gmail.com
Aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auf Rechnungen nicht ausgewiesen.

Widerrufs- oder Rückgabebelehrung

Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, EMail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Florian Stier Karlstraße 74 63065 Offenbach am Main E-Mail: taurusstier@gmail.com Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Bei Verträgen von Sky ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen möglich und direkt an Sky zu richten. Ende der Widerrufsbelehrung

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