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Glyphosat 360
Inhalt: 5 Liter
Grundpreis pro 1 Liter: 5,98 €
Totalherbizid zur Anwendung auf dem Acker-und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Forst, Wein-und Kernobstbau, auf Wegen und Plätzen, in Baumschulen und im Zierpflanzenbau
Bitte beachten Sie: Unser Glyphosat ist ein hochwirksames Blattherbizid. Bitte dosieren Sie genau nach Gebrauchsanleitung (klebt am Kanister) und bringen Sie es in der Vegetationsperiode aus.
Bitte beachten Sie unsere batteriebetriebene ULV-Handspritze "Pulmipur" für abdriftminimiertes und optimales Ausbringen in kürzester Zeit!
Wirkstoff: Glyphosat 360 g/l entspricht 486 g/l Glyphosat- Isopropylaminsalz.
Wirkungsweise: Glyphosate 360 ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft und auch einjährige Unkraut- und Ungrasarten sicher erfaßt. Generell kann Glyphosate 360 kann während der gesamten Vegetationsperiode eingesetzt werden, sofern die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden.
Dieses Pflanzenschutzmittel darf nur von sachkundigen Personen verwendet werden. Mit Ihrem Gebot bestätigen Sie, daß Sie über diese Sachkunde verfügen. Als 5-Liter-Gebinde hat das Mittel keine Zulassung für den Haus- und Kleingartenbereich.
Wirkungsspektrum: Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungen (zusammengefaßt nach Kultur/Objekt):
| Kultur/ Objekt | Schadorganismus/Zweck |
| Stilllegungsflächen | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Ackerbaukulturen | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, ausgen. Acker-Winde |
| Futterrübe, Zuckerrübe | Schosserrüben, Acker-Kratzdistel |
| Zuckerrübe | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Getreide (Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen) | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation |
| Wintergerste | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation |
| Mais | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Wiesen, Weiden | Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel, Gemeine Quecke, Ampfer-Arten |
| Nadelholz, Laubholz | Adlerfarn, Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse |
| Nadelholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie) | Holzgewächse, Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Wege und Plätze mit Holzgewächsen | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Baumschulgehölzpflanzen | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Rasen | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Zierpflanzen | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Kernobst | Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
| Weinrebe | Acker-Winde, Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter |
Aufwandmenge: je nach Kultur und Zweck 3-10 l/ha bzw. 30 - 100 ml/100 m². Gebrauchsanleitung genau beachten! PI Nr. 024011-00/005
Anwendungen und Anwendungsbestimmungen im Einzelnen:
Stilllegungsflächen (Rekultivierung): Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: vor der Saat von Folgekulturen zur Kulturvorbereitung, während der Vegetationsperiode
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeiten: Freiland, Ackerbau- und Gemüsekulturen : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Ackerbaukulturen: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte ODER nach dem Wiederergrünen
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeiten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Futter- und Zuckerrübe: Schosserrüben, Acker-Kratzdistel
Anwendungszeitpunkt: bei Spätverunkrautung; während der Vegetationsperiode
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: mindestens 28 Tag(e)
Anwendungstechnik: streichen mit Dochtstreichgerät, Einzelpflanzenbehandlung
Aufwand: 33 % , maximaler Mittelaufwand 3 l/ha
Wartezeiten: Freiland, Futter- und Zuckerrübe : 60 Tage
Zuckerrübe: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: bis 2 Tage vor der Saat
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeiten: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Getreide/ Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen; Lagergetreide, ausgenommen Saat- und Braugetreide: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation
Stadium Kultur: ab Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Anwendungszeitpunkt: 14 Tage vor der Ernte ODER zur Spätbehandlung
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Wartezeiten: Freiland, Gerste, Hafer, Roggen, Triticale, Weizen: 14 Tage
VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern
