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20 X FLACHSTECKER FLACHSTECKHÜLSEN QUETSCH-KABELSCHUH 6,3 mm VERGOLDET

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eBay-Artikelnr.:110897165033
Zuletzt aktualisiert am 20. Jun. 2023 14:20:08 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

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Herstellernummer
nicht zutreffend
Besonderheit
Vergoldet
Hersteller
No-Name

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

tec-name, Peter Hupertz
Peter Hupertz
Schützenstraße 4
59846 Sundern
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT118929339320
:liaM-Emoc.liamelgoog@ztrepuhretep
Firmenname: tec-name Inh. Peter Hupertz Schützenstraße 4 59846 Sundern Tel.: 02393/3929811 E-mail: tecname@googlemail.com Steuernummer: 303/5049/1437 USt-IdNr.: DE262895619 Freistellungsvertrag laut Verpackungsverordnung § 6 LANDBELL Nr 4117914 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ WEEE-Reg.-Nr. DE 96287798
USt-IdNr.:
  • DE 262895619
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Wir sind seit 19.06.2018 Mitglied der Initiative "FairCommerce".
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.fair-commerce.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von tec-name erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen tec-name und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
(1) Die Angebote von tec-name sind vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder der elektronischen Bestätigung (E-Mail) von tec-name.
(2) Handelt es sich bei dem Angebot um eine Online-Auktion (z.B. bei eBay), so liegt in dem Einstellen des Angebotes das verbindliche Angebot von tec-name auf Abschluß eines Kaufvertrages. Liegt eine reine Online-Auktion ohne Festpreisoption vor, so kommt der Kaufvertrag mit demjenigen Bieter als Käufer zustande, der nach Ablauf des Optionszeitraums das höchste Gebot abgegeben hat. Liegt dagegen eine Online-Auktion mit Festpreisoption vor (z.B. bei der „Sofort-Kaufen-Option“ bzw. bei „Sofort & Neu“ bei eBay) kommt der Kaufvertrag mit demjenigen zustande, der als erster durch Anklicken des entsprechenden Buttons die Bereitschaft erklärt, die angebotene Kaufsache zu dem eingestellten Preis und etwaigen sonstigen in dem Angebot enthaltenen Bedingungen zu erwerben.
(3) Für Festpreisangebote bei eBay mit der Option „Preis vorschlagen“ gilt folgendes: Der Interessent hat die Möglichkeit, einen eigenen Preisvorschlag abzugeben. tec-name kann diesen Preisvorschlag annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot machen. Preisvorschläge von Interessenten und Gegenvorschläge von tec-name sind - vorbehaltlich der gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten – bindend und behalten jeweils für 48 Stunden ihre Gültigkeit. Erzielen der Interessent und tec-name Einigkeit über den Preis (entweder über „Preis vorschlagen“ oder über „Sofort kaufen“ zum ursprünglichen Preis), kommt der Kaufvertrag zustande. Mit Abschluß des Kaufvertrages werden sämtliche Preisvorschläge und Gegenvorschläge ungültig.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Für Versandlieferungen in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland etwaig anfallende Zölle, Steuern und Gebühren sind in den Preisen nicht enthalten.
(2) Die Preise verstehen sich, vorbehaltlich § 5 Abs. 2 Punkt 2, zuzüglich Versandkosten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(3) Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und /oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise von tec-name. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bei Sonderbestellungen, d.h. bei Bestellungen von Waren, die zum Zeitpunkt der Bestellung nicht zum aktuellen Sortiment von tec-name gehören und die tec-name selbst bestellen muß, bzw. bei Waren, die nach Spezifikationen des Käufers (z.B. Waren mit Sonderlackierungen und Aufdrucken sowie Sonderanfertigungen) angefertigt werden, ist tec-name berechtigt, bei Vertragsabschluß eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Lieferfristen beginnen in jedem Falle mit der Bestätigung der Bestellung des Käufers durch tec-name. Sie verlängern sich gegebenenfalls um diejenige Zeit, die der Käufer benötigt, tec-name alle Angaben und Unterlagen mitzuteilen bzw. auszuhändigen, die für die Ausführung der Bestellung durch tec-name erforderlich sind.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die tec-name die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von tec-name oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat tec-name auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen tec-name, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird tec-name von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich tec-name nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(5) Sofern tec-name die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit von tec-name.
(6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von tec-name setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
§ 5 Lieferbedingungen
(1) tec-name ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse. Nachlieferungen erfolgen kostenfrei.
(2) Für die Kosten der Lieferung und deren Bezahlung geltend die nachstehenden Regelungen:
bei Käufen über eBay: Die Lieferung erfolgt unfrei ab Sundern und gegen Nachnahme, Vorkasse.
· Lieferungen in andere Länder als die Bundesrepublik Deutschland erfolgen in jedem Falle nur gegen Vorkasse.
§ 6 Gefahrübergang und Annahmeverzug
(1) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe auf ihn über. Der Übergabe steht der Annahmeverzug des Käufers (vgl. Abs. 3) gleich.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr auf ihn über, sobald ihm bzw. einer empfangsberechtigten Person die Kaufsache übergeben worden ist. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr auf ihn über, wenn die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von tec-name verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist tec-name berechtigt, Ersatz des dadurch entstehenden Schadens in Höhe von 15 % des Nettokaufpreises der Ware, mit deren Annahme der Käufer in Verzug ist, zu verlangen. tec-name ist der Nachweis eines höheren Schadens gestattet; dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
§ 7 Rechte des Käufers wegen Mängel
(1) Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder die Verwendung allgemein oder hat er nicht die Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen von tec-name erwarten kann, leistet tec-name grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Handelt es sich bei dem Kauf auch für den Käufer um ein Handelsgeschäft, so gelten §§ 377, 378 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers) mit folgender Maßgabe: Die Rüge hat stets durch Einschreiben per Rückschein zu erfolgen. Der Käufer muß tec-name offensichtliche Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind tec-name unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.
(3) Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so trägt dieser die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sie sich dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Sitz oder die Niederlassung des Käufers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(4) Die Verjährungsfrist für die vorstehenden Ansprüche beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so beträgt die Verjährungsfrist stets ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
(5) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von tec-name nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantuierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(6) Ansprüche wegen Mängel gegen tec-name stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die tec-name aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden tec-name die folgenden Sicherheiten gewährt, die tec-name auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum von tec-name. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für tec-name als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum von tec-name durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf tec-name übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum von tec-name unentgeltlich. Ware, an der tec-name (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an tec-name ab. tec-name ermächtigt ihn widerruflich, die an tec-name abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von tec-name hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit tec-name seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, tec-name die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist tec-name berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers herauszuverlangen. In der Rücknahme der Kaufsache durch tec-name liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. tec-name ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
§ 9 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von tec-name sofort mit Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges ist tec-name berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, daß der Schaden nicht höher als 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) ist. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist tec-name berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. tec-name ist in jedem Falle der Nachweis eines höheren Schadens gestattet.
(2) tec-name ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist tec-name berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn tec-name über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(4) Wenn tec-name Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, dessen Bank insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder er seine Zahlungen einstellt, so ist tec-name berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. tec-name ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 10 Konstruktionsänderung
tec-name behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; tec-name ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 11 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet tec-name für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von tec-name garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von tec-name entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung von tec-name ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von tec-name .
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen tec-name und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Soest ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für den Fall, daß der Käufer nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt für Klagen gegen den Käufer als Gerichtsstand ebenfalls Soest als vereinbart.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
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letzte Aktualisierung: 10.01.2022
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