Für
Artikel, die in andere Länder verschickt werden, können Zollgebühren anfallen, deren Höhe vom angemeldeten Wert des Artikels abhängt.
Der angemeldete Wert wird vom Verkäufer festgelegt. Diese Angabe muss den gesetzlichen Vorschriften für die Zolldeklaration entsprechen.
Käufer müssen möglicherweise zusätzliche Gebühren für die Zollabfertigung bezahlen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der eBay-Seite zum
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