Wintergerste (ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken): Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation
Stadium Kultur: ab Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Anwendungszeitpunkt: 14 Tage vor der Ernte ODER zur Spätbehandlung
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
Wartezeiten: Freiland, Wintergerste : 14 Tage
VV207 Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern
Mais: Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: bis 2 Tage vor der Saat
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeiten: Freiland, Mais : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wiesen und Weiden: Gemeine Quecke, Ampfer-Arten
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode (Mai bis August)
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen, mit nachfolgendem Umbruch
Aufwand: 4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
Wartezeiten: Freiland, Wiesen, Weiden (Gras und Heu): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wiesen und Weiden: Ampfer-Arten, Acker-Kratzdistel
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode ODER Mai bis August
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: streichen mit Dochtstreichgerät, Einzelpflanzenbehandlung
Aufwand: 33 %, maximaler Mittelaufwand 4 l/ha
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
Wartezeiten: Freiland, Wiesen, Weiden (Gras und Heu): 14 Tage
Nadelholz, Laubholz: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode ; Mai bis Juni ; ab einer Unkrauthöhe von mindestens 15 cm
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: Spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung. Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Aufwand: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Anwendungstechnik: Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung
Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
Wartezeiten: Freiland, Wildbeeren und Wildfrüchte, wildwachsende Pilze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Nadelholz, Laubholz, auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode , August bis September
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: nur mit Bodengeräten spritzen
Aufwand: 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
Wartezeiten: Freiland, Wildbeeren und Wildfrüchte, wildwachsende Pilze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Nadelholz auf Jungwuchsflächen (ausgenommen: Lärche, Douglasie): Holzgewächse, Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: September bis November ; nach Abschluss des Kulturpflanzenwachstums
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen, nur mit Bodengeräten
Aufwand: 3 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
Wartezeiten: Freiland, Wildbeeren und Wildfrüchte, wildwachsende Pilze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Nadel- und Laubholz; auf Kahlflächen oder unter Altholz ohne Jungwuchs: Adlerfarn
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode; August bis September; nach Abschluss des Hauptwachstums des Farns
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen, nur mit Bodengeräten
Aufwand: 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
Wartezeiten: Freiland, Wildbeeren und Wildfrüchte, wildwachsende Pilze: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Wege und Plätze mit Holzgewächsen (ab Pflanzjahr): ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: Sommer, während der Vegetationsperiode
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik 1: spritzen mit Spritzschirm, Aufwand: 3 % , maximaler Mittelaufwand 10 l/ha
Anwendungstechnik 2: streichen mit Dochtstreichgerät, Einzelpflanzenbehandlung, Aufwand: 33 % , maximaler Mittelaufwand 10 l/ha
Auflagen:
Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Wartezeiten: Freiland, Wege und Plätze mit Holzgewächsen : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Baumschulgehölzpflanzen (Verschulbeete ab Pflanzjahr) im Freiland: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: Sommer , während der Vegetationsperiode
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik 1: spritzen mit Abschirmung, Zwischenreihenbehandlung, Aufwand: 3 %, maximaler Mittelaufwand 10 l/ha
Anwendungstechnik 2: streichen mit Dochtstreichgerät, Einzelpflanzenbehandlung, Aufwand: 33 %, maximaler Mittelaufwand 10 l/ha
Wartezeiten: Freiland, Baumschulgehölzpflanzen : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Rasen (Zier- und Sportrasen): Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode ; vor der Saat
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit nachfolgendem Umbruch
Aufwand: 4 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Wartezeiten: Freiland, Rasen (Gras und Heu): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen im Freiland: Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: während der Vegetationsperiode ; vor der Saat
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen mit nachfolgendem Umbruch
Aufwand: 10 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
Wartezeiten: Freiland, Zierpflanzen : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Kernobst (ab Pflanzjahr): Ein- und zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr ODER Sommer
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 5 l/ha in 100 bis 500 l/ha Wasser
Wartezeiten: Freiland, Kernobst : 42 Tage
Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 4. Standjahr der Weinrebe): Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Acker-Winde
Anwendungszeitpunkt: Frühjahr UND Sommer
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: max 3 Monat(e)
Anwendungstechnik: spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwand: Zeitpunkt 1: 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Zeitpunkt 2: 5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Wartezeiten: Freiland, Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben): 30 Tage
Weinrebe (Nutzung als Kelter- und Tafeltraube ab 4. Standjahr der Weinrebe): Acker-Winde
Stadium Kultur: ab Fruchtansatz
Anwendungszeitpunkt: Sommer
Max. Zahl Behandlungen in der Anwendung und in der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik: spritzen
Aufwand: 10 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser
Anwendungsbestimmungen: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Wartezeiten: Freiland, Weinrebe (Kelter- und Tafeltrauben): 30 Tage
Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen für Stillegungsflächen, Ackerbaukulturen, Zuckerrübe, Getreide, Wintergerste, Mais, Wiesen und Weiden, Nadel- und Laubholz, Rasen, Kernobst, Weinrebe (Ein- und Zweikeimblättrige Unkräuter außer Acker-Winde):
NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weitere Auflage für Futterrübe, Zuckerrübe; Wiesen und Weiden (Dochtstreichgerät), Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Verschulbeete von Baumschulgehölzpflanzen, Zierpflanzen, Weinrebe (Ackerwinde):
NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
ZUSAMMENSTELLUNG DER UNKRÄUTER/ HOLZGEWÄCHSE, DIE DURCH DIE ANWENDUNG DES MITTELS GUT, WENIGER GUT UND NICHT AUSREICHEND BEKÄMPFT WERDEN KÖNNEN
Gut bekämpfbar: Acker-Gänsedistel; Acker-Kratzdistel; Adlerfarn; Ampfer-Arten; Ausfallgetreide; Beifußarten; Berufkraut-Arten; Bingelkraut; Binsenarten; Birke; Borstenhirse-Arten;
Brennessel, Große; Brombeere; Buche; Distel-Arten; Ehrenpreis-Arten; Eiche; Esche, Eber-;
Esche, Gewöhnliche; Faulbaum; Fingerhirse-Arten; Fingerkraut-Arten; Fuchsschwanzgewächse; Gänsefuß, Weißer; Ginsterarten; Gundermann; Hahnenfuß-Arten;
Hainbuche; Heidekraut; Heidelbeere; Himbeere; Hohlzahnarten; Holunder; Honiggras, Weiches; Honiggras, Wolliges; Huflattich; Hühnerhirse; Kamille; Kastanie, Edel-; Kirsche, Hecken-; Klettenlabkraut; Knaulgras; Knöterich, Floh-; Knöterich, Landwasser-; Knöterich, Vogel-; Knöterich, Winden-; Kornblume; Kreuzkraut; Löwenzahn, Gemeiner; Mäusegerste;
Melde, Gemeine; Minze; Mohn; Möhre, Wilde; Nachtschatten; Ölrettich; Pappel, Zitter-; Pfeifengras; Pfeilkresse; Phacelia; Platterbse; Quecke, Gemeine; Rainfarn; Raps, Winter-;
Rasenschmiele; Rispe, Einjährige; Rispe, Gemeine; Roggen, Winter-; Saatwucherblume; Sandrohr; Schafgarbe, Gemeine; Schilfrohr; Schneeball; Schwarzdorn; Seggenarten; Stiefmütterchen, Acker-; Straußgras, Rotes; Straußgras, Weißes; Taubnessel-Arten;
Trespe, Dach-; Vergissmeinnicht, Acker-; Vogelmiere; Wegerich, Mittlerer; Weide;
Weinbergslauch; Weißdorn; Wickenarten; Wiesenkerbel; Wiesenknopf, Großer; Winde, Acker-; Winde, Zaun-; Zwiewuchs, Gerste; Zwiewuchs, Weizen
Waldbaulich ausreichend bekämpfbar: Eiche; Esche, Gewöhnliche-; Esche, Eber-; Faulbaum; Hainbuche; Heidelbeere; Holunder; Hundsrose; Kastanie, Edel-; Kirsche, Hecken-
Nicht bekämpfbar: Salbeigamander, gewöhnlicher Giersch, Weißer Mauerpfeffer, Acker- und Sumpfschachtelhalm, Kleine Brennessel
MISCHBARKEIT
Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung u.U. einschränken. Dagegen ist die gleichzeitige Anwendung von schwefelsaurem Ammoniak möglich. Dieses ist über das Sieb in den Tank einzuspülen. Das Spritzgerät ist nach Anwendung von schwefelsaurem Ammoniak gründlich mit klarem Wasser auszuspülen.
* Roundup ist eine eingetragene Marke der Monsanto Agrar Deutschland GmbH